Datum: 12.11.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 08.10.2024
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2. Einbau von Dachgauben, Maxgasse 1, Fl.Nr. 302/4 Gem. Nersingen, 89278 Nersingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Notwendige Befreiungen:
- Dachaufbauten – nicht zulässig in diesem Bereich
- Erweiterung auf drittes Vollgeschoss- max. 2 Vollgeschosse zulässig.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr.2 „Südlich der B10“ – Nersingen.
Laut Ausführung des Bauherrn muss bei dem Bestandsgebäude Maxgasse 1 das Dach saniert werden, in diesem Zug möchte der Bauherr auch den vorhandenen Wohnraum erweitern. Er nimmt hier auch Bezug auf die von der Bay. Regierung gewünschte Nachverdichtung der innerstädtischen Bereiche.
Um das Vorhaben in der gewünschten Form umsetzen zu können werden zwei Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan benötigt. Der Bebauungsplan nimmt Dachgauben aus, diese Befreiung wurde im Plangebiet bereits mehrfach gewährt und kann unter dem Aspekt der Gleichbehandlung nicht versagt werden.
Da sich durch den Einbau der Gauben die Wohnfläche vergrößert wird dieses rechtlich zum dritten Vollgeschoss, laut Bebauungsplan sind max. zwei Vollgeschosse zulässig. Im selben Plangebiet wurde beim Neubau der Sparkasse ebenfalls abweichend zum Bebauungsplan ein drittes Vollgeschoss genehmigt. Hier war der städtebauliche Aspekt und der optische Bezug zum gegenüberliegenden drei geschossigen Bau vorrangig und zu berücksichtigen. Eine städtebauliche Notwendigkeit zur Anpassung ist hier aufgrund der Lage aber nicht zu erkennen, da das Gebäude nicht direkt an der Sichtachse und Nord/Süd-Verbindung der Weißenhorner Straße liegt, somit sieht die Verwaltung hier keinen gleichgelagerten Fall wie bei der Genehmigung des Sparkassen Neubaus.
Da der Bauherr das gesamte Dach, auch energetisch saniert und sich die Firsthöhe des Gebäudes nicht ändert, ist dies aus Sicht er Verwaltung eine durchaus wünschenswerte Entwicklung, die im erweiterten Ortskern von Nersingen zusätzlichen Wohnraum schaffen würde. Aus städtebaulicher Sicht sollte diese Thematik im Bau-und Umweltausschuss diskutiert werden, da eine derartige Nachverdichtung innerhalb der bebauten Bereiche durchaus wünschenswert wäre und das Gebäude auch nach Einbau der Gauben aus Sicht der Verwaltung nicht als störend empfunden wird. Sämtliche notwendigen Stellplätze für die erweiterte Wohnfläche sind vorhanden und die Nachbarn haben dem Vorhaben ebenfalls zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Der Bau-und Umweltausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
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3. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.11.2024
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Sachverhalt
Datenstand vom 06.11.2024 14:51 Uhr