Datum: 12.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:58 Uhr bis 20:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
2 Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
3 Wahl des zweiten Bürgermeisters
4 Wahl des dritten Bürgermeisters
5 Vereidigung der gewählten weiteren Bürgermeister
6 Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
7 Erlass einer Geschäftsordnung
8 Bildung von Ausschüssen
9 Bestellung der Vertreter des Vereins für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm
10 Bestellung der Vertreter für den Verein für Erwachsenenbildung im Landkreis Neu-Ulm
11 Bestellung von Jugendbeauftragten
12 Bestellung eines Agendabeauftragten
13 Bestellung des ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
14 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung vom 10.03.2020
15 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Nichtöffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
3 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
4 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
5 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
6 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Vereidigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind alle Gemeinderatsmitglieder in feierlicher Form zu vereidigen.
Wiedergewählte Gemeinderäte, die den Eid bereits abgeleistet haben, müssen diesen nicht nochmals ablegen.

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Erich Winkler nimmt den Eid der neu gewählten Gemeinderäte ab.

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2. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Nach Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind aus der Mitte des Gemeinderates mindestens ein weiterer Bürgermeister und höchstens zwei weitere Bürgermeister zu wählen.

Der Gemeinderat muss durch Mehrheitsbeschluss entscheiden, ob ein oder zwei weitere Bürgermeister gewählt werden sollen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass zwei weitere Bürgermeister gewählt werden (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass zwei weitere Bürgermeister gewählt werden (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Wahl des zweiten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach Art. 35 GO sind die weiteren Bürgermeister zu wählen (Art. 51. Abs. 3 GO). Der zweite Bürgermeister ist aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Eine Bindung an Wahlvorschläge besteht nicht. Die Wahl erfolgt geheim durch die Abgabe eines Stimmzettels. Hierfür stehen Urnen zur Verfügung. Jeder Gemeinderat hat eine Stimme.

Für die Wahl der weiteren Bürgermeister ist die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erforderlich. Leere Stimmzettel und „Nein“-Stimmen werden als ungültig gewertet.

Die Wahl muss wiederholt werden, wenn
  • mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig ist oder
  • mehr als zwei Bewerber die höchste Stimmenzahl erhalten

Haben zwei Bewerber die gleiche zweithöchste Stimmenzahl, erfolgt ein Losentscheid, welcher Bewerber in die Stichwahl einzieht. Erhalten beide Kandidaten in der Stichwahl das gleiche Ergebnis, entscheidet ebenfalls das Los.
 
Die Annahme der Wahl hat schriftlich zu erfolgen.

Beschlussvorschlag

Erster Bürgermeister Erich Winkler bittet um Vorschläge aus dem Gremium, wer in dieser Wahlperiode das Amt des zweiten Bürgermeisters antreten soll.

Aus dem Gremium wurden Herr Jehle und Herr Dir für die Wahl vorgeschlagen.

Nach Auszählung der Stimmzettel, haben sich die einzelnen Stimmen wie folgt verteilt:

  • Herr Gerhald Jehle        14 Stimmen
  • Herr Theodor Dir        7 Stimmen

Bürgermeister Winkler verkündet das Wahlergebnis und fragt Herrn Jehle, ob er das Amt des zweiten Bürgermeisters annimmt.

Herr Jehle nimmt die Wahl zum zweiten Bürgermeister an und bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für ihr Vertrauen.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Erich Winkler bittet um Wahlvorschläge für das Amt des zweiten Bürgermeisters.

Herr Albert Riedl schlägt Herrn Gerhard Jehle für die CSU-Fraktion vor.
Herr Josef Klein schlägt Herrn Theodor Dirr für die FW-Fraktion vor.

Die Stimmenverteilung der Wahl stellt sich wie folgt dar:

  • Herr Gerhald Jehle        14 Stimmen
  • Herr Theodor Dir        7 Stimmen

Erster Bürgermeister Erich Winkler verkündet das Wahlergebnis und fragt Herrn Jehle, ob er die Wahl zum zweiten Bürgermeister der Gemeinde Nersingen annimmt.

Herr Jehle nimmt die Wahl zum zweiten Bürgermeister an und bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für ihr Vertrauen.

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4. Wahl des dritten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Wahl des dritten Bürgermeisters erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie die Wahl des zweiten Bürgermeisters.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Erich Winkler bittet um Vorschläge für die Wahl des dritten Bürgermeisters.

Herr Fabian Kaimer schlägt Frau Sabine Krätschmer für die SPD-Fraktion vor.
Herr Josef Klein schlägt Herrn Theordor Dirr für die FW-Fraktion vor.
Weitere Vorschläge gibt es nicht.

