Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Feststellung der Jahresrechnung 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Dem Gemeinderat obliegt die Aufgabe nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

Die Jahresrechnung 2019 weist folgendes Ergebnis auf:

bereinigte Soll-Einnahmen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 19.586.773,52 € und
bereinigte Soll-Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 19.586.773,52 €
sowie
bereinigte Soll-Einnahmen im Vermögenshaushalt in Höhe von 3.613.616,01 €und
bereinigte Soll-Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von 3.613.616,01 €

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt belief sich auf 
2.022.285,32 €.
Der Sollfehlbetrag aus dem Vermögenshaushalt betrug 754.125,73 € und wurde der allgemeinen Rücklage entnommen.

Es wurden keine neuen Kredite aufgenommen.

Die Jahresrechnung 2019 wurde am 04.10.2021, 05.10.2021 und 08.02.2022 örtlich durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfungspunkte wurden durch die Verwaltung abgearbeitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, die Jahresrechnung 2019 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2019 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2019 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2022 14:42 Uhr