Datum: 29.04.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 25.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 25.03.2025.
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2. Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Feststellung der Jahresrechnung 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat obliegt die Aufgabe nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
Die Jahresrechnung 2020 weist folgendes Ergebnis auf:
bereinigte Soll-Einnahmen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 19.478.877,96 € und
bereinigte Soll-Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 19.478.877,96 €
sowie
bereinigte Soll-Einnahmen im Vermögenshaushalt in Höhe von 5.298.541,44 € und
bereinigte Soll-Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von 5.298.541,44 €.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt belief sich auf
1.040.056,03 €.
Der Sollfehlbetrag aus dem Vermögenshaushalt betrug 594.517,06 € und wurde der allgemeinen Rücklage entnommen.
Es wurden keine neuen Kredite aufgenommen.
Die Jahresrechnung 2020 wurde am 08.02.2022, 09.02.2022 und 22.05.2023 örtlich durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfungspunkte wurden durch die Verwaltung abgearbeitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, die Jahresrechnung 2020 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2020 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.
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3. Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Entlastung der Jahresrechnung 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Nachdem das Ergebnis der Jahresrechnung durch den Gemeinderat festgestellt worden ist, kann die Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung erfolgen (Art. 102 Abs. 3 GO). Bei der Beratung und der Beschlussfassung zur Entlastung der Jahresrechnung ist der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung nach Art. 49 GO persönlich beteiligt. Die Leitung der Sitzung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt sein Stellvertreter.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 29.04.2025 das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festgestellt, sodass hierfür die Entlastung erteilt werden kann.
Beschlussvorschlag
Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2020 der Gemeinde Nersingen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
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4. Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Feststellung der Jahresrechnung 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat obliegt die Aufgabe nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
Die Jahresrechnung 2021 weist folgendes Ergebnis auf:
bereinigte Soll-Einnahmen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 21.173.172,94 € und
bereinigte Soll-Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 21.173.172,94 €
sowie
bereinigte Soll-Einnahmen im Vermögenshaushalt in Höhe von 10.937.792,16 € und
bereinigte Soll-Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von 10.937.792,16 €.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt belief sich auf
2.960.919,31 €.
Der Sollüberschuss aus dem Vermögenshaushalt betrug 4.365.027,60 € und wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Es wurden keine neuen Kredite aufgenommen.
Die Jahresrechnung 2021 wurde am 22.05.2023, 23.05.2023 und 07.04.2025 örtlich durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfungspunkte wurden durch die Verwaltung abgearbeitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, die Jahresrechnung 2021 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.
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5. Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Entlastung der Jahresrechnung 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Nachdem das Ergebnis der Jahresrechnung durch den Gemeinderat festgestellt worden ist, kann die Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung erfolgen (Art. 102 Abs. 3 GO). Bei der Beratung und der Beschlussfassung zur Entlastung der Jahresrechnung ist der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung nach Art. 49 GO persönlich beteiligt. Die Leitung der Sitzung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt sein Stellvertreter.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 29.04.2025 das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festgestellt, sodass hierfür die Entlastung erteilt werden kann.
Beschlussvorschlag
Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2021 der Gemeinde Nersingen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
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6. Steuerlicher Jahresabschluss Wasserversorgung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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Sachverhalt
Im Zeitraum vom 08. – 11.04.2024 wurde der steuerliche Jahresabschluss 2022 (Bilanz bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Bericht) für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ der Gemeinde Nersingen durch Frau Dipl.-Kff Univ. Steuerberaterin Margit Brutscher erstellt.
Die entsprechenden Steuererklärungen (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) wurden ebenfalls durch Frau Brutscher erstellt und aufgrund der erteilten Einverständniserklärung fristgerecht elektronisch an das Finanzamt Neu-Ulm übermittelt.
Das Jahresergebnis ist durch den Gemeinderat festzustellen; die Verwendung des entstandenen Gewinns / Verlusts ist zu beschließen.
Der von Frau Brutscher erstellte Bericht zum Jahresabschluss ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der Jahresabschluss 2022 des Wasserwerkes der Gemeinde Nersingen mit einer
_____€_____
Bilanzsumme 3.093.264,43
Jahresverlust -25.638,39
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Gewinne werden jeweils bis auf weiteres der Rücklage zugeführt.
Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Gemeinde sind, soweit diese nicht aufgrund von steuerlichen Vorschriften als Eigenkapital zu behandeln sind, weiterhin banküblich und in Anlehnung an langfristige Bankdarlehen (für 2022: 2,0 %) zu verzinsen.
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7. Steuerlicher Jahresabschluss Wasserversorgung 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Im Zeitraum vom 04. – 09.04.2024 wurde der steuerliche Jahresabschluss 2023 (Bilanz bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Bericht) für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ der Gemeinde Nersingen durch Frau Dipl.-Kff Univ. Steuerberaterin Margit Brutscher erstellt.
Die entsprechenden Steuererklärungen (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) wurden ebenfalls durch Frau Brutscher erstellt und aufgrund der erteilten Einverständniserklärung fristgerecht elektronisch an das Finanzamt Neu-Ulm übermittelt.
Das Jahresergebnis ist durch den Gemeinderat festzustellen; die Verwendung des entstandenen Gewinns / Verlusts ist zu beschließen.
Der von Frau Brutscher erstellte Bericht zum Jahresabschluss ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der Jahresabschluss 2023 des Wasserwerkes der Gemeinde Nersingen mit einer
_____€_____
Bilanzsumme 3.077.480,26
Jahresverlust -62.250,98
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Gewinne werden jeweils bis auf weiteres der Rücklage zugeführt.
Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Gemeinde sind, soweit diese nicht aufgrund von steuerlichen Vorschriften als Eigenkapital zu behandeln sind, weiterhin banküblich und in Anlehnung an langfristige Bankdarlehen (für 2023: 2,25 %) zu verzinsen.
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8. Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion zur Nutzung der Halle "Im Riedle 3"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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beschließend
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Sachverhalt
Die CSU-Gemeinderatsfraktion hat den im Anhang befindlichen Antrag gestellt.
Die Halle „im Riedle 3“ wurde von der Gemeindeverwaltung zum 01.01.2022 als zusätzliche Trainingsmöglichkeit für die Vereine angemietet und zum 01.04.2022 aufgrund der zunehmenden Flüchtlingsthematik an den Freistaat Bayern zu den gleichen Konditionen weitervermietet. Die Kündigungsfrist des Mietvertrages beträgt zwei Wochen. Der Untermietvertrag (nichtöffentlich) befindet sich im Anhang.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Kündigung des Mietvertrages mit dem Freistaat Bayern über die Halle „Im Riedle 3“ zum 31.08.2025.
Dokumente
Download Antrag der CSU Fraktion zur Nutzung der Sporthalle im Riedle.pdf
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9. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen
Gremium
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Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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Datenstand vom 28.04.2025 17:23 Uhr