Datum: 19.01.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 12.01.2021
2 Kapitalrücklage Donau-Iller-Wohnungsgesellschaft Bauprojekt Straß
3 Informationen zur Neuorganisation des Nersinger Botens
4 Änderung der Geschäftsordnung; Anpassung hinsichtlich der Art der amtlichen Bekanntmachung
5 Finanzierung der Drogenberatungsstelle Drobb Inn der Diakonie Neu-Ulm
6 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 12.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 12.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Kapitalrücklage Donau-Iller-Wohnungsgesellschaft Bauprojekt Straß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Nersingen ist Gesellschafter der Donau-Iller-Wohnungsgesellschaft mbH (DIWOG). Die DIWOG soll zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums für weite Kreise der Bevölkerung im Gemeindegebiet beitragen.  Im Falle eines Bauvorhabens hat die Kommune zur Sicherstellung einer ausgewogenen Finanzierungsstruktur eine Eigenkapitalaufbringung von 25 % der Gesamtkosten des Projektes einzubringen.  Das erste Projekt in der Gemeinde Nersingen wird in der Industriestraße im Ortsteil Straß ausgeführt. Hier sollen 30 geförderte Wohnungen mit ca. 1.860 m² Wohnfläche und 30 oberirdischen Stellplätzen realisiert werden. Die Gesamtkosten werden sich voraussichtlich auf 6,5 Mio. € belaufen. Die projektbezogene Eigenkapitalrücklage beläuft sich demnach auf 1,625 Mio. €. Im Jahr 2019 wurde bereits eine Zahlung in Höhe von 695.000 € geleistet, sodass noch eine Restzahlung in Höhe von 930.000 € zu leisten ist. Die Mittel für die Kapitalrücklage wurden bereits im Haushaltsplan 2020 eingeplant und können nach Freigabe durch den Gemeinderat an die DIWOG ausbezahlt werden.

Der Geschäftsführer der DIWOG, Herr Michael Veiga, wird an der Sitzung anwesend sein und das Bauprojekt in der Industriestraße ausführlich dem Gemeinderat vorstellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Einbringung der Kapitalrücklage in Höhe von 930.000 € an die Donau-Iller-Wohnungsgesellschaft mbH zu. Die Finanzverwaltung wird angewiesen den Betrag auszubezahlen.

Diskussionsverlauf

Herr Michael Veiga, Geschäftsführer der DIWOG, stellt den Gemeinderäten das Bauprojekt in der Industriestraße anhand von Plänen vor. Mit der Fertigstellung des Projekts ist bis Dezember 2022 zu rechnen. Die Pläne werden den Gemeinderäten im Nachgang zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Einbringung der Kapitalrücklage in Höhe von 930.000 € an die Donau-Iller-Wohnungsgesellschaft mbH zu. Die Finanzverwaltung wird angewiesen den Betrag auszubezahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Informationen zur Neuorganisation des Nersinger Botens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Das Amtsblatt der Gemeinde Nersingen, der Nersinger Bote, wird in Zusammenarbeit mit der NAK Neue Anzeigen- und Kommunalblatt GmbH und Co. KG wöchentlich erstellt. Im vergangenen Jahr kam es zu mehreren Treffen zwischen den Verlagsverantwortlichen und der Gemeinde Nersingen, um die Organisation und das Layout des Amtsblattes zu optimieren.

Ein erster Schritt der Optimierung bestand bereits darin, den amtlichen Teil des Boten zur freien Verfügung im Internet zu veröffentlichen. Somit hat jeder Bürger die Möglichkeit, die amtlichen Bekanntmachungen abzurufen. Der Bote kann auf der Homepage der Gemeinde Nersingen unter Bürgerinformation/Nersinger Bote abgerufen werden.

Zudem wird das Layout von einem dreiseitigen Aufbau zu einem zweiseitigen Aufbau geändert. Hierdurch soll die Übersichtlichkeit verbessert werden.

