Datum: 14.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.05.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 15.04.2024.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 15.04.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Bauantrag - Errichtung eines Verbindungsgebäudes, Fl.Nr. 35 Gem. Straß, An der Kirche 1 und 3, 89278 Nersingen, GT Straß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.05.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Befreiungen:
- Baugrenze (Bebauung nur innerhalb möglich) – Anbau und Kunstwerk komplett außerhalb der Baugrenze
- Traufhöhe – Max. zulässig 6,50 Meter – Traufhöhe Anbau 7,50 Meter (ursprünglich 8,50 Meter)
- Überschreitung der GRZ I und II – GRZ I 0,2 und GRZ II 0,3 – GRZ I 0,4 und GRZ II 0,51 (ursprünglich 0,54)
- Überschreitung der GFZ – GFZ 0,4 – GFZ 0,8 (ursprünglich 1,15)
- Stellplätze – ab neun Stellplätzen Tiefgarage oder Parkdeck erforderlich – vier Stellplätze in der Garage und neun oberirdische Stellplätze (kann aus Sicht der Verwaltung nicht mehr erfüllt werden)
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 11 „Altdorf“, Gemarkung Straß innerhalb eines Dorfgebietes (MD). Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau-und Umweltausschusses am 12.12.2023 behandelt.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 35, Gemarkung Straß, sollen die beiden Bestandsgebäude in der Ortsstraße „An der Kirche 1 und 3“ erweitert werden. Das geplante Bauvorhaben sieht einen zwei geschossigen Verbindungsbau zwischen den beiden Gebäuden vor. Im Erdgeschoss sollen Garagen entstehen und im 1.Obergeschoss ein Besprechungsraum und ein Schulungsraum. Die Dachfläche sollte ursprünglich als Dachterrasse für die beiden Wohnungen im 2.Obergeschoss dienen (Flachdach), hier soll nun ein Satteldach mit einer 43 Grad Dachneigung und Gauben entstehen.
Der Bauherr beantragte 2023 acht Befreiungen für sein Bauvorhaben, hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Nach einem gemeinsamen Termin mit sämtlichen betroffenen Behördenvertretern und dem Bauherrn, wurde das Vorhaben optimiert. Die Dachform wurde angepasst, der Anbau im Gewässerrandstreifen wird rückgebaut und die noch nötigen Befreiungen soweit wie möglich reduziert. Teilweise wurden bereits bei vorherigen Umbauten massive Befreiungen wie die GRZ und GFZ Überschreitung gewährt. Weitere Vorgaben des Bebauungsplans können in der Praxis nicht umgesetzt werden, da das Grundstück bereits weitestgehend bebaut ist, kann z.B. die Vorgabe einer Tiefgarage nicht mehr wirklich erfüllt werden.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Neu-Ulm, sehen die entsprechenden Fachabteilungen die Bebauung des Pufferstreifens und des Bewirtschaftungsstreifens entlang der Roth als äußerst kritisch an, hierzu hat auch der betroffene Nachbar und Gewässerunterhaltspflichtige eine Stellungnahme beim LRA abgegeben (siehe Anlage 2). Nach Rücksprache mit dem Bauherrn wird der Anbau im Gewässerrandstreifen rückgebaut und durch die Rodung eines Baumes an der nördlichen Grundstücksgrenze ein ca. 3,50 Meter breiter Zugang zur Roth geschaffen. Ob diese Maßnahmen zum ordnungsgemäßen Gewässerunterhalt ausreichend sind, wird von der zuständigen Stelle (Wasserrecht) beim LRA Neu-Ulm geprüft. Diese Änderungen wurden am 25.04. handschriftlich durch den Architekten in den Bauantrag übernommen (siehe Anlagen).
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben unter Einbezug der erforderlichen Befreiungen zu. Ein ordnungsgemäßer Gewässerunterhalt muss gewährleistet sein.
Diskussionsverlauf
Vor Beginn des Tagesordnungspunktes wurde eine Stellungnahme eines Nachbars, die kurz vor der Sitzung eingegangen ist, als Tischvorlage ausgelegt.
Der Leiter der Bauverwaltung, Herr Ertle, erläutert den Sachverhalt.
Es folgt eine rege Diskussion.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben unter Einbezug der erforderlichen Befreiungen zu. Ein ordnungsgemäßer Gewässerunterhalt muss gewährleistet sein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7
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3. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.05.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Merkle bezieht sich auf den Ausbau des Gehwegs im Postweg. Er fragt, warum nun die gesamte Straße ausgebaut wird und ob die im Haushalt vorgesehenen 5000,- € hierfür ausreichend sind. Weiterhin fragt er, ob die Kosten auf die Anlieger umgelegt werden.
Die Anfrage soll im Beschlusscontrolling geklärt werden.
Datenstand vom 13.06.2024 12:44 Uhr