Datum: 17.09.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.07.2024
2 Baugesuch - Neubau eines EFH mit Garage und Geräteschuppen, Fl.Nr. 498/10 Gem. OFH, Rothtalstr. 6, 89278 Nersingen
3 Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1247/91, Römerstr. 34, 89278 Nersingen
4 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.09.2024 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 16.07.2024.

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2. Baugesuch - Neubau eines EFH mit Garage und Geräteschuppen, Fl.Nr. 498/10 Gem. OFH, Rothtalstr. 6, 89278 Nersingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Bei der Rothbrücke“ in der Rothtalstraße. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Um das Vorhaben wie geplant umsetzen zu können sind insgesamt sechs Befreiungen nötig. Sämtliche Nachbarn haben das Baugesuch unterschrieben.


  • Befreiung von der Baugrenze:  Das geplante EFH überschreitet die Baugrenze im Westen und Süden
  • Abweichende Dachneigung Garage: Festgesetzte Dachneigung mind. 27 Grad, geplante 11 Grad
  • Kniestockhöhe: Max. zul. Kniestock 75 cm, geplant 110 cm
  • Abweichende Dachneigung Kniestock: Laut Festsetzung sind Kniestöcke erst ab 36 Grad Dachneigung zulässig, geplant sind 32 Grad
  • Abweichende Dachneigung Gaube: Laut Festsetzung sind Gauben erst ab 36 Grad zulässig, hier 32 Grad
  • Gaubengröße: Max. festgesetzte Breite 2,50 Meter, hier 3 Meter 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

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3. Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1247/91, Römerstr. 34, 89278 Nersingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1247/91 Gem. Straß befindet sich innerhalb des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans „Westliches Munagelände“ innerhalb eines Mischgebietes. Der Bebauungsplan sieht nach § 9 des Bebauungsplans Zäune bis max. 110cm (inkl. Sockel) vor. 

Die Bauherren möchten einen sog.  Betonzaun (Anlage 1) mit einer Höhe zwischen 190 cm und 200 cm auf dem Grundstück errichten.   Die eingereichte Begründung (Anlage 2) reicht von Aspekten der Privatsphäre über den Lärmschutz bis hin zu Sicherheitsbelangen. 

Der Bebauungsplan sieht bei einheitlicher Ausführung hinterpflanzte Maschendrahtzäune vor.   Im gesamten Bereich des Bebauungsplans ist keine einheitliche Zaungestaltung ersichtlich, von Maschendraht über Jägerzäune bis hin zu kleinen Mauern ist im Planbereich alles vorhanden. Laut Bebauungsplan können Ausnahmen zugelassen werden, wenn Sie sich in Straßenbild einfügen und die Verkehrssicherheit nicht gefährden.   Die betroffenen Nachbarn stimmten teilweise zu. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten. 

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4. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

  

Datenstand vom 12.09.2024 07:59 Uhr