Die Auszählung der Wahl ergab folgendes Ergebnis

  • Frau Sabine Krätschmer        14 Stimmen
  • Herr Theodor Dirr                  7 Stimmen

Erster Bürgermeister Erich Winkler verkündet das Wahlergebnis und fragt Frau Krätschmer, ob sie die Wahl zur dritten Bürgermeisterin der Gemeinde Nersingen annimmt.

Frau Krätschmer nimmt die Wahl an und bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für ihr Vertrauen.

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5. Vereidigung der gewählten weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Vereidigung der weiteren Bürgermeister ist erforderlich, auch wenn bereits ein Eid als Gemeinderatsmitglied abgelegt wurde.

Der Eid wird in feierlicher Form durch den ersten Bürgermeister abgenommen und lautet wie folgt:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Art. 27 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) besagt zudem folgendes:

„Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.“

Die Eidesleistung oder das Gelöbnis entfällt, wenn der Beamte oder die Beamtin im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt bei demselben Dienstherrn gewählt wird.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Erich Winkler nimmt Herrn Gerhard Jehle den Eid ab.

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6. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zu Beginn der neuen Gemeinderatsperiode muss die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts neu erlassen werden.

Den Entwurf der Satzung erhalten die Gemeinderäte in der Anlage. Die wesentlichen Änderungen zur bisherigen Satzung sind wie folgt:

  • Die Anzahl der Mitglieder im Bau- und Umweltausschuss sowie im Haupt- und Kulturausschuss beträgt jeweils 10 Mitglieder
  • Die monatliche Pauschale für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder wird von bisher 25,00 € auf 35,00 € erhöht
  • Das Geld für die Teilnahme an Sitzungen wurde von 25,00 € auf 35,00 € erhöht
  • Die Entschädigung für Fraktionsvorsitzende wurde von 50,00 € pro Monat auf 75,00 € pro Monat erhöht

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht in der vorliegenden Fassung. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht in der vorliegenden Fassung. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Erlass einer Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Anhang erhalten Sie den Entwurf der Geschäftsordnung für die kommende Legislaturperiode. Maßgebliche Änderungen zu der bisherigen Geschäftsordnung sind wie folgt:

  • Aufnahme einer Regelung zum Umgang mit elektronischen Dokumenten und Medien (§ 4)
  • Anpassung der Anzahl der Gemeindetafeln (§ 37 Abs. 3)

Zudem wurde der Verfügungsbetrag des Ersten Bürgermeisters in § 13 Abs. 2 Nr. 2 a dritter Spiegelstrich angepasst. Dieser betrug bisher 25.000 Euro. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt einen Betrag zwischen 4 und 5 Euro pro Einwohner. Bei derzeit ca. 9.900 Einwohner ergäbe dies einen Betrag in Höhe von ca. 45.000 Euro. Die nachfolgenden Beträge orientieren sich ebenfalls an dieser Empfehlung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Geschäftsordnung. Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Winkler verweist auf folgende Änderung in der Geschäftsordnung:


  1.  § 37 Art der Bekanntmachung, Punkt 5 (Seite 23)
Hier soll bei Unterfahlheim der Aushang in der Siedlung gestrichen werden

  1. § 17 Weitere Bürgermeister, weitere Stellvertreter, Aufgaben (Seite 13)
Die Nummerierung der Absätze muss korrigiert werden. Absatz 3 und 4 werden zu Absatz 2 und 3.

  1. § 32 Aufgaben (Seite 21)
Hier muss das Wort „mündlich“ im dritten Satz eingefügt werden.
„Ist das nicht möglich, so werden sie in der nächsten Sitzung mündlich oder schriftlich beantwortet.“

Gemeinderatsmitglied Kaimer beantragt § 32 Satz 4 zu streichen.

Beschluss 1

§ 32 Satz 4 der Geschäftsordnung soll gestrichen werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 19

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Geschäftsordnung mit den erwähnten Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Bildung von Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die einzelnen Fraktionen werden gebeten, bis spätestens zu der konstituierenden Sitzung die Mitglieder sowie die Stellvertreter in den einzelnen Ausschüssen zu benennen. Die Meldung kann auch im Voraus schriftlich an die Verwaltung erfolgen.

Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:

Haupt- und Kulturausschuss (10 Sitze) sowie Bau- und Umweltausschuss (10 Sitze)
CSU-Fraktion:        5 Sitze
FW-Fraktion                3 Sitze
SPD-Fraktion                2 Sitze

Rechnungsprüfungsausschuss (6 Sitze)
CSU-Fraktion                3 Sitze
FW-Fraktion                2 Sitze
SPD-Fraktion                1 Sitz

Weiterhin muss aus der Mitte des Rechnungsprüfungsausschusses ein Mitglied zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vom Gemeinderat bestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Die Besetzung der Ausschüsse wird wie folgt beschlossen:

1. Haupt- und Kulturausschuss (10 Sitze)


Mitglieder
Stellvertreter

CSU – 5 Sitze




Katrin Epple
Wolfgang Wall

Andre Lachmann
Gerhard Jehle

Anja Meyer-Ley
Wolfgang Wall

Peter Saal
Albert Riedl

Erich Spann
Franz Merkle




FW – 3 Sitze

Heike Ritter
Theodor Dirr

Tim Lachmann
Martin Huber

Josef Klein jun.
Josef Klein sen.




SPD – 2 Sitze

Fabian Kaimer
Axel Arbeiter

Silvia Wäsnig
Sabine Krätschmer


2. Bau- und Umweltausschuss (10 Sitze)


Mitglieder
Stellvertreter

CSU – 5 Sitze




Gerhard Jehle
Peter Saal

Anja Mayer-Ley
Andre Lachmann

Franz Merkle
Erich Spann

Albert Riedl
Peter Saal


Wolfgang Wall
Katrin Epple

FW – 3 Sitze




Dieter Wegerer
Tim Lachmann

Martin Huber
Theodor Dirr

Josef Klein sen.
Josef Klein jun.




SPD – 2 Sitze

Axel Arbeiter
Fabian Kaimer

Sabine Krätschmer
Silvia Wäsnig


3. Rechnungsprüfungsausschuss


Mitglieder

Stellvertreter

CSU – 3 Sitze




Gerhard Jehle
Peter Saal

Albert Riedl
Anja Mayer-Ley

Erich Spann
Franz Merkle

FW – 2 Sitze




Dieter Wegerer
Heike Ritter

Josef Klein sen.
Josef Klein jun.




SPD – 1 Sitz

Silvia Wäsnig
Axel Arbeiter


Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss wird Erich Spann bestimmt.

Beschluss

Die Besetzung der Ausschüsse wird wie folgt beschlossen:

1. Haupt- und Kulturausschuss (10 Sitze)


Mitglieder
Stellvertreter

CSU – 5 Sitze




Katrin Epple
Wolfgang Wall

Andre Lachmann
Gerhard Jehle

Anja Meyer-Ley
Wolfgang Wall

Peter Saal
Albert Riedl

Erich Spann
Franz Merkle




FW – 3 Sitze

Heike Ritter
Theodor Dirr

Tim Lachmann
Martin Huber

Josef Klein jun.
Josef Klein sen.




SPD – 2 Sitze

Fabian Kaimer
Axel Arbeiter

Silvia Wäsnig
Sabine Krätschmer


2. Bau- und Umweltausschuss (10 Sitze)


Mitglieder
Stellvertreter

CSU – 5 Sitze




Gerhard Jehle
Peter Saal

Anja Mayer-Ley
Andre Lachmann

Franz Merkle
Erich Spann

Albert Riedl
Peter Saal


Wolfgang Wall
Katrin Epple

FW – 3 Sitze




Dieter Wegerer
Tim Lachmann

Martin Huber
Theodor Dirr

Josef Klein sen.
Josef Klein jun.




SPD – 2 Sitze

Axel Arbeiter
Fabian Kaimer

Sabine Krätschmer
Silvia Wäsnig







3. Rechnungsprüfungsausschuss


Mitglieder

Stellvertreter

CSU – 3 Sitze




Gerhard Jehle
Peter Saal

Albert Riedl
Anja Mayer-Ley

Erich Spann
Franz Merkle

FW – 2 Sitze




Dieter Wegerer
Heike Ritter

Josef Klein sen.
Josef Klein jun.




SPD – 1 Sitz

Silvia Wäsnig
Axel Arbeiter


Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss wird Erich Spann bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Bestellung der Vertreter des Vereins für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Beginn der neuen Wahlzeit sind auch die Vertreter der Kommunen für die Mitgliederversammlung des Vereins für Naherholung im Landkreis e.V. zu benennen. Neben dem Bürgermeister, der kraft Amtes angehört, kann die Gemeinde Nersingen zwei Vertreter sowie jeweils einen Stellvertreter entsenden. Die bisherigen Vertreter waren Herr Fabian Kaimer (Herr Jakob Hügel als Stellvertreter) sowie Herr Dieter Wegerer (Frau Heike Ritter als Stellvertreter).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, folgende Vertreter der Gemeinde Nersingen in den Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V. zu entsenden:

