Neufassung - Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Gemeinde Nersingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die derzeit gültige Erschließungsbeitragssatzung wurde am 01.03.2016 erlassen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat uns im Zuge seiner Prüfung 2019 empfohlen die Erschließungsbeitragssatzung neu zu erlassen (TZ 10). Der BKPV verweist auf sein neustes Satzungsmuster, dass dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung entspricht. Diese Mustersatzung diente als Vorlage und wurde an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Laut Geschäftsordnung der Gemeinde Nersingen fällt diese Satzung in den Zuständigkeitsbereich des Bau-und Umweltausschusses.

Folgende Änderungen sind in der aktuellen Mustersatzung enthalten und wurden in den Entwurf des EBS übernommen:

  • Zutreffende Rechtsgrundlage
  • Da Erschließungsbeiträge in Bayern nicht auf bundesrechtlicher, sondern auf landesrechtlicher Grundlage (Art. 5a Abs. 1-9 KAG) erhoben werden, sind im Satzungsmuster nunmehr alle gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG für eine Abgabensatzung erforderlichen Mindestinhalte (Schuldner, Abgabetatbestand, Maßstab, Satz der Abgabe, Entstehung sowie Fälligkeit der Abgabeschuld) ausdrücklich normiert
  • Die Regelung zur Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands (vgl. § 6 Muster-EBS) wurde den Erfordernissen der Praxis entsprechend klar strukturiert; insbesondere ist danach die Anwendbarkeit der satzungsmäßigen Tiefenbegrenzungsregelung auf Grundstücke beschränkt, die vom planungsrechtlichen Innenbereich (§34 BauGB) in den Außenbereich (§35 BauGB) übergehen; sie finden keine Anwendung auf Grundstücke, die vollauf im unbeplanten Innenbereich liegen.
  • Das Satzungsmuster enthält sachgerechte und den Bedürfnissen der Praxis entsprechende Bestimmungen betreffend die Ablösung des Erschließungsbeitrags (vgl. § 15 Muster-EBS)

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Nersingen erlässt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) neu. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.03.2016 außer Kraft. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Beschluss

Die Gemeinde Nersingen erlässt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) neu. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.03.2016 außer Kraft. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
EBSAktuell (.pdf)
EBSEntwurf (.pdf)
EBSMuster (.pdf)

Datenstand vom 11.07.2023 11:25 Uhr