Vereidigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind alle Gemeinderatsmitglieder in feierlicher Form zu vereidigen.
Wiedergewählte Gemeinderäte, die den Eid bereits abgeleistet haben, müssen diesen nicht nochmals ablegen.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Erich Winkler nimmt den Eid der neu gewählten Gemeinderäte ab.
Datenstand vom 25.08.2020 14:13 Uhr