Vereidigung der gewählten weiteren Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Vereidigung der weiteren Bürgermeister ist erforderlich, auch wenn bereits ein Eid als Gemeinderatsmitglied abgelegt wurde.

Der Eid wird in feierlicher Form durch den ersten Bürgermeister abgenommen und lautet wie folgt:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Art. 27 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) besagt zudem folgendes:

„Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.“

Die Eidesleistung oder das Gelöbnis entfällt, wenn der Beamte oder die Beamtin im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt bei demselben Dienstherrn gewählt wird.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Erich Winkler nimmt Herrn Gerhard Jehle den Eid ab.

Datenstand vom 25.08.2020 14:13 Uhr