Am Sonntag, 08.10.2023 findet die Landtags- und Bezirkswahl in Bayern statt. Gemäß den Vorschriften der Landeswahlordnung steht allen am Wahltag eingesetzten Wahlhelfern/Innen ein sog. „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung für ihren ehrenamtlichen Wahldienst zu.
In analoger Anwendung von Nr. 10.2 der Gemeinde und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) vom 15.11.2012, zuletzt geändert am 19.08.2013, obliegt dem Gemeinderat als zuständigem Gremium die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden „Erfrischungsgeldes“.
Im Hinblick auf die Höhe dieses „Erfrischungsgeldes“ bietet es sich an, sich an den in der Vergangenheit bezahlten Beträgen zu orientieren. Bei den vergangenen Wahlen erhielten die Wahlhelfer/Innen von der Gemeinde Nersingen folgende Aufwandsentschädigungen:
Bundestagswahl 2021: 60,00 €/Person
Europawahl 2019: 50,00 €/Person
Landtags- und Bezirkswahl 2018: 50,00 €/Person
In die Entscheidung ist mit einzustellen, dass die Kosten, die bei den Kommunen individuell für das „Erfrischungsgeld“ anfallen, vom Land nicht in voller Höhe rückerstattet werden. Es wird lediglich eine sog. „Restkostenpauschale“ vom Land erstattet. In dieser „Restkostenpauschale“ sind alle Sach- und Personalkosten enthalten. Für die Landtags- und Bezirkswahl 2018 betrug die „Restkostenpauschale“ 0,607 € je Stimmberechtigten (ca. 6.600 Stimmberechtigte).
In Anbetracht der Tatsache, dass es für die Kommunen bei den vergangenen Wahlen immer schwieriger wurde, ehrenamtliche Wahlhelfer/Innen zu gewinnen, erscheint ein die gesetzliche Aufwandsentschädigung übersteigendes „Erfrischungsgeld“ sachgerecht und angemessen.
Selbst die Stadt Neu-Ulm hat ihr „Erfrischungsgeld“ für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 mit 80,00 € festgesetzt.
Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Aspekte schlägt die Verwaltung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 €/Person vor.