Kalkulation der Gebühren für die Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen sowie Neufassung der 1. Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) und der 2. Satzung der Gemeinde Nersingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die derzeit geltenden Friedhofsgebühren wurden zuletzt für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.12.2021 kalkuliert.  Die für Ende des Jahres 2021 geplante Neukalkulation wurde auf das Jahr 2022 verschoben. Für die Neukalkulation wurde der Bestattungsvertrag 2022 neu ausgeschrieben und in der Gemeinderatssitzung vom 18. Oktober 2022 erneut an die Fa. Bestattungsdienst Baar GmbH vergeben.

Frau Egger vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) hat die Friedhofsgebühren ab 01.01.2023 neu kalkuliert, eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebühren ist als Anlage beigefügt.
Hierbei empfiehlt sie uns, es anderen vergleichbaren Gemeinden gleichzutun, die ebenfalls bei den Grabnutzungsgebühren „nur“ eine Kostendeckung von ca. 80 % anstreben. Alternativ hat sie auch die Gebühren bei einer 100 %igen Kostendeckung mit aufgeführt.

Im Zuge der Neukalkulation der Gebühren ist eine Neufassung der Satzung der Gemeinde Nersingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) notwendig.

Da mittlerweile rund 75 % der Bestattungen Urnenbeisetzungen sind, wurde uns seitens des BKPV empfohlen, die Ruhezeit von 20 auf 15 Jahre zu reduzieren. 
Dadurch wird vor allem dem Wunsch der Bürger entsprochen, dass die Ruhezeit der Urnengräber reduziert wird und sich damit die Gebühren entsprechend reduzieren. 

Im Zuge der Reduzierung der Ruhezeit der Urnengräber von 20 auf 15 Jahre ist eine Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen (Friedhofs- und Bestattungssatzung), insbesondere § 29 Ruhezeiten, notwendig.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:        Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Gebühren für die Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 mit einer zu erwartenden Kostendeckung in Höhe von ca. 80 % zu. 
Beschluss 2:        Der Gemeinderat erlässt die Satzung der Gemeinde Nersingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) – gültig ab 01.01.2023. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss 3:         Der Gemeinderat erlässt die Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) – gültig ab 01.01.2023. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Gebühren für die Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 mit einer zu erwartenden Kostendeckung in Höhe von ca. 80 % zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

       Der Gemeinderat erlässt die Satzung der Gemeinde Nersingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) – gültig ab 01.01.2023. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat erlässt die Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) – gültig ab 01.01.2023. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2022 14:24 Uhr