Vertreter
Stellvertreter


Theodor Dirr
Dieter Wegerer
Fabian Kaimer
Sabine Krätschmer

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, folgende Vertreter der Gemeinde Nersingen in den Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V. zu entsenden:

Vertreter
Stellvertreter


Theodor Dirr
Dieter Wegerer
Fabian Kaimer
Sabine Krätschmer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Bestellung der Vertreter für den Verein für Erwachsenenbildung im Landkreis Neu-Ulm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeinde Nersingen kann einen Vertreter in den Verein für Erwachsenenbildung im Landkreis Neu-Ulm e.V. entsenden. Bisher wurde Frau Heike Ritter entsendet. Frau Silvia Wäsnig war ihre Stellvertretung.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Nersingen entsendet folgenden Vertreter in den Verein für Erwachsenenbildung im Landkreis Neu-Ulm:

Vertreter
Stellvertreter
Heike Ritter
Tim Lachmann

Beschluss

Die Gemeinde Nersingen entsendet folgenden Vertreter in den Verein für Erwachsenenbildung im Landkreis Neu-Ulm:

Vertreter
Stellvertreter
Heike Ritter
Tim Lachmann

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Bestellung von Jugendbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die bisherigen Jugendbeauftragten in der vergangenen Legislaturperiode waren Frau Heike Ritter, Herr Fabian Kaimer und Herr Peter Saal.
Die Fraktionen werden gebeten, die Jugendbeauftragten für die aktuelle Legislaturperiode zu benennen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt folgende Gemeinderatsmitglieder zu Jugendbeauftragten:

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt folgende Gemeinderatsmitglieder zu Jugendbeauftragten:
  • Katrin Epple
  • Fabian Kaimer
  • Josef Georg Klein

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Bestellung eines Agendabeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Position des Agendabeauftragten wurde bisher von Frau Gemeinderätin Anja Mayer-Ley bekleidet. Der Gemeinderat wird um Vorschläge für die künftige Besetzung der Position gebeten. Grundsätzlich ist auch eine Besetzung mit Personen, die nicht dem Gemeinderat angehören, möglich.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt … für die Position des Agenda-Beauftragten in der Legislaturperiode 2020 bis 2026.

Diskussionsverlauf

Vorgeschlagen für die Position des Agenda-Beauftragten wird Frau Anja Mayer-Ley.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Frau Anja Mayer-Ley für die Position des Agenda-Beauftragten in der Legislaturperiode 2020 bis 2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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13. Bestellung des ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Gemeinden können ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird. Sie sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Begründung der Lebenspartnerschaft sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister und im Lebenspartnerschaftsregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.

Da erster Bürgermeister Erich Winkler in der Vergangenheit immer wieder Trauungen durchgeführt hat und dies auch künftig nicht auszuschließen ist, scheint eine erneute Bestellung sinnvoll.

Beschlussvorschlag

Gemäß § 2 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Erster Bürgermeister Erich Winkler zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Nersingen bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.
Die Bestellung ist jederzeit widerruflich und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit als Bürgermeister.

Beschluss

Gemäß § 2 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Erster Bürgermeister Erich Winkler zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Nersingen bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.
Die Bestellung ist jederzeit widerruflich und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit als Bürgermeister.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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14. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung vom 10.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Sitzung des Gemeinderates vom 10.03.2020 war die letzte offizielle Sitzung der vergangenen Legislaturperiode. Die Niederschrift dieser Sitzung kann regelmäßig nur von den Mitgliedern des darauffolgenden Gemeinderates beschlossen werden.
Grundsätzlich darf sich kein Gemeinderatsmitglied bei der Beratung und Abstimmung enthalten. In vorliegendem Fall jedoch ergibt sich die einzige Ausnahme zu dieser gesetzlichen Regelung. Hier dürfen ausnahmsweise nur die Mitglieder abstimmen, welche bereits Gemeinderatsmitglied der vergangenen Legislaturperiode waren. Die neuen Mitglieder müssen sich ihrer Stimme enthalten, dürfen jedoch im Sitzungssaal anwesend bleiben.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2020.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Erich Winkler teilt mit, dass lediglich die Gemeinderäte abstimmen können, welche in der Sitzung am 10.03.2020 anwesend waren.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 15

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1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 beschließend 1
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2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 beschließend 2
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3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 beschließend 3
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4. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 beschließend 4
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5. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 beschließend 5
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6. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 beschließend 6
Datenstand vom 25.08.2020 14:13 Uhr