Bauvoranfrage - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit elf Wohneinheiten und Tiefgarage, Ortsstr. 33, 89278 Nersingen, Fl.Nr. 96 Gem. Straß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.09.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich in der Ortstraße im Ortsteil Straß, im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Westlicher Ortsrand“ Straß.

Der Bebauungsplan sieht im Bereich der Fl.Nr. 96, Gemarkung Straß ein Mischgebiet mit max. zweigeschossiger Bebauung vor. Im Plangebiet sind für Hauptgebäude nur Sattel-o. Walmdächer mit einer Dachneigung von 27 - 38 Grad zulässig. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,4 (40% der Grundstücksfläche überbaubar) und die Geschossflächenzahl auf 0,8 (80% der Grundstücksfläche ist als Wohnfläche auf allen Stockwerken zulässig) festgelegt. Im gesamten Bereich wurde eine offene Bauweise festgesetzt. Die Zaunhöhen wurden auf 120cm inkl. Sockel (max. 30cm) begrenzt.

Die Bauherren beabsichtigen auf dem Grundstück Fl.Nr. 96 (derzeit 2158 m²), Gemarkung Straß ein Mehrfamilienhaus mit elf Wohneinheiten und Tiefgarage zu errichten. Da das Vorhaben durchaus gewichtige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans benötigt, haben die Antragsteller eine Bauvoranfrage gestellt, in der folgende Fragen abgeklärt werden sollen.
Es werden insgesamt drei bzw. vier Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantrag. 
Das Gebäude wird in zwei verschobene Kuben aufgeteilt, ein Teil des Gebäudes wird somit zweigeschossig der andere Teil dreigeschossig, dadurch soll das Gesamtbild kleinteiliger erscheinen. Im Bereich des Bebauungsplans „Westlicher Ortsrand“ gibt es bisher keine dreigeschossigen Wohngebäude.
Zudem soll das Gebäude nicht wie im BPlan vorgesehen mit einem Sattel-oder Walmdach, sondern mit einem Pultdach errichtet werden. Die Bauherren begründen diese Entscheidung mit der geringeren Verschattung der Nachbargrundstücke und dem sparsamen Umgang mit Ressourcen und Baumaterial. Da ein Pultdach technisch bedingt natürlich nicht mit den im BPlan festgesetzten Dachneigungen (27-38 Grad) ausgeführt werden kann, ist hier auch eine Befreiung der Dachneigung von Nöten. Pultdächer sind im gesamten Gebiet nur für untergeordnete Nebengebäude zulässig, es wurden für Hauptgebäude keine derartigen Befreiungen erteilt. 
Weiterhin wird auch die Frage nach einem 180cm hohen Zaun an der südlichen Grundstücksgrenze thematisiert. Da im Planbereich bereits mehrfach ähnlich gelagerte Befreiungen erteilt wurden und keine direkte Ortsrandlage besteht, ist diese Befreiung nach Meinung der Verwaltung genehmigungsfähig.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die beantragten Befreiungen bzgl. der Geschossigkeit und der Dachform die Grundzüge der Planung berühren würden und daher als nicht genehmigungsfähig anzusehen sind.
Auf dem Grundstück sollen insgesamt 19 Stellplätze erstellt werden, laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Nersingen sind 17 Stellplätze notwendig. Die Nachbarn wurden bei dieser Bauvoranfrage nicht beteiligt.

Beschlussvorschlag

Der Bau-und Umweltausschuss stimmt der vorliegenden Bauvoranfrage nicht zu. Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „westlicher Ortsrand“ Straß, würden die Grundzüge der Planung berühren.

Beschluss

Der Bau-und Umweltausschuss stimmt der vorliegenden Bauvoranfrage nicht zu. Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „westlicher Ortsrand“ Straß, würden die Grundzüge der Planung berühren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.01.2022 11:00 Uhr