Bauantrag Einfamilienhaus und Garage, Emmastr. 19, 89278 Nersingen, Fl.Nr. 318/13 Gem.Nersingen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Antrag auf Befreiung: Die Garage soll entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden (Punkt 1.4.3)
Das Grundstück Fl.Nr. 318/13 Gem. Nersingen, Emmastr. 19, 89278 Nersingen befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Pfannenstiel 2“. Der Bebauungsplan erlangte am 24.06.2021 seine Rechtskraft.
Bereits bei Vermarktung der Grundstücke wurden alle Bauwerber auf den Umstand hingewiesen, dass Befreiungen von Festsetzungen des neuen Bebauungsplans nicht möglich sind und die Bebauung sich an den Festsetzungen des BPlans orientieren muss. Die Bauherren haben das Problem offen angesprochen und in Absprache mit der Bauverwaltung diesen Antrag gestellt. Der ursprüngliche Bauantrag wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren bearbeitet, hier wurde nur mit Stellplätzen geplant, die an dieser Position erlaubt sind. Die Bauherren möchten die geplante Garage entlang des Fußgängerwegs zwischen dem Neubaugebiet und dem angrenzenden Feldweg errichten, dies ist laut Punkt 1.4.3 des Bebauungsplans „Pfannenstiel 2“ nicht möglich. Der Bauherr ist Eigentümer eines vollrestaurierten und hochwertigen Oldtimers, daher wird die Umplanung von Stellplätzen in eine Garage erforderlich. Die notwendige Befreiung wird mit der Tatsache begründet, dass die überbaubare Fläche des Grundstücks durch das fünf Meter breite Pflanzgebot relativ klein ist. Zudem würde die Garage an anderer Position zu noch schlechteren Belichtungsverhältnissen im Wohnhaus führen.
Die Bebauungsplanvorschrift hat städtebauliche Gründe und sollte im Neubaugebiet eine offene, grüne und ansprechende Bebauung garantieren die durch eine Grenzbebauung mit Garagen nicht zu realisieren wäre. Da sich das betroffene Grundstück am Ende eines Stichwegs, am Rande des Baugebiets befindet, kann dieser Eindruck nicht entstehen. Weiterhin wird die Garage auch seitlich begrünt, in Verbindung mit dem angrenzenden Pflanzgebot wird der Eindruck einer durchgehenden Begrünung erreicht. Ein Präzedenzfall wird hier nicht geschaffen, da das einzig vergleichbar gelegene Grundstück (Fl.Nr.318/19 , Emmastr.21) bereits vollständig bebaut ist. Weiterhin hat der Bauherr eine Berechnung bezüglich der verkehrsrechtlichen Belange dem Antrag beigelegt. Alle Nachbarn haben dem Antrag zugestimmt.
Da die beantragte Befreiung aus städtebaulicher Sicht durchaus verträglich erscheint, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und nachbarschaftliche Interessen nicht betroffen sind, kann der Befreiung aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Vorhaben zu und erteilt die benötigte Befreiung vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 28 – Pfannenstiel 2– Nersingen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Vorhaben zu und erteilt die benötigte Befreiung vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 28 – Pfannenstiel 2– Nersingen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.07.2023 11:25 Uhr