Datum: 12.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:58 Uhr bis 20:13 Uhr
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download gr 12.05.2020 öffentlich.pdf
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1. Vereidigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind alle Gemeinderatsmitglieder in feierlicher Form zu vereidigen.
Wiedergewählte Gemeinderäte, die den Eid bereits abgeleistet haben, müssen diesen nicht nochmals ablegen.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Erich Winkler nimmt den Eid der neu gewählten Gemeinderäte ab.
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2. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Nach Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind aus der Mitte des Gemeinderates mindestens ein weiterer Bürgermeister und höchstens zwei weitere Bürgermeister zu wählen.
Der Gemeinderat muss durch Mehrheitsbeschluss entscheiden, ob ein oder zwei weitere Bürgermeister gewählt werden sollen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dass zwei weitere Bürgermeister gewählt werden (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass zwei weitere Bürgermeister gewählt werden (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Wahl des zweiten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Nach Art. 35 GO sind die weiteren Bürgermeister zu wählen (Art. 51. Abs. 3 GO). Der zweite Bürgermeister ist aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Eine Bindung an Wahlvorschläge besteht nicht. Die Wahl erfolgt geheim durch die Abgabe eines Stimmzettels. Hierfür stehen Urnen zur Verfügung. Jeder Gemeinderat hat eine Stimme.
Für die Wahl der weiteren Bürgermeister ist die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erforderlich. Leere Stimmzettel und „Nein“-Stimmen werden als ungültig gewertet.
Die Wahl muss wiederholt werden, wenn
- mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig ist oder
mehr als zwei Bewerber die höchste Stimmenzahl erhalten
Haben zwei Bewerber die gleiche zweithöchste Stimmenzahl, erfolgt ein Losentscheid, welcher Bewerber in die Stichwahl einzieht. Erhalten beide Kandidaten in der Stichwahl das gleiche Ergebnis, entscheidet ebenfalls das Los.
Die Annahme der Wahl hat schriftlich zu erfolgen.
Beschlussvorschlag
Erster Bürgermeister Erich Winkler bittet um Vorschläge aus dem Gremium, wer in dieser Wahlperiode das Amt des zweiten Bürgermeisters antreten soll.
Aus dem Gremium wurden Herr Jehle und Herr Dir für die Wahl vorgeschlagen.
Nach Auszählung der Stimmzettel, haben sich die einzelnen Stimmen wie folgt verteilt:
- Herr Gerhald Jehle 14 Stimmen
- Herr Theodor Dir 7 Stimmen
Bürgermeister Winkler verkündet das Wahlergebnis und fragt Herrn Jehle, ob er das Amt des zweiten Bürgermeisters annimmt.
Herr Jehle nimmt die Wahl zum zweiten Bürgermeister an und bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für ihr Vertrauen.
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Erich Winkler bittet um Wahlvorschläge für das Amt des zweiten Bürgermeisters.
Herr Albert Riedl schlägt Herrn Gerhard Jehle für die CSU-Fraktion vor.
Herr Josef Klein schlägt Herrn Theodor Dirr für die FW-Fraktion vor.
Die Stimmenverteilung der Wahl stellt sich wie folgt dar:
- Herr Gerhald Jehle 14 Stimmen
- Herr Theodor Dir 7 Stimmen
Erster Bürgermeister Erich
Winkler verkündet das Wahlergebnis und fragt Herrn Jehle, ob er die Wahl zum zweiten Bürgermeister der Gemeinde Nersingen annimmt.
Herr Jehle nimmt die Wahl zum zweiten Bürgermeister an und bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für ihr Vertrauen.
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4. Wahl des dritten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Wahl des dritten Bürgermeisters erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie die Wahl des zweiten Bürgermeisters.
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Erich Winkler bittet um Vorschläge für die Wahl des dritten Bürgermeisters.
Herr Fabian Kaimer schlägt Frau Sabine Krätschmer für die SPD-Fraktion vor.
Herr Josef Klein schlägt Herrn Theordor Dirr für die FW-Fraktion vor.
Weitere Vorschläge gibt es nicht.
Die Auszählung der Wahl ergab folgendes Ergebnis
- Frau Sabine Krätschmer 14 Stimmen
- Herr Theodor Dirr 7 Stimmen
Erster Bürgermeister Erich Winkler verkündet das Wahlergebnis und fragt Frau Krätschmer, ob sie die Wahl zur dritten Bürgermeisterin der Gemeinde Nersingen annimmt.
Frau Krätschmer nimmt die Wahl an und bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für ihr Vertrauen.
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5. Vereidigung der gewählten weiteren Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Vereidigung der weiteren Bürgermeister ist erforderlich, auch wenn bereits ein Eid als Gemeinderatsmitglied abgelegt wurde.
