Neufassung der Obdachlosennotunterkunftsbenutzungssatzung und der Obdachlosennotunterkunftsgebührensatzung der Gemeinde Nersingen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Personen, die ohne eigenes Verschulden obdachlos werden haben unter gewissen Voraussetzungen den Anspruch, von der Gemeinde als Sicherheitsbehörde untergebracht zu werden. Die Gemeinde Nersingen betreibt hierzu die Obdachlosenunterkunft in der Rathausgasse in Fahlheim. Die Satzung, die die Unterbringung regelt, ist vom 01.08.2013. Aus der Erfahrung dieser Zeit soll die Satzung nun auf die geänderten Bedingungen angepasst werden um weiterhin eine rechtssichere Unterbringung von obdachlosen Personen zu gewährleisten.
Bei einer Umfrage innerhalb der Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm wurde darüber hinaus festgestellt, dass sich unsere Gebühren in Höhe von 60,00 Euro/Monat inkl. Nebenkosten für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft auf einem sehr niedrigen Niveau befinden (Beispiele: Elchingen 90,00 Euro/Monat + 41,00 Euro/Monat /Nebenkosten, Senden 450,00 Euro/Monat inkl. Nebenkosten, Neu-Ulm 445,00 Euro/Monat inkl. Nebenkosten).
Da sich die Kosten für Strom, Wasser und Heizung massiv erhöht haben, sollten auch die Benutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkunft erhöht werden.
Die Verwaltung sieht ein Benutzungsentgelt in Höhe von 150,00 Euro/Monat inkl. Nebenkosten als angemessen.
Hier ist besonders anzumerken, dass die Benutzungsgebühren größtenteils vom Jobcenter übernommen werden, die Kosten also nicht vom Benutzer selbst bezahlt werden müssen.
Im Gegensatz zur bisherigen Satzung regelt die neue Satzung wesentlich mehr Tatbestände und führt diese detaillierter aus, was insgesamt zu mehr Rechtssicherheit führen soll. Zudem ist es künftig einfacher, bei Verstößen, Zuwiderhandlungen oder Falschangaben das Benutzungsverhältnis einfacher und rechtssicher aufzulösen.
Nachdem es bislang keine Hausordnung für die Benutzer der Obdachlosennotunterkunft gab, hat die Gemeinde Nersingen eine Hausordnung erarbeitet, die zukünftig sowohl in der Obdachlosenunterkunft aufgehängt wird als auch jedem Benutzer beim Einzug ausgehändigt wird.
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat erlässt die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Nersingen (Obdachlosennotunterkunftsbenutzungssatzung) - gültig ab 01.10.2024.
- Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Benutzungsgebühren von bisher 60,00 Euro/Monat auf 150,00 Euro/Monat inkl. Nebenkosten zu und erlässt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosennotunterkünfte der Gemeinde Nersingen (Obdachlosennotunterkunftsgebührensatzung) – gültig ab 01.10.2024.
Anlage
Alte und neue Obdachlosennotunterkunftsbenutzungssatzung
Alte und neue Obdachlosennotunterkunftsgebührensatzung
Hausordnung
Nersingen, 05.09.2024
Martina Fraidel
Fachbereich 11
Dokumente
Gebührensatzung Obdachlosenunterkünfte 2013 (.pdf)
Hausordnung (.pdf)
Satzung Benutzung Obdachlosenunterkünfte 2013 (.pdf)
Satzung über die Benutzung der Obdachlosennotunterkunft (.pdf)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosennotunterkünfte (.pdf)
Datenstand vom 17.09.2024 14:38 Uhr