Hinsichtlich der Organisation wird es ebenfalls Umstrukturierungen geben. Bislang haben die Vereine bzw. Organisationen, welche Beiträge im Boten veröffentlichen wollten, diese bis zu einer Deadline an die zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde versandt. Die Texte wurde dann übernommen und umformatiert bzw. angepasst. Dieses Vorgehen ist zeitaufwändig und fehleranfällig.

Künftig wird vom Verlag eine sog. Solseite zur Verfügung gestellt. Die Vereinsverantwortlichen für die Beiträge im Boten erhalten hierzu einen Zugang zu einem System, in welcher die Beiträge direkt eingestellt und eigenverantwortlich formatiert werden.
Die zuständigen Gemeindemitarbeiter müssen künftig lediglich die Beiträge freigeben; die Verantwortung für Layout und Inhalt verbleibt bei den Erstellern.
Die Einführung dieses Systems wird vom NAK-Verlag übernommen. Sowohl die Gemeindemitarbeiter wie auch die Vereinsverantwortlichen erhalten entsprechende Schulungen.

Der Abschluss der Umsetzung ist bis Mitte des Jahres geplant.

Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Fabian Sniatecki stellt die Neuorganisation des Nersinger Boten vor.
Die Gemeinderäte nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

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4. Änderung der Geschäftsordnung; Anpassung hinsichtlich der Art der amtlichen Bekanntmachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Zuge der Ausarbeitung einer neuen Geschäftsordnung wurde in einer Sitzung der Fraktionsvorsitzenden auch über die Anpassung der Form der amtlichen Bekanntmachungen gesprochen. Derzeit werden amtliche Bekanntmachungen wie Satzungen oder Verordnungen in der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln und im Nersinger Boten bekanntgegeben. Aus praktischen Gründen wurden Satzungen jedoch auch vollständig, soweit es die Platzverhältnisse zuließen, an den Anschlagstafeln angebracht und im Boten veröffentlicht.

Im Zuge der Umgestaltung des Nersinger Boten und der Veröffentlichung im Internet scheint es kostengünstig und praktikabel, die Veröffentlichung an den Anschlagstafeln zu überdenken.

Derzeit befinden sich Anschlagstafeln an folgenden Orten:

  1. Nersingen – Rathausplatz
  2. Leibi – Pulsweg
  3. Straß – Römerstraße
  4. Oberfahlheim – Alte Landstraße
  5. Unterfahlheim – Rathausgasse

Die meisten dieser Anschlagstafeln befinden sich in einem sehr schlechten Zustand und müssten dringend ausgetauscht werden. Das Öffnungssystem der Tafeln stellt zudem eine Gefahr für Mitarbeiter dar und bindet regelmäßig Ressourcen.
Aus Erfahrungsberichten ist bekannt, dass die Anschlagstafeln, ausgenommen am Rathaus, kaum von Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden. Eine Investition in den Erhalt und die Erneuerung scheint daher nicht sinnvoll.

Die Verwaltung schlägt vor, amtliche Bekanntmachungen im Nersinger Boten zu veröffentlichen und alle Anschlagstafeln, ausgenommen am Rathaus, zu entfernen und die Geschäftsordnung dahingehend anzupassen.
Amtliche Bekanntmachungen erfolgen dann unverändert über den Nersinger Boten, welcher alternativ für alle Bürgerinnen und Bürger auch im Internet abrufbar ist.
Zu Informationszwecken soll die Anschlagstafel am Rathaus dennoch parallel dazu bestückt werden. Der Aufwand hierfür hält sich in Grenzen. Ein Austausch aufgrund des Zustandes ist hier ebenfalls derzeit nicht erforderlich.


   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt § 37 der Geschäftsordnung wie folgt zu fassen:

  1. 1Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Nersingen („Nersinger Bote“) amtlich bekannt gemacht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt § 37 der Geschäftsordnung wie folgt zu fassen:

  1. 1Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Nersingen („Nersinger Bote“) amtlich bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Finanzierung der Drogenberatungsstelle Drobb Inn der Diakonie Neu-Ulm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Drogenberatungsstelle Drob Inn wird derzeit vom Bezirk Schwaben und mit freiwilligen Leistungen der Städte Senden, Vöhringen und Illertissen finanziert.