Der Eid wird in feierlicher Form durch den ersten Bürgermeister abgenommen und lautet wie folgt:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Art. 27 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) besagt zudem folgendes:
„Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.“
Die Eidesleistung oder das Gelöbnis entfällt, wenn der Beamte oder die Beamtin im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt bei demselben Dienstherrn gewählt wird.
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Erich Winkler nimmt Herrn Gerhard Jehle den Eid ab.
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6. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Zu Beginn der neuen Gemeinderatsperiode muss die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts neu erlassen werden.
Den Entwurf der Satzung erhalten die Gemeinderäte in der Anlage. Die wesentlichen Änderungen zur bisherigen Satzung sind wie folgt:
- Die Anzahl der Mitglieder im Bau- und Umweltausschuss sowie im Haupt- und Kulturausschuss beträgt jeweils
10 Mitglieder
- Die monatliche Pauschale für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder wird von bisher 25,00 € auf 35,00 € erhöht
- Das Geld für die Teilnahme an Sitzungen wurde von 25,00 € auf 35,00 € erhöht
- Die Entschädigung für Fraktionsvorsitzende wurde von 50,00 € pro Monat auf 75,00 € pro Monat erhöht
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht in der vorliegenden Fassung. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht in der vorliegenden Fassung. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Erlass einer Geschäftsordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Im Anhang erhalten Sie den Entwurf der Geschäftsordnung für die kommende Legislaturperiode. Maßgebliche Änderungen zu der bisherigen Geschäftsordnung sind wie folgt:
- Aufnahme einer Regelung zum Umgang mit elektronischen Dokumenten und Medien (§ 4)
- Anpassung der Anzahl der Gemeindetafeln (§ 37 Abs. 3)
Zudem wurde der Verfügungsbetrag des Ersten Bürgermeisters in § 13 Abs. 2 Nr. 2 a dritter Spiegelstrich angepasst. Dieser betrug bisher 25.000 Euro. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt einen Betrag zwischen 4 und 5 Euro pro Einwohner. Bei derzeit ca. 9.900 Einwohner ergäbe dies einen Betrag in Höhe von ca. 45.000 Euro. Die nachfolgenden Beträge orientieren sich ebenfalls an dieser Empfehlung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Geschäftsordnung. Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Winkler verweist auf folgende Änderung in der Geschäftsordnung:
- § 37 Art der Bekanntmachung, Punkt 5 (Seite 23)
Hier soll bei Unterfahlheim der Aushang in der Siedlung gestrichen werden
- § 17 Weitere Bürgermeister, weitere Stellvertreter, Aufgaben (Seite 13)
Die Nummerierung der Absätze muss korrigiert werden. Absatz 3 und 4 werden zu Absatz 2 und 3.
- § 32 Aufgaben (Seite 21)
Hier muss das Wort „mündlich“ im dritten Satz eingefügt werden.
„Ist das nicht möglich, so werden sie in der nächsten Sitzung mündlich oder schriftlich beantwortet.“
Gemeinderatsmitglied Kaimer beantragt § 32 Satz 4 zu streichen.
Beschluss 1
§ 32 Satz 4 der Geschäftsordnung soll gestrichen werden
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 19
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Geschäftsordnung mit den erwähnten Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Bildung von Ausschüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die einzelnen Fraktionen werden gebeten, bis spätestens zu der konstituierenden Sitzung die Mitglieder sowie die Stellvertreter in den einzelnen Ausschüssen zu benennen. Die Meldung kann auch im Voraus schriftlich an die Verwaltung erfolgen.
Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:
Haupt- und Kulturausschuss (10 Sitze) sowie Bau- und Umweltausschuss (10 Sitze)
CSU-Fraktion: 5 Sitze
FW-Fraktion 3 Sitze
SPD-Fraktion 2 Sitze
Rechnungsprüfungsausschuss (6 Sitze)
CSU-Fraktion 3 Sitze
FW-Fraktion 2 Sitze
SPD-Fraktion 1 Sitz
Weiterhin muss aus der Mitte des Rechnungsprüfungsausschusses ein Mitglied zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vom Gemeinderat bestimmt werden.
Beschlussvorschlag
Die Besetzung der Ausschüsse wird wie folgt beschlossen:
1. Haupt- und Kulturausschuss (10 Sitze)
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Mitglieder
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Stellvertreter
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CSU – 5 Sitze
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Katrin Epple
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Wolfgang Wall
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Andre Lachmann
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Gerhard Jehle
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Anja Meyer-Ley
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Wolfgang Wall
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Peter Saal
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Albert Riedl
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|
Erich Spann
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Franz Merkle
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FW – 3 Sitze
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Heike Ritter
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Theodor Dirr
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|
Tim Lachmann
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Martin Huber
|
|
Josef Klein jun.
