Datum: 11.02.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 21.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 21.01.2025
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2. Antrag CSU-Gemeinderatsfraktion zur Altpapiersammlung durch die Vereine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die CSU-Gemeinderatsfraktion hat den beiliegenden Antrag hinsichtlich Altpapiersammlung durch die örtlichen Vereine eingereicht.
Die beantragte Anpassung des Zuschusses auf 40,- Euro/Tonne würde Mehrkosten in Höhe von ca. 1000,- Euro jährlich verursachen. Jährlich werden ca. 60 Tonnen Altpapier über die Vereine gesammelt.
Angesichts des Engagements der Vereine sowie der Tatsache, dass der Betrag bisher nicht angepasst wurde, steht die Gemeindeverwaltung einer Erhöhung gemäß dem Antrag positiv gegenüber.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, den gemeindlichen Zuschuss zur Altpapiersammlung durch die örtlichen Vereine auf 40,- Euro/Tonne zu erhöhen.
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3. Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die aktuellen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen wurde letztmalig am 17.04.2018 mit Wirkung zum 01.01.2018 geändert.
Die Änderung umfasste lediglich die Anpassung des Pauschalbetrages an das Pflegeheim Nersingen (Nr. 8.1 der Richtlinie).
In der Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses vom 14.11.2023 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, in welchen Abständen die Zuschüsse angepasst wurden. Im Rahmen dieser Prüfung hat die Verwaltung die Anpassung der Zuschüsse in der Vergangenheit bis in das Jahr 2003 zurückverfolgt. Die Förderbeträge für die Jugendförderung sowie die Kirchen wurden seither in selbiger Höhe ausbezahlt. Eine Anpassung in diesem Bereich erfolgte seither nicht.
Um den finanziellen Entwicklungen dieses langen Zeitraums gerecht zu werden, wurde eine Anpassung der Beträge unter Berücksichtigung der Inflationsrate seit 2003 geprüft.
Die Verwaltung schlägt vor, die Beträge unter Nr. 2 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen wie folgt zu ändern.
Bisher:
„Die Vereine bekommen für jedes jugendliche Mitglied 6,00 Euro pro Jahr für Jugendarbeit. […] Die Kirchengemeinden erhalten einen Pauschalbetrag von 150,00 Euro pro Jahr für offene Jugendarbeit.“
Neu:
„Die Vereine bekommen für jedes jugendliche Mitglied 9,00 Euro pro Jahr für Jugendarbeit. […] Die Kirchengemeinden erhalten einen Pauschalbetrag von 225,00 Euro pro Jahr für offene Jugendarbeit.“
Zuwendung an die Vereine der gemeindlichen Feuerwehren:
Bisher hat die Gemeinde Nersingen den Feuerwehrvereinen den Personalkostenanteil der geltend gemachten Kostenersätze für Aufwendungen, die durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen der gemeindlichen Feuerwehren entstanden sind (vgl. Art. 28 BayFwG) formlos überlassen.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2014 bis 2018 unter TZ 15 die Überlassung dieser Gelder ohne den Erlass entsprechender Zuwendungsbescheide oder den Abschluss von Zuwendungsvereinbarungen bemängelt.
Auf Nachfrage beim Bayerischen Gemeindetag wurde der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass eine derartige Überlassung dieser Gelder rechtlich fragwürdig sei. Allerdings gäbe es die Möglichkeit, den Vereinen der freiwilligen Feuerwehren die Beträge in Form von freiwilligen Zuwendungen im Rahmen dieser Zuschussrichtlinien zukommen zu lassen.
Dementsprechend wurde die Richtlinie um den „neuen“ Punkt 9. „Zuschüsse an die Vereine der Freiwilligen Feuerwehren“ erweitert.
Der in § 11 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) genannte Stundensatz (seit 01.02.2025: 17,90 €) gilt grundsätzlich nur für Sicherheits- und Brandwachen, sofern kein Verdienstausfall zu erstatten ist, und steht der- bzw. demjenigen persönlich zu.
Der Stundensatz, der laut der aktuellen Fassung der Feuerwehr-Gebührensatzung im Rahmen von Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren erhoben wird, beträgt 41,00 €. Davon würde ein Anteil in Höhe von 17,90 € als Zuwendung an den jeweiligen Feuerwehrverein gehen, der Restbetrag in Höhe von 23,10 € verbleibt bei der Gemeinde.
Die geänderten Richtlinien zum 01.01.2025 liegen diesem Sachvortrag im Entwurf als Anlage bei.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die die Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen rückwirkend zum 01.01.2025.
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4. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
- Termine für die HH-Planberatungen
- HA-Sitzung am Dienstag, 18.03.2025 um 18:30 Uhr
- BA-Sitzung am Donnerstag, 20.03.2025 um 18:30 Uhr
Datenstand vom 10.02.2025 16:00 Uhr