Der FC Straß hat am 02.09.2022 einen Antrag auf Bezuschussung der Dachsanierung seines Vereinsheims gestellt. Die Dachsanierung ist notwendig, weil das alte Eternit-Dach brüchig und undicht ist. Zudem soll durch die Sanierung der Energiebedarf gesenkt werden.
Der Antrag ist diesem Sachvortrag als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden sich auf ca. 130.000 € belaufen.
Die Höhe des beantragten Zuschusses beträgt 13.000 €.
Dies entspricht 10 % der Gesamtkosten.
Beim Landkreis Neu-Ulm wurde ein Zuschuss in gleicher Höhe beantragt.
Grundsätzlich sind nach der Nr. 7.1 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen der Gemeinde Nersingen vom 01.09.2016 der Neubau, die Erweiterung und Generalinstandsetzung von Sportanlagen förderfähig. Sollte der Landkreis Neu-Ulm einen Investitionszuschuss gewähren, wird sich die Gemeinde Nersingen in gleicher Höhe beteiligen (maximal jedoch 10 % der Gesamtkosten).
Nicht förderfähig sind unter anderem Küchen, Räume mit Gaststättenbetrieb, Lagerräume für Speisen und Getränke und Besprechungs- und Aufenthaltsräume (Nr. 7.3 der Richtlinie).
Die Sanierung des Dachs des Vereinsheims kann als Generalinstandsetzung angesehen werden, da hier die Dachsubstanz komplett erneuert werden soll. Somit ist die Maßnahme grundsätzlich förderfähig im Sinne der Richtlinie.
Allerdings umfasst die Förderung lediglich den Bereich des Vereinsheims, der dem Sportbetrieb dient. Der Anteil der Kosten, der auf die Vereinsgaststätte entfällt, ist somit nicht förderfähig.
Die prozentuale Aufteilung erfolgt anhand der dem jeweiligen Bereich zugehörigen Flächen. Diese Flächen können den als Anlage zum Sachvortrag beigefügten Grundrissplänen des Vereinsheims (Erdgeschoss und Untergeschoss) entnommen werden.
Demnach beläuft sich die Gesamtfläche des Vereinsheims auf 567,45 m2.
- Auf den Bereich der Gaststätte entfallen 296,53 m2. Dies entspricht 52,26 % der Gesamtfläche.
- Auf den Bereich für den Sportbetrieb entfallen 270,92 m2. Dies entspricht 47,74 % der Gesamtfläche.
Somit kann der Zuschuss, unter Berücksichtigung der flächenmäßigen Aufteilung, in Höhe von 47,74 % von 13.000 € = 6.206,20 € gewährt werden.