Datum: 11.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:29 Uhr bis 19:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 16.03.2021
2 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderats vom 20.04.2021
3 Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am 26.09.2021
4 Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen
5 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Nichtöffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
3 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 16.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 16.03.2021.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 16.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderats vom 20.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 2

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 20.04.2021.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Wegerer weist darauf hin, dass die Chronologie der Diskussion und Beschlussfassung in der Niederschrift bei Tagesordnungspunkt 1 nicht richtig wiedergegeben wurde.

Erster Bürgermeister Erich Winkler sagt zu, die Chronologie anzupassen und die Niederschrift dahingehend zu ändern. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 20.04.2021. Die Chronologie der Diskussion und Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 wird angepasst.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am 26.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am Sonntag, 26.09.2021 findet die 20. Bundestagswahl in Deutschland statt. Gemäß den Vorschriften der Bundeswahlordnung steht allen am Wahltag eingesetzten Wahlhelfern/Innen ein sog. „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung für ihren ehrenamtlichen Wahldienst zu.

In analoger Anwendung von Nr. 10.2 der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) vom 15.11.2012, zuletzt geändert am 19.08.2013, obliegt dem Gemeinderat als zuständigem Gremium die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden „Erfrischungsgeldes“.

Im Hinblick auf die Höhe dieses „Erfrischungsgeldes“ bietet es sich an, sich an den in der Vergangenheit bezahlten Beträgen zu orientieren. Bei den vergangenen Wahlen erhielten die Wahlhelfer/Innen von der Gemeinde Nersingen folgende Aufwandsentschädigungen:



Kommunalwahl 2020:                100,00 €/Person
Europawahl 2019:                  50,00 €/Person
Bundestagswahl 2017:          40,00 €/Person



In die Entscheidung ist mit einzustellen, dass die Kosten, die bei den Kommunen individuell für das „Erfrischungsgeld“ anfallen, vom Bund nicht in voller Höhe rückerstattet werden. Nach § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) sind je Vorsitzenden 35,00 € und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes vorgesehen. 

In Anbetracht der Tatsache, dass es für die Kommunen bei den vergangenen Wahlen immer schwieriger wurde, ehrenamtliche Wahlhelfer/Innen zu gewinnen und es in Zeiten von Corona noch schwieriger werden wird, erscheint ein die gesetzliche Aufwandsentschädigung übersteigendes „Erfrischungsgeld“ sachgerecht und angemessen.
Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Aspekte schlägt die Verwaltung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €/Person vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern der Gemeinde Nersingen für ihren Wahldienst anlässlich der Bundestagswahl am 26.09.2021 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 60,00 €/Person zu gewähren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern der Gemeinde Nersingen für ihren Wahldienst anlässlich der Bundestagswahl am 26.09.2021 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 60,00 €/Person zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass eine Autowaschanlage auf dem Gemeindegebiet auch an Sonntagen geöffnet hat und den entsprechenden Betrieb durchführt.

Nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz besteht an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich ein Verbot sämtlicher Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen. Unter diese Regelung fällt unter anderem auch der Betrieb von Autowaschanlagen. 

Es besteht jedoch die Möglichkeit, Autowaschanlagen von dieser Regelung auszunehmen (§ 2 Abs. 3 Nr. 5 FTG). Voraussetzung hierfür ist der Erlass einer entsprechenden Verordnung. 

Derzeit befinden sich mehrere Autowaschanlagen auf dem Gemeindegebiet. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich künftig weitere Anlagen auf dem Gemeindegebiet ansiedeln. Auch für diese würde die Verordnung dann gelten, sodass diese Sonntags geöffnet haben könnten. 

Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob eine entsprechende Verordnung erlassen werden soll. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt derzeit keine Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertage zu erlassen. 

Oder

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Verordnung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschussfassung vorzulegen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt derzeit keine Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertage zu erlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 5

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1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 beschließend 1
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2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 beschließend 2
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3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 beschließend 3
Datenstand vom 05.01.2022 10:40 Uhr