Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren – Umnutzung eines Kellers in Wohnraum, Annastr. 5, Fl.Nr. 316/3 Gem. Ners.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8 „Obere Tafeläcker“ – Nersingen. Der Bebauungsplan sieht im Bereich der Fl.Nr. 316/3, Gemarkung Nersingen ein Allgemeines Wohngebiet mit max. eingeschossiger Bebauung vor (Dachgeschoss ausbaubar). Im Plangebiet sind für Hauptgebäude nur Dächer mit einer Dachneigung von 27 - 38 Grad zulässig. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,4 (40% der Grundstücksfläche überbaubar) und die Geschossflächenzahl auf 0,5 (50% der Grundstücksfläche ist als Wohnfläche auf allen Stockwerken zulässig) festgelegt. 

Im Bestandgebäude Annastr. 5 sind keine Umbaumaßnahmen geplant, im Keller existiert bereits eine separate Wohneinheit, die aber noch als Keller genutzt wird. Die Bauherren möchten die Wohnung jedoch vermieten und planen daher die Umnutzung. Im Gebäude sind derzeit bereits 2 Wohnungen vorhanden. Jeder Wohneinheit bleibt auch weiterhin ein Kellerraum als Abstellmöglichkeit zugordnet. Da keine Umbaumaßnahmen stattfinden und eine zusätzliche Wohneinheit auch den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, kann dies als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgen. 

Da die Bauherren aber die vorhandenen Stellplätze nutzen möchten, wurde hier eine Ausnahme von der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Nersingen beantragt. Wie aus dem Lageplan ersichtlich wurden die teilweise gefangenen Stellplätze jeweils einer Wohnung zugeordnet, so dass eine Absprache nur innerhalb einer WE erfolgen muss. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Ausnahme von der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung und stimmt dem Bauvorhaben zu. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Ausnahme von der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung und stimmt dem Bauvorhaben zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2022 10:08 Uhr