Das Bundeskabinett hat im November 2019 den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter auf den Weg gebracht. Die Voraussetzungen hierfür sollen bis 2025 dazu geschaffen werden, denn dann tritt der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagesbetreuung an Grundschulen in Kraft.
Parallel hierzu wurde 2018/2019 das Thema „Ertüchtigung des Brandschutzes“ sowie die konzeptionelle Ausrichtung des „offenen Ganztages“ für die Grundschulen Nersingen und Oberfahlheim angestoßen.
Im Zuge der Vorplanung zum Umsetzen der Brandschutzkonzepte wurden intensive Gespräche mit dem Hauptnutzer der Gebäude geführt. Mit der Schulleitung, dem Kollegium sowie der Mittagsbetreuung wurde der Raumbedarf und die Nutzung eingehend diskutiert.
Während diesen Gesprächen wurde relativ schnell deutlich, dass die Grundschulen der Gemeinde Nersingen, die Grundschule Straß sowie die Grundschule Nersingen/Oberfahlheim, das gleiche pädagogische Konzept verfolgen, welches neben der individuellen Wissensvermittlung auch die Stärkung von überfachlichen Kompetenzen wie Selbstkompetenz und Sozialkompetenz von Schülerinnen und Schülern in den Mittelpunkt stellt.
Hieraus kann man ableiten, dass für all diese Rahmenbedingungen, resultierend aus der pädagogischen Ausrichtung, der Ganztagesbetreuung sowie der pädagogischen Gleichbehandlung von Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle und zukunftsorientierte Umsetzung nur mit einer gesicherten Mehrzügigkeit von zwei bis drei Klassen pro Jahrgangsstufe möglich ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird an den Grundschulen Nersingen und Straß zweizügig und an der Grundschule Oberfahlheim einzügig unterrichtet.
Die Situation wird von den beiden Rektorinnen der Grundschulen, Frau Stephanie Brünig und Frau Irmgard Neureuther, wie folgt bewertet:
Nach Rücksprache mit der Rektorin der Anton-Miller-Schule in Straß, Frau Irmgard Neureuther, stellt das Leben und Umsetzen dieser pädagogischen Philosophie durch das Kollegium auf Grund der vorhandenen Räumlichkeiten, der großzügigen und breiten Flurbereiche sowie einer auf Jahre hinweg gesicherten Zweizügigkeit keine Probleme dar.
Frau Stephanie Brünig, Rektorin der Grundschule Nersingen/Oberfahlheim, hingegen kann die pädagogische Philosophie in Nersingen nur teilweise umsetzen, da hierfür nicht genügend Raum zur Verfügung steht, um dies pädagogisch sinnvoll zu praktizieren. In Oberfahlheim ist die Umsetzung auf Grund der Einzügigkeit und baulichen Voraussetzungen eingeschränkt praktizierbar.
Bauliche Situation und vorbeugender Brandschutz
Nachdem der bauliche Eingriff zum vorbeugenden Brandschutz (genehmigte Brandschutzkonzepte) auch die Überprüfung der technischen Anlagen und des baulichen Zustandes der Gebäude beinhaltet, wurde schnell deutlich, dass die Eingriffe an den Gebäuden der Grundschule Nersingen und Oberfahlheim so massiv sind, dass eine bauliche und energetische Sanierung in Hinblick auf die weiteren Nutzungen zwingend erforderlich ist.
Somit muss/sollte nicht nur der bauliche Standard verbessert werden, sondern könnte in diesem Zusammenhang auch das Raumprogramm überdacht werden und im Hinblick auf eine Ganztagesbetreuung, der Raumbedarf, das pädagogische Konzept sowie die Barrierefreiheit berücksichtigt und auf den aktuellen Standard gebracht werden.
Die sich daraus ergebenden Synergieeffekte der täglichen Nutzung sowie der baulichen Modernisierung an den beiden Standorten Nersingen und Oberfahlheim wurden unter folgendem Aspekt untersucht:
Wie kann man das pädagogische Konzept sowie die Ertüchtigung des Brandschutzes inkl. Modernisierungsmaßnahmen der Anlagentechnik energetisch, sinnvoll und nachhaltig umsetzen?
Hierbei wurden folgende Szenarien überprüft:
- Erweiterung des Schulgebäudes der Grundschule Nersingen in eine dreizügige Grundschule
pädagogischer Mehrwert und Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die schulische Grundausbildung und Ganztagesbetreuung
- Modernisierung der bestehenden Grundschule in Nersingen
Annäherung durch bauliche Maßnahmen an das pädagogische Konzept
- Modernisierung und Erweiterung der Grundschule Oberfahlheim
Annäherung durch bauliche Maßnahmen an das pädagogische Konzept
Im Vorfeld wurden die Mitglieder des Gemeinderats wie folgt informiert:
- Bei der Klausurtagung (November 2019) wurde in einem Bericht über die baulichen Zustände der Schulgebäude sowie Modernisierungsvorschläge informiert.
- Gemeinderatssitzung vom 29.09.2020 (siehe Unterlagen im Ratsinformationssystem)
- In Sitzungen wurden die unterschiedlichen Konzeptionen „Offene Ganztagesschule“ und „Mittagsbetreuung“ vorgestellt und informiert.
- An drei Terminen fanden Begehungen der Schulgebäude in Nersingen, Oberfahlheim und Straß statt, bei denen der bauliche Zustand, die Problematiken der technischen Anlagen sowie die erforderlichen Maßnahmen erläutert wurden.
- Die pädagogische Philosophie und Ergebnisse der angesprochenen Machbarkeitsuntersuchungen wurden den Fraktionsvorsitzenden vorgestellt, mit der Bitte um Weitergabe der Informationen in ihren jeweiligen Fraktionen.
Damit die Verantwortlichen der Verwaltung die weiteren Schritte angehen bzw. veranlassen können, wird in der Gemeinderatssitzung ein Grundsatzbeschluss hinsichtlich des weiteren Vorgehens benötigt. In den nächsten Schritten werden dem Gemeinderat hieraus detailliertere Vorschläge zur Umsetzung unterbreitet.
Unter Abwägung der Gesamtinteressen, nämlich Wirtschaftlichkeit und optimale pädagogische Ausrichtung auf der einen Seite, Vorzüge einer kleinen Dorfschule mit individuellen und persönlichen Bezugspunkten sowie vor dem Hintergrund stabiler Schülerzahlen und eines neuen Baugebietes auf der anderen Seite, kommt die Verwaltung zu dem im Beschlussvorschlag genannten Ergebnis.