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Josef Klein sen.
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|
|
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SPD – 2 Sitze
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Fabian Kaimer
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Axel Arbeiter
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|
Silvia Wäsnig
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Sabine Krätschmer
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2. Bau- und Umweltausschuss (10 Sitze)
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Mitglieder
|
Stellvertreter
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CSU – 5 Sitze
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Gerhard Jehle
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Peter Saal
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Anja Mayer-Ley
|
Andre Lachmann
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Franz Merkle
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Erich Spann
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Albert Riedl
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Peter Saal
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Wolfgang Wall
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Katrin Epple
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FW – 3 Sitze
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Dieter Wegerer
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Tim Lachmann
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Martin Huber
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Theodor Dirr
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|
Josef Klein sen.
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Josef Klein jun.
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|
|
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SPD – 2 Sitze
|
Axel Arbeiter
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Fabian Kaimer
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|
Sabine Krätschmer
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Silvia Wäsnig
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3. Rechnungsprüfungsausschuss
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Mitglieder
|
Stellvertreter
|
CSU – 3 Sitze
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|
|
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Gerhard Jehle
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Peter Saal
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|
Albert Riedl
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Anja Mayer-Ley
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Erich Spann
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Franz Merkle
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FW – 2 Sitze
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|
|
|
Dieter Wegerer
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Heike Ritter
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|
Josef Klein sen.
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Josef Klein jun.
|
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SPD – 1 Sitz
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Silvia Wäsnig
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Axel Arbeiter
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Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss wird Erich Spann bestimmt.
Beschluss
Die Besetzung der Ausschüsse wird wie folgt beschlossen:
1. Haupt- und Kulturausschuss (10 Sitze)
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Mitglieder
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Stellvertreter
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CSU – 5 Sitze
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|
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Katrin Epple
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Wolfgang Wall
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Andre Lachmann
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Gerhard Jehle
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Anja Meyer-Ley
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Wolfgang Wall
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Peter Saal
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Albert Riedl
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Erich Spann
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Franz Merkle
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|
|
|
FW – 3 Sitze
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Heike Ritter
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Theodor Dirr
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|
Tim Lachmann
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Martin Huber
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|
Josef Klein jun.
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Josef Klein sen.
|
|
|
|
SPD – 2 Sitze
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Fabian Kaimer
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Axel Arbeiter
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|
Silvia Wäsnig
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Sabine Krätschmer
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2. Bau- und Umweltausschuss (10 Sitze)
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Mitglieder
|
Stellvertreter
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CSU – 5 Sitze
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|
|
|
Gerhard Jehle
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Peter Saal
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Anja Mayer-Ley
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Andre Lachmann
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Franz Merkle
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Erich Spann
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Albert Riedl
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Peter Saal
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Wolfgang Wall
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Katrin Epple
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FW – 3 Sitze
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|
Dieter Wegerer
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Tim Lachmann
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|
Martin Huber
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Theodor Dirr
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|
Josef Klein sen.
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Josef Klein jun.
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|
|
|
SPD – 2 Sitze
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Axel Arbeiter
|
Fabian Kaimer
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|
Sabine Krätschmer
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Silvia Wäsnig
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3. Rechnungsprüfungsausschuss
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Mitglieder
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Stellvertreter
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CSU – 3 Sitze
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|
|
|
Gerhard Jehle
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Peter Saal
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Albert Riedl
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Anja Mayer-Ley
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|
Erich Spann
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Franz Merkle
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FW – 2 Sitze
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Dieter Wegerer
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Heike Ritter
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|
Josef Klein sen.
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Josef Klein jun.