Da alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises die Beratung der Drogenberatungsstelle in Anspruch nehmen können, wurde in einer Bürgermeisterdienstbesprechung diskutiert, künftig alle Kommunen im Landkreis in die Finanzierung mit einzubeziehen und die bisher von Senden, Vöhringen und Illertissen getragenen anteiligen Personal- und Sachkosten über den Landkreis und die Kreisumlage zu finanzieren.

Die Zuständigkeiten in der Suchtberatung sind wie folgt geregelt:
Für die Suchtberatung ab Vollendung des 18. Lebensjahres liegt die Zuständigkeit ausschließlich bei den Bezirken. Suchtkrankheiten gehören nach § 3 Nr. 3 der Eingliederungshilfe-VO zu den seelischen Störungen. Der Bezirk Schwaben ist daher aufgrund Art. 82 Nr. 1 AGSG für den Aufbau und die Finanzierung einer ausreichenden Suchtberatung im Landkreis zuständig.

Die Drogenberatungsstelle Drob Inn ist grundsätzlich zuständig für die Beratung von Konsumenten illegaler Drogen und deren Angehörigen ab 18 Jahren. Darüber hinaus besteht eine Sonderregelung mit dem Bezirk Schwaben aufgrund der Mitfinanzierung durch die Städte dahingehend, dass auch Konsumenten ab 14 Jahren beraten werden; der Anteil der Beratungen soll jedoch 8 % der Gesamtberatungen nicht übersteigen.

Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Zuweisung der Aufgabe an den Bezirk Schwaben bei der Suchtberatung ab 18 Jahren handelt es sich weder um eine Pflichtaufgabe des Landkreises noch der kreisangehörigen Kommunen. Eine Finanzierung über den Landkreis ist daher nur möglich, wenn bei allen Städten, Märkten und Gemeinden Beschlüsse dahingehend herbeigeführt werden, dass die Finanzierung über die Kreisumlage erfolgen kann.

In der Sitzung des Bayerischen Gemeindetags im Frühjahr 2020 wurde festgehalten, dass die Drogenberatungsstelle eine wichtige Einrichtung ist und es nicht gerechtfertigt ist, dass die Kosten nur von lllertissen, Vöhringen und Senden getragen werden.
Vom Bezirk Schwaben wurde die Rückmeldung gegeben, dass bei einer Beendigung der Mitfinanzierung durch die drei Städte eine verstärkte lokale Suchtberatung in der bisherigen Form nicht mehr möglich sein wird.

Sollte die Finanzierung künftig über die Kreisumlage erfolgen, so würde das die Gemeinde Nersingen ca. 0,50 € pro Einwohner und Jahr zusätzlich kosten (ca. 5.000 €).

Eine Umstellung der Finanzierung könnte voraussichtlich bereits im Jahr 2021 erfolgen, wenn dem Land kreis seitens der Städte, Märkte und Gemeinden bis 18.01.2021 die entsprechenden Beschlüsse der örtlichen Gremien vorgelegt werden. Der Gemeinderat wird daher um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Nersingen kennt den hohen Wert der Drogenberatungsstelle Drob Inn der Diakonie Neu-Ulm an und stimmt einer Finanzierung zu.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Nersingen kennt den hohen Wert der Drogenberatungsstelle Drob Inn der Diakonie Neu-Ulm an und stimmt einer Finanzierung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Krätschmer verweist auf die Feuerwehrkostensatzung und erkundigt sich nach deren Aktualität.
Erster Bürgermeister Erich Winkler informiert, dass die Satzung überprüft wird.


Gemeinderatsmitglied Wall erkundigt sich hinsichtlich des aktuellen Stands der Schließung des Bahnübergangs in Unterfahlheim.
Erster Bürgermeister Erich Winkler erwidert, dass es derzeit keinen neuen Stand gibt.

Datenstand vom 09.03.2021 08:57 Uhr