Erlass einer Satzung - Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der Ausweisung von Baugebieten müssen je nach Gebietsart und Verfahren evtl. Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft ergriffen werden. Diese Ausgleichsmaßnahmen sind im Bebauungsplan festzusetzen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat uns im Zuge seiner Prüfung 2019 auf folgenden Sachverhalt hingewiesen. Zur Deckung des Aufwands für den Erwerb von Ausgleichsflächen und die Planung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in Natur und Landschaft auf den Baugrundstücken selbst erforderlich werden, hat die Gemeinde nach § 135a Abs. 3 Satz 2 BauGB Kostenerstattungsbeiträge zu Erheben. Diese Vorschrift begründet somit eine Pflicht zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen, der sich die Gemeinde nicht entziehen kann. Die Neubaugebiete „Pfannenstiel 2“ und „Kirchweg“ sind nicht betroffen, da hier nach § 13b BauGB keine Ausgleichsmaßnahmen nötig waren.
Laut Geschäftsordnung der Gemeinde Nersingen fällt diese Satzung in den Zuständigkeitsbereich des Bau-und Umweltausschusses.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Nersingen erlässt die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss
Die Gemeinde Nersingen erlässt die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Entwurf 135 c BauGB (.pdf)
MusterSatzung (.pdf)
Datenstand vom 11.07.2023 11:25 Uhr