|
|
|
|
SPD – 1 Sitz
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Silvia Wäsnig
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Axel Arbeiter
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Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss wird Erich Spann bestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Bestellung der Vertreter des Vereins für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
|
ö
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beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Mit Beginn der neuen Wahlzeit sind auch die Vertreter der Kommunen für die Mitgliederversammlung des Vereins für Naherholung im Landkreis e.V. zu benennen. Neben dem Bürgermeister, der kraft Amtes angehört, kann die Gemeinde Nersingen zwei Vertreter sowie jeweils einen Stellvertreter entsenden. Die bisherigen Vertreter waren Herr Fabian Kaimer (Herr Jakob Hügel als Stellvertreter) sowie Herr Dieter Wegerer (Frau Heike Ritter als Stellvertreter).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, folgende Vertreter der Gemeinde Nersingen in den Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V. zu entsenden:
Vertreter
|
Stellvertreter
|
|
|
Theodor Dirr
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Dieter Wegerer
|
Fabian Kaimer
|
Sabine Krätschmer
|
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, folgende Vertreter der Gemeinde Nersingen in den Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V. zu entsenden:
Vertreter
|
Stellvertreter
|
|
|
Theodor Dirr
|
Dieter Wegerer
|
|
Sabine Krätschmer
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Bestellung der Vertreter für den Verein für Erwachsenenbildung im Landkreis Neu-Ulm
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.05.2020
|
ö
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beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Nersingen kann einen Vertreter in den Verein für Erwachsenenbildung im Landkreis Neu-Ulm e.V. entsenden. Bisher wurde Frau Heike Ritter entsendet. Frau Silvia Wäsnig war ihre Stellvertretung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Nersingen entsendet folgenden Vertreter in den Verein für Erwachsenenbildung im Landkreis Neu-Ulm:
Vertreter
|
Stellvertreter
|
Heike Ritter
|
Tim Lachmann
|
Beschluss
Die Gemeinde Nersingen entsendet folgenden Vertreter in den Verein für Erwachsenenbildung im Landkreis Neu-Ulm:
Vertreter
|
Stellvertreter
|
Heike Ritter
|
Tim Lachmann
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Bestellung von Jugendbeauftragten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Die bisherigen Jugendbeauftragten in der vergangenen Legislaturperiode waren Frau Heike Ritter, Herr Fabian Kaimer und Herr Peter Saal.
Die Fraktionen werden gebeten, die Jugendbeauftragten für die aktuelle Legislaturperiode zu benennen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestellt folgende Gemeinderatsmitglieder zu Jugendbeauftragten:
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt folgende Gemeinderatsmitglieder zu Jugendbeauftragten:
- Katrin Epple
- Fabian Kaimer
- Josef Georg
Klein
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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12. Bestellung eines Agendabeauftragten
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Die Position des Agendabeauftragten wurde bisher von Frau Gemeinderätin Anja Mayer-Ley bekleidet. Der Gemeinderat wird um Vorschläge für die künftige Besetzung der Position gebeten. Grundsätzlich ist auch eine Besetzung mit Personen, die nicht dem Gemeinderat angehören, möglich.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestellt … für die Position des Agenda-Beauftragten in der Legislaturperiode 2020 bis 2026.
Diskussionsverlauf
Vorgeschlagen für die Position des Agenda-Beauftragten wird Frau Anja Mayer-Ley.
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt Frau Anja Mayer-Ley für die Position des Agenda-Beauftragten in der Legislaturperiode 2020 bis 2026.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Bestellung des ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
12.05.2020
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Gemeinden können ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird. Sie sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Begründung der Lebenspartnerschaft sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister und im Lebenspartnerschaftsregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.
Da erster Bürgermeister Erich Winkler in der Vergangenheit immer wieder Trauungen durchgeführt hat und dies auch künftig nicht auszuschließen ist, scheint eine erneute Bestellung sinnvoll.
Beschlussvorschlag
Gemäß § 2 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Erster Bürgermeister Erich Winkler zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Nersingen bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.
Die Bestellung ist jederzeit widerruflich und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit als Bürgermeister.
Beschluss
Gemäß § 2 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Erster Bürgermeister Erich Winkler zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Nersingen bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen und der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.
Die Bestellung ist jederzeit widerruflich und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit als Bürgermeister.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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14. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung vom 10.03.2020
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Die Sitzung des Gemeinderates vom 10.03.2020 war die letzte offizielle Sitzung der vergangenen Legislaturperiode. Die Niederschrift dieser Sitzung kann regelmäßig nur von den Mitgliedern des darauffolgenden Gemeinderates beschlossen werden.
Grundsätzlich darf sich kein Gemeinderatsmitglied bei der Beratung und Abstimmung enthalten. In vorliegendem Fall jedoch ergibt sich die einzige Ausnahme zu dieser gesetzlichen Regelung. Hier dürfen ausnahmsweise nur die Mitglieder abstimmen, welche bereits Gemeinderatsmitglied der vergangenen Legislaturperiode waren. Die neuen Mitglieder müssen sich ihrer Stimme enthalten, dürfen jedoch im Sitzungssaal anwesend bleiben.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2020.
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Erich Winkler teilt mit, dass lediglich die Gemeinderäte abstimmen können, welche in der Sitzung am 10.03.2020 anwesend waren.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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15. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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ö
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beschließend
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15 |
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1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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nö
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beschließend
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1 |
zum Seitenanfang
2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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nö
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beschließend
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2 |
zum Seitenanfang
3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
|
nö
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beschließend
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3 |
zum Seitenanfang
4. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
|
nö
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beschließend
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4 |
zum Seitenanfang
5. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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nö
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beschließend
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5 |
zum Seitenanfang
6. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.05.2020
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nö
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beschließend
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6 |
Datenstand vom 25.08.2020 14:13 Uhr