Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss vom 17.05.2022 vorgestellt. Aufgrund massiver Anwohnerbeschwerden hat der Bauherr den Bauantrag nochmals überarbeitet und einige Änderungen vorgenommen. Die Wohnanlage wurde von ehemals 36 Wohnungen auf 32 Wohneinheiten reduziert, weiterhin wurden die einzelnen Wohnungen optimiert und abgespeckt. Die Tiefgarage wurde ebenfalls massiv verkleinert und es sollen acht oberirdische Stellplätz errichtet werden. Die Anwohner befürchten weiterhin Auswirkungen auf Ihre Gebäude und den benachbarten Schwarzen Graben, daher wurde die Tiefgarage und damit auch der Eingriff in das Grundwasser minimiert.
Das Vorhaben soll auf den Flurnummern 79, 79/1 und 79/2 Gemarkung Nersingen (derzeit Waldstraße 4 - 8, 89278 Nersingen) umgesetzt werden. Die drei vorhanden Bestandsgebäude sollen abgebrochen und durch drei Mehrfamilienhäuser inkl. Tiefgarage ersetzt werden. Die Flurnummern 79 und 79/2 befinden sich innerhalb des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans „Straßenüberführung“, die Fl.Nr. 79/1 befindet sich in einem Gebiet, dass baurechtlich nach § 34 BauGB zu behandeln ist (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile), hier muss sich die Bebauung in den Bestand einfügen. Der Bebauungsplan „Straßenüberführung“ sieht hier ein Mischgebiet mit max. 2geschossiger Bebauung vor. Weiterhin wurde eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8 festgesetzt. Die Gebäude müssen in offener Bauweise (Gebäudefronten max. 50 Meter) und mit einem Satteldach, dass eine Dachneigung zwischen 27 und 38 Grad aufweist, errichtet werden.
Befreiungen:
- Abweichende Stellplatzanzahl bezgl. neun fehlender Stellplätze (neue Befreiung)
- Überschreitung der max. Länge der Dachflächenfenster (max.1/6 der Dachlänge, neue Befreiung)
- Überschreitung des max. Kniestock
- Überschreitung der Baugrenze
Der Bauherr möchte wie im vorherigen Antrag eine Wohnanlage mit drei Mehrfamilienhäusern und insgesamt 32 Wohneinheiten zwischen 58 m² und 120 m² errichten. Die Stellplätze für Haus 1 und 2 richten sich nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan, die Stellplätze von Haus 3 nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Insgesamt müssen 61 Stellplätze erstellt werden, davon werden 8 oberirdisch und 44 weitere (52 Gesamt) in der Tiefgarage errichtet, für die restlichen 9 Stellplätze beantragt der Bauherr eine Befreiung. Die Tiefgarage wurde auf Wunsch der Anwohner stark eingekürzt um den Eingriff in das Grundwasser so gering wie möglich zu halten, weitere Stellplätze können nicht sinnvoll auf dem Grundstück erstellt werden. Die Häuser sollen zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) aufweisen, auf einen Aufzug wurde in diesem Antrag verzichtet. Die erforderlichen Abstellräume werden in der Tiefgarage, den Wohnungen und teilweise in den Treppenhäusern untergebracht. Auf dem Gelände sollen weiterhin Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern und ein Spielplatz errichtet werden. Um das Vorhaben in dieser Form genehmigen zu können, müssen insgesamt vier Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans erteilt werden.
Kniestöcke dürfen nicht höher sein, als der Dachüberstand an der Traufe breit ist, der höchst zulässige Kniestock beträgt 75 cm. Die Gebäude werden ohne Dachüberstand geplant und der Kniestock soll 50 cm betragen.
Die Baugrenze wird von Gebäude 1 im westlichen und nördlichen Bereich und von Haus 2 im Westen überschritten. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Ausfahrt bzw. Einfahrt der Tiefgarage zwischen den Gebäuden angelegt wurde um diese einfach und zentral in den Komplex einzufügen.
Der Bauherr begründet die Anzahl der notwendigen Befreiungen mit dem allgemeinen Wandel der Baukultur und einer optisch ansprechenden Gestaltung der gesamten Anlage. Die Überarbeitung des gesamten Antrags soll auch der Nachbarschaft entgegenkommen, daher beantragt der Bauherr eine Befreiung von der notwendigen Stellplatzanzahl. Die Befreiungen berühren aus Sicht der Verwaltung die Grundzüge der Planung und nachbarschaftliche Interessen nicht, städtebaulich wäre sie ebenfalls vertretbar. Kritisch wird die Parkplatzsituation in der Waldstraße gesehen, die notwendige Befreiung für neun Stellplätze könnte dort zu Problemen führen.
Das Gebäude 3 fügt sich nach Meinung der Verwaltung in Art und Maß in die vorhandene Bebauung ein. Der Bereich wird von zweigeschossigen Satteldachgebäuden dominiert. Da im Bereich auch noch große landwirtschaftliche Gebäude vorhanden sind, wirkt das Mehrfamilienhaus nicht zu massiv, zumal auch die vorhandenen Gebäude keine Obergrenze für das Maß der Bebauung darstellen.