Bauvoranfrage - Neubau von zwei Wohngebäuden, Fl.Nr. 1247/21 Gem. Straß, Bühler Weg 4, 89278 Nersingen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1247/21 Gem. Straß befindet sich innerhalb des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans „Westliches Munagelände“ und ist dort als Gemeinbedarfsfläche Kindergarten ausgewiesen, die weiteren Flächen des Bebauungsplans sind als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Das Grundstück darf mit Einzel-und Doppelhäusern, zweistöckig bebaut werden und weist eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,5 auf. Für Hauptgebäude sind Satteldächer sowie Flachdächer zulässig.
Die Bauherrengemeinschaft möchte das 3181 m² große Grundstück mit zwei Mehrfamilienhäusern und insgesamt 22 Wohnungen bebauen. Die Erschließung der Gebäude soll über den Bühler Weg und die Hauptstraße erfolgen. Das Gebäude Bühler Weg soll mit drei Vollgeschossen errichtet werden und überschreitet das an den ehemaligen Kindergarten angepasste Baufeld. Das Mehrfamilienhaus Hauptstraße liegt komplett außerhalb der Baugrenzen und überschreitet die festgesetzten zwei Vollgeschosse um zwei Geschosse. Da die beiden Gebäude mit Flachdächern versehen werden, fügen sie sich von der Höhenlage in die Nachbarbebauung ein. Die beiden Gebäude sollen seniorengerecht ausgeführt werden und jeweils mit einem Aufzug ausgestattet werden.
Auf dem Grundstück wird eine Fläche von ca. 688 m² überbaut (GRZ 0,22), auf allen Stockwerken soll eine Wohnfläche von 2336 m² (GFZ 0,73) geschaffen werden, für das Grundstück ist eine GFZ von 0,5 festgesetzt, die umgebenden Bereiche des Bebauungsplans sind mit einer GFZ von 0,8 bebaubar. Bisher planen die Bauherren mit 32 Parkplätzen für die 22 Wohnungen, dies ist nach der aktuellen Stellplatzsatzung der Gemeinde Nersingen ausreichend, kann aber erst überprüft werden, wenn die Grundrisse der einzelnen Wohnungen vorliegen.
Um die geplante Bebauung in dieser Form zu ermöglichen, müssten drei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Westliches Munagelände“ erteilt werden. Die Befreiungen müssen für die Überschreitung der GFZ, die überbaubaren Grundstücksflächen und für die zusätzlichen Vollgeschosse der Gebäude erteilt werden.
Der Bebauungsplan von 1978 enthält keine eindeutige Gebietsabgrenzung innerhalb der Planzeichnung (gestrichelte Linie), das Grundstück ist mit einem Symbol „Kindergarten“ und der Abkürzung „WA“ (allgemeines Wohngebiet) gekennzeichnet, somit geht aus der Planzeichnung nicht eindeutig die zulässige Art der Nutzung hervor. In der Begründung zum Bebauungsplan ist jedoch eindeutig die Nutzung als Gemeinbedarfsfläche (für einen Kindergarten) hinterlegt. Für die Art der Nutzung kann keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden. Durch die Anzahl und die Gewichtung der einzelnen Befreiungen hält die Verwaltung die Grundzüge der Planung für berührt, zudem ist die Fläche als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt und nicht für Wohnbebauung vorgesehen, daher können die in der Bauvoranfrage vorgebrachten Befreiungen nicht erteilt werden. Die Bauvoranfrage kann daher aus Sicht der Verwaltung nicht zugestimmt werden.
Der Sachverhalt wurde auch mit der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Neu-Ulm abgestimmt.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorliegenden Bauvoranfrage nicht zu, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Beschluss 1
Gemeinderatsmitglied Josef Klein sen. wird für persönlich beteiligt erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorliegenden Bauvoranfrage nicht zu, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2
Datenstand vom 05.01.2022 10:48 Uhr