Datum: 02.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:17 Uhr bis 19:21 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 19.01.2021
2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
3 Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2023 bis 2025 - KUBUS
4 Verfügungsstellung von Haushaltsmittel zur barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestellen in Nersingen und OT
5 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Nichtöffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 19.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates (Haushalt) 02.03.2021 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 19.01.2021.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 19.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates (Haushalt) 02.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 mit den entsprechenden Anlagen wurde jedem Gemeinderat zugestellt.

Am 23.02.2021 hat der Bau- u. Umweltausschuss die Positionen des Haushaltsplanes 2021 und das Investitionsprogramm zum Finanzplan 2020 – 2024, entsprechend seiner Zuständigkeit, vorberaten.

Der Bau- u. Umweltausschuss empfiehlt die Annahme des Haushaltsplanes 2021 und des Investitionsprogramms zum Finanzplan 2020 – 2024, entsprechend seiner Zuständigkeit.
 
Am 25.02.2021 hat der Haupt- u. Kulturausschuss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 mit den Anlagen Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm zum Finanzplan 2020 – 2024 vorberaten.

Der Haupt- und Kulturausschuss empfiehlt die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 mit Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm zum Finanzplan 2020 – 2024.

Beschlussvorschlag

Die Haushaltssatzung 2021 wird mit dem Haushaltsplan und den Anlagen (Verpflichtungsermächtigungen, Schulden, Rücklagen), dem Stellenplan, dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm zum Finanzplan 2020 – 2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung 2021 wird erlassen und zum 1. Januar 2021 rückwirkend in Kraft gesetzt.

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2021 wird mit dem Haushaltsplan und den Anlagen (Verpflichtungsermächtigungen, Schulden, Rücklagen), dem Stellenplan, dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm zum Finanzplan 2020 – 2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung 2021 wird erlassen und zum 1. Januar 2021 rückwirkend in Kraft gesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2023 bis 2025 - KUBUS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates (Haushalt) 02.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH wurde nach entsprechendem Gemeinderatsbeschluss vom 05.05.2015 am 02.06.2015 ein Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein Web-basiertes Beschaffungsportal abgeschlossen. Damit wird der Verwaltungsaufwand bei der Beschaffung elektrischer Energie gesenkt und durch die Organisation eines stärkeren Wettbewerbs unter den Stromanbietern ein günstigerer Strompreis ermöglicht. Der Bayerische Gemeindetag führt die Bündelausschreibungen als ausschreibende Stelle für die teilnehmenden Kommunen durch und bedient sich dabei der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH als erfahrenem Spezialdienstleister.

Um die Bündelausschreibung für die Lieferjahre 2023 bis 2025 vorbereiten zu können, muss sich die Gemeinde Nersingen auf eine Alternative der möglichen Stromlieferung festlegen. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen „Normalstrom“, „100 % Ökostrom ohne Neuanlagequote“ und „100 % Ökostrom mit Neuanlagequote“. Die Mehrkosten für Ökostrom ohne Neuanlagequote liegen bei bis zu 0,5 ct/kWh und bei Ökostrom mit Neuanlagequote bei ca. 0,5 – 1,2 ct/kWh. Bei der letzten Bündelausschreibung hat sich die Gemeinde für die Beschaffung von 100 % Ökostrom ohne Neuanlagequote entschieden.

Beschlussvorschlag

Im Rahmen der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2023 bis 2025 wird die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH beauftragt „100 % Ökostrom ohne Neuanlagequote“ zu beschaffen. Die Verwaltung wird gebeten die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Beschluss

Im Rahmen der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2023 bis 2025 wird die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH beauftragt „100 % Ökostrom ohne Neuanlagequote“ zu beschaffen. Die Verwaltung wird gebeten die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Verfügungsstellung von Haushaltsmittel zur barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestellen in Nersingen und OT

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates (Haushalt) 02.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der FB 30 hat für das Haushalts-Jahr 2021 unter der Haushaltsstelle 630. (Gemeindestraße, Wege, Brücken).5100 (Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens) einen Gesamtbetrag von 425.000 € eingestellt. In diesem Betrag ist u.a. für die Maßnahme barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen in Ober-/Unterfahlheim eingestellt.
Für 2022 wurden/werden im Finanzplan weitere Gelder für die Umgestaltung der Bushaltestellen in Nersingen und Leibi eingestellt.

Zur Gewährung eines Zuschusses über die Regierung von Schwaben ist es notwendig, dass der Gemeinderat sowohl hinsichtlich der Durchführung des Vorhabens als auch über die Bereitstellung der einzusetzenden Eigenmittel zustimmt und einen Beschluss fasst.

Den kommunalen Aufgabenträgern wurde empfohlen, sich an folgenden Kernaussagen zum Umgang mit den Vorgaben der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Barrierefreiheit zu orientieren:
Hierin heißt es u.a.:
1. „Vollständige Barrierefreiheit zum 01.01.2022“ ist eine politische Zielbestimmung: In Um-setzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll die Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland bis zum 01.01.2022 vollständig erreicht sein.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen im Haushalts-Jahr 2021 bzw. 2022 ausgeschrieben, umgesetzt und die dazu notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Merkle fragt hinsichtlich der Höhe der Zuschüsse.
Kämmerer Sebastian Bundschuh erläutert, dass sich dies noch nicht genau beziffern lässt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen im Haushalts-Jahr 2021 bzw. 2022 ausgeschrieben, umgesetzt und die dazu notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates (Haushalt) 02.03.2021 ö beschließend 5

zum Seitenanfang

1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates (Haushalt) 02.03.2021 beschließend 1
zum Seitenanfang

2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates (Haushalt) 02.03.2021 beschließend 2
Datenstand vom 15.04.2021 11:01 Uhr