Antrag auf vorhabensbezogene Bebauungsplanänderung (Teilbereichsänderung) des rechtskräftigen Bebauungsplans „Oberes Hoffeld“ durch den Eigentümer des Grundstücks „Römerstr. 23“
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Eigentümer des Gewerbekomplexes „Römerstr. 23“ (ehemalige Schneiderhallen) hat einen Antrag auf vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung gestellt. Der Investor wird sämtliche Kosten, die das Bebauungsplanverfahren und die der anschließenden Umbaumaßnahme übernehmen, der Gemeinde Nersingen werden keine Kosten entstehen.
Die ehemaligen Schneiderhallen befinden sich in der Römerstraße im Ortsteil Straß, innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Oberes Hoffeld“. Der Bebauungsplan setzt sich in Teilbereichen aus Mischgebieten und Gewerbegebieten zusammen. Die Römerstr. 23 befindet sich im Baufeld 5 des Bebauungsplans und ist derzeit als Gewerbefläche im Plan hinterlegt.
Der Investor hatte bereits 2016 eine schalltechnische Untersuchung bei der Firma Accon in Auftrag gegeben, um die Machbarkeit einer Änderung der Nutzung von Gewerbeflächen in eine Mischgebietsnutzung abschätzen zu können. Diese schalltechnische Untersuchung liegt dem Sachvortrag als Anlage bei und bejaht die Möglichkeit, dort ein Mischgebiet mit einer dementsprechenden Wohnnutzung zu schaffen. Da sich die Gemengelage im betroffenen Plangebiet in den letzten Jahren nicht wesentlich geändert hat, kann dieses Gutachten zumindest als Anhaltspunkt herangezogen werden. Evtl. wird im Bebauungsplanverfahren dann nochmals eine aktuelle Untersuchung erfolgen, dies wird in Abstimmung mit den betreffenden Stellen im Landratsamt erfolgen.
Der Bauherr möchte die Gewerbehalle optisch vollkommen ne gestalten. Die Immobilie wird in einen Büro-bzw. Lagerkomplex und in einen Bereich für Geschosswohnungsbau umgestaltet. Das gesamte Gebäude wird optisch und technisch auf den aktuellen Stand gebracht und den Ansichten gemäß umgestaltet. Insgesamt sollen 28 neue Wohneinheiten, teileweise als Maisonettewohnungen (2 geschossig) mit integrierten Balkonen geschaffen werden.
Die dem Sachvortrag beigelegten Ansichten und Grundrisse stellen den momentanen Planungsstand dar. Natürlich muss hier noch mehr in die Detailplanung eingestiegen werden, dies wird aber erst nötig, wenn das Baugesuch für die Sanierung bearbeitet wird.
Der Bauherr hat bereits erste Gespräche mit dem Büro Häußler & Zint geführt, ob das Verfahren durch dieses Büro begleitet wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet den Antrag des Eigentümers und stimmt der Einleitung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanänderungsverfahrens (Teilbereichsänderung) zu. Sämtliche Kosten sind vom Antragssteller zu tragen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet den Antrag des Eigentümers und stimmt der Einleitung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanänderungsverfahrens (Teilbereichsänderung) zu. Sämtliche Kosten sind vom Antragssteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
Datenstand vom 08.03.2021 12:41 Uhr