Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion auf Durchführung eines Ratsbegehrens hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der nachfolgende Sachvortrag wird evtl. noch ergänzt bzw. angepasst. Der Gemeinderat wird hierüber informiert.
30.11.2021, 14:50 Uhr:
Der Sachvortrag wurde an den rot bzw. fett markierten Stellen angepasst. Die Sitzungsvorlage wird zur heutigen Sitzung zusätzlich als Tischvorlage ausgelegt.
Die CSU-Gemeinderatsfraktion hat mit Schreiben vom 17.11.2021 einen Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens bzgl. der zukünftigen Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen gestellt. Dieser ist nach Rücksprache der Verwaltung mit der CSU-Fraktion so zu verstehen, dass das Ratsbegehren die Differenzierung gemäß der Judikatur des VG Ansbach (Beschluss vom 11.11.2016, Az. AN E 16.01861, dort insbesondere Rn. 37 und 38) einhält, d.h. die Bürger sollen über die weitere Zurverfügungstellung des Schulgebäudes durch die Gemeinde Nersingen als Schulaufwandsträger abstimmen, wobei jedoch in der Begründung des Ratsbegehrens die Stimmberechtigten darauf hingewiesen werden sollen, dass verwaltungstechnisch zwei Ebenen zu unterscheiden sind, da Aufwand und Erhalt des Schulgebäudes nicht automatisch einen dort (weiter) stattfindenden Schulbetrieb implizieren. Denn die organisatorische Zuweisung von Schülern in bestimmte Schulen ist der staatlichen Schulaufsicht, die nicht Teil des Wirkungskreises der Gemeinde ist, zuzuordnen.
Bei einem Ratsbegehren handelt es sich um die Einleitung eines Bürgerentscheids durch den Gemeinderat.
Der Antrag der CSU-Fraktion und der Beschluss des VG Ansbach liegen dem Sachvortrag als Anlage bei.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Einleitung eines Ratsbegehrens gemäß dem Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion vom 16.11.2021.
Diskussionsverlauf
Die Gemeinderatsmitglieder diskutieren über die Durchführung des Ratsbegehrens. Gemeinderatsmitglied Wegerer stellt einen Antrag auf namentliche Abstimmung.
Beschluss:
Die Abstimmung über die Durchführung des Ratsbegehrens soll namentlich erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Beschluss: 6 Gegen den Beschluss: 13
Gemeinderatsmitglied Wegerer fordert, dass sein Abstimmungsverhalten in der Niederschrift festgehalten wird. Er hat bei der nachfolgenden Beschlussfassung über die Durchführung eines Ratsbegehrens gegen den Beschluss gestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Einleitung eines Ratsbegehrens gemäß dem Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion vom 16.11.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9
Datenstand vom 09.11.2022 14:17 Uhr