Datum: 14.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Haupt- und Kulturausschuss
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 18:16 Uhr bis 18:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses vom 16.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Kulturausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses
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14.05.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Kulturausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 16.04.2024.
Beschluss
Der Haupt- und Kulturausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 16.04.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Bezuschussung zur Installation einer Beregnungsanlage und zur Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED für den SV Nersingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Kulturausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses
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14.05.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der SV Nersingen hat am 13.02.2023 einen Antrag auf Bezuschussung für die Installation einer Beregnungsanlage, sowie die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED gestellt.
Grundsätzlich sind nach Nr. 7.1 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen der Gemeinde Nersingen vom 01.01.2018 der Neubau, die Erweiterung und Generalinstandsetzung von Sportanlagen förderfähig. Nicht förderfähig sind unter anderem der laufende Unterhalt (Nr. 7.3 der Richtlinie).
Sowohl die Installation einer Beregnungsanlage, als auch die Umrüstung der Flutlichtanlage, stellen Investitionen im Sinne der Richtlinie dar.
Die Gemeinde Nersingen wird sich an den Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahmen in Höhe von 35.000 € (Beregnungsanlage) bzw. 30.000 € (Flutlichtanlage) mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 6.000 € beteiligen. Dabei entfallen 3.300 € auf die Installation der Beregnungsanlage, und 2.700 € auf die Umrüstung der Flutlichtanlage.
Wenn der Landkreis Neu-Ulm einen Investitionskostenzuschuss lediglich wegen Unterschreitung der Bagatellgrenze von 10.000 € nicht gewährt, beteiligt sich die Gemeinde Nersingen trotzdem mit maximal 10 % der Gesamtkosten.
Beschlussvorschlag
Dem SV Nersingen wird die Installation einer Beregnungsanlage als zuschussfähig anerkannt. Es wird Ihm für diese Maßnahmen ein Zuschuss in Höhe von 3.300 € gemäß Nr. 7.1 der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen gewährt.
Dem SV Nersingen wird die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED als zuschussfähig anerkannt. Es wird Ihm für diese Maßnahmen ein Zuschuss in Höhe von 2.700 € gemäß Nr. 7.1 der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen gewährt.
Wenn der Landkreis Neu-Ulm einen Investitionskostenzuschuss lediglich wegen Unterschreitung der Bagatellgrenze von 10.000 € nicht gewährt, beteiligt sich die Gemeinde Nersingen trotzdem mit maximal 10 % der Gesamtkosten. Der Zuschuss wird nach Überprüfung und Vorlage der Rechnungen durch die Verwaltung ausbezahlt.
Beschluss
Dem SV Nersingen wird die Installation einer Beregnungsanlage als zuschussfähig anerkannt. Es wird Ihm für diese Maßnahmen ein Zuschuss in Höhe von 3.300 € gemäß Nr. 7.1 der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen gewährt.
Dem SV Nersingen wird die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED als zuschussfähig anerkannt. Es wird Ihm für diese Maßnahmen ein Zuschuss in Höhe von 2.700 € gemäß Nr. 7.1 der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen gewährt.
Wenn der Landkreis Neu-Ulm einen Investitionskostenzuschuss lediglich wegen Unterschreitung der Bagatellgrenze von 10.000 € nicht gewährt, beteiligt sich die Gemeinde Nersingen trotzdem mit maximal 10 % der Gesamtkosten. Der Zuschuss wird nach Überprüfung und Vorlage der Rechnungen durch die Verwaltung ausbezahlt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Kulturausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses
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14.05.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Diskussionsverlauf
Aus der Mitte des Gremiums wurden keine Anfragen gestellt.
Datenstand vom 13.06.2024 12:44 Uhr