Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 294/11 Gem. Ners; Ulrichstr. 24, 89278 Nersingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 21 „Pfannenstiel“ – Nersingen. Der Bebauungsplan sieht im Bereich der Fl.Nr. 294/11, Gemarkung Nersingen ein Allgemeines Wohngebiet mit max. zweigeschossiger Bebauung vor, das zweite Vollgeschoss muss als Dachgeschoss ausgeführt werden (1 + D). Im Plangebiet sind für Hauptgebäude und Garagen nur Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 32 und 42 Grad zulässig. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,4 (40% der Grundstücksfläche überbaubar) und die Geschossflächenzahl auf 0,5 (50% der Grundstücksfläche ist als Wohnfläche auf allen Stockwerken zulässig) festgelegt. Im gesamten Plangebiet wurden die Gebäudehöhen, durch Festsetzung der Firsthöhe (max. 8,90 m) und Traufhöhe (max. 3,50 m) definiert. Um ein abgerundetes Ortsbild zu erhalten wurden zudem der Kniestock und verschiedene weitere Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan festgesetzt.

Um das Vorhaben, wie geplant umsetzen zu können, beantragt der Bauherr zwei Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan – Nr. 21 - „Pfannenstiel“ – Nersingen.  Der Kniestock wurde im gesamten Bereich auf max. 75 cm begrenzt, das Gebäude überschreitet dieses Maß um 21 cm, isoliert betrachtet würde diese Überschreitung nicht unbedingt störend wirken.   Das zweigeschossige Einfamilienhaus hält mit einer Gesamthöhe von 8,39 m die vorgeschriebene Firsthöhe ein, resultierend aus der Kniestocküberschreitung wird aber die Traufhöhe um 80 cm überschritten.   Auf der Nord - und Südseite des Hauses würde die Wandhöhe somit bei 4,30 m liegen, was aufgrund der Ortsrandlage und der gleichmäßigen Bebauung durchaus auffällt. Alle weiteren Festsetzungen und Vorschriften werden eingehalten.
Zwar wird in der Begründung zum Bebauungsplan nicht direkt auf die Gebäudehöhen eingegangen, dafür wird die Gestaltung und Abrundung der Ortsrandlage betont. Weiterhin wird auf die Gestaltung der einzelnen Gebäude mit relativ eng festgesetzten Dachneigungen, Kniestöcken und weiteren Abstimmungsvorschriften wert gelegt.  
Da in nächster Zeit keine Bebauung der benachbarten landwirtschaftlichen Flächen stattfinden wird und der Planungsgedanke des rechtsverbindlichen Bebauungsplans eindeutig eine homogene Gestaltung des Ortsrandes vorsieht, halten wir bei diesem Vorhaben die Grundzüge der Planung für berührt, daher kann diese Befreiung nicht erteilt werden. Dem Bauherrn wird eine Umplanung empfohlen, eine Überschreitung der Traufhöhe könnte aus Sicht der Verwaltung bis max. 20 cm mitgegangen werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Bauvorhaben nicht zu und versagt die benötigten Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 21 – Pfannenstiel – Nersingen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Merkle beantragt, dem geplanten Bauvorhaben die benötigten Befreiungen zu erteilen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Bauvorhaben zu und erteilt die benötigten Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 21 – Pfannenstiel – Nersingen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.04.2022 14:41 Uhr