Bauantrag – Ausnahme von der Stellplatzsatzung - Anbau eines Wintergartens an eine bestehende Doppelhaushälfte, Fl.Nr. 130/4, Egerlandstr. 2, 89278 Nersingen, GT Leibi
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 17 „Westliches Oberes Äule“ – Leibi. Der Bebauungsplan sieht im Bereich der Fl.Nr. 130/4, Gemarkung Leibi ein Allgemeines Wohngebiet mit max. zweigeschossiger Bebauung vor (Dachgeschoss ausbaubar). Im Plangebiet sind für Hauptgebäude nur Dächer mit einer Dachneigung ab 25 Grad zulässig. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,4 (40% der Grundstücksfläche überbaubar) und die Geschossflächenzahl auf 0,6 (60% der Grundstücksfläche ist als Wohnfläche auf allen Stockwerken zulässig) festgelegt.
Am Bestandgebäude Egerlandstr. 2 soll an der süd-westlichen Fassade ein Wintergarten mit 19,2 m² Fläche angebaut werden. Es werden keine Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan benötigt. Bezüglich der Abstandsflächenregelungen beantragen die Bauherren hier anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen Brandwand ein Brandschutzfenster der Klasse F60, diese Abweichung muss durch die untere Bauaufsichtsbehörde beurteilt werden. Da es sich hier um eine Doppelhaushälfte handelt, sind auf der gemeinsamen Grenze auch Wohnräume zulässig.
Da der Wintergarten voll als Wohnfläche gerechnet wird, ergibt sich inkl. Wintergarten eine Wohnfläche von 121,93 m² und somit ein zusätzlicher Stellplatz. Auf dem Grundstück ist eine Einzelgarage und ein nicht überdachter Stellplatz vorhanden.
Die Bauherren argumentieren, dass Sie keinen zusätzlichen Stellplatz benötigen würden, da nur zwei Autos vorhanden sind. Ein weiterer gefangener Stellplatz wäre vor der Garage vorhanden. Zudem hat eines der Kinder einen Bauplatz im Neubaugebiet Kirchweg zugeteilt bekommen und wird folglich in den nächsten Jahren ausziehen, daher beantragen die Bauherren eine Ausnahme von der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Ausnahme von der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Merkle verweist darauf, dass es sich bei der vorliegenden Fallkonstellation um eine Ausnahme handelt und dadurch kein Präzedenzfall geschaffen werden soll.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Ausnahme von der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.03.2022 16:27 Uhr