Datum: 12.01.2021
Status: Niederschrift
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:37 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2020
2 Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde Nersingen
3 Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Feststellung der Jahresrechnung 2017
4 Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Entlastung der Jahresrechnung 2017
5 Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Feststellung der Jahresrechnung 2018
6 Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Entlastung der Jahresrechnung 2018
7 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Nichtöffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 20.10.2020.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 20.10.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde Nersingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 26.11.2019 wurde beschlossen, den Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahr 2015 in kompakter Form fortzuschreiben. Nachdem im Bereich Gefahrenpotenzial und Einsatzgeschehen seit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes keine bedarfsrelevanten Änderungen aufgetreten sind, bietet sich eine Kompaktfortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes an. Dabei ist der Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahr 2015 als Bestandteil der Fortschreibung zu sehen und es wird lediglich das Soll-Konzept bezüglich der Standorte, des Personals und vor allem der Fahrzeuge auf die aktuellen Gegebenheiten und Bedarfe angepasst. Mit der Durchführung der Kompaktfortschreibung wurde die Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH (jetzt Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH), die auch den Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahr 2015 erstellt hat, beauftragt.  In der Projektgruppensitzung am 24.09.2020 bestehend aus dem Arbeitskreis Feuerwehr, den Vertretern der Verwaltung, den Vertretern der Feuerwehren und Herrn Kroha von Luelf & Rinke, wurde das zukünftige „Soll-Konzept“ besprochen und diskutiert. Der Arbeitskreis Feuerwehr empfiehlt dem Gemeinderat die sich aus der Projektgruppensitzung ergebene Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes zu beschließen. Herr Kroha wird die Kompaktfortschreibung in der Gemeinderatssitzung vorstellen und für Rückfragen zur Verführung stehen. Der Entwurf der Kompaktfortschreibung sowie der Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahr 2015 liegen dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes in kompakter Form entsprechend der Anlage. Die Verwaltung wird damit beauftragt die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Kroha von der Firma  Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH stellt den Feuerwehrbedarfsplan vor. Die Gemeinderäte nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes in kompakter Form entsprechend der Anlage. Die Verwaltung wird damit beauftragt die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Feststellung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Dem Gemeinderat obliegt die Aufgabe nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

Die Jahresrechnung 2017 weist folgendes Ergebnis auf:

bereinigte Soll-Einnahmen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 17.582.136,54 € und
bereinigte Soll-Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 17.582.136,54 €
sowie
bereinigte Soll-Einnahmen im Vermögenshaushalt in Höhe von 4.176.309,84 € und
bereinigte Soll-Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von 4.176.309,84 €

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt belief sich auf
2.286.705,83 €.
Der Sollüberschuss aus dem Vermögenshaushalt betrug 1.096.516,34 € und wurde vollständig der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Es wurden keine neuen Kredite aufgenommen.

Die Jahresrechnung 2017 wurde am 02.04.2019, 03.04.2019 und 02.12.2019 örtlich durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfungspunkte wurden durch die Verwaltung abgearbeitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, die Jahresrechnung 2017 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2017 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2017 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Entlastung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nachdem das Ergebnis der Jahresrechnung durch den Gemeinderat festgestellt worden ist, kann die Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung erfolgen (Art. 102 Abs. 3 GO). Bei der Beratung und der Beschlussfassung zur Entlastung der Jahresrechnung ist der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung nach Art. 49 GO persönlich beteiligt. Die Leitung der Sitzung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt sein Stellvertreter.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.01.2021 das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festgestellt, sodass hierfür die Entlastung erteilt werden kann.

Beschlussvorschlag

Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017 der Gemeinde Nersingen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Winkler ist persönlich beteiligt und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. Zweiter Bürgermeister Gerhard Jehle übernimmt die Sitzungsleitung.

Beschluss

Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017 der Gemeinde Nersingen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Dem Gemeinderat obliegt die Aufgabe nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

Die Jahresrechnung 2018 weist folgendes Ergebnis auf:

bereinigte Soll-Einnahmen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 19.389.079,37 € und
bereinigte Soll-Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 19.389.079,37 €
sowie
bereinigte Soll-Einnahmen im Vermögenshaushalt in Höhe von 4.534.248,31 € und
bereinigte Soll-Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von 4.534.248,31 €

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt belief sich auf
3.303.183,69 €.
Der Sollfehlbetrag aus dem Vermögenshaushalt betrug 74.331,23 € und wurde der allgemeinen Rücklage entnommen.

Es wurden keine neuen Kredite aufgenommen.

Die Jahresrechnung 2018 wurde am 02.12.2019, 03.12.2019 und 19.11.2020 örtlich durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfungspunkte wurden durch die Verwaltung abgearbeitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, die Jahresrechnung 2018  mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2018 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2018 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Nersingen - Entlastung der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nachdem das Ergebnis der Jahresrechnung durch den Gemeinderat festgestellt worden ist, kann die Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung erfolgen (Art. 102 Abs. 3 GO). Bei der Beratung und der Beschlussfassung zur Entlastung der Jahresrechnung ist der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung nach Art. 49 GO persönlich beteiligt. Die Leitung der Sitzung übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt sein Stellvertreter.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.01.2020 das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festgestellt, sodass hierfür die Entlastung erteilt werden kann.

Beschlussvorschlag

Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2018 der Gemeinde Nersingen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Winkler ist persönlich beteiligt und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. Zweiter Bürgermeister Gerhard Jehle übernimmt die Sitzungsleitung.

Beschluss

Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2018 der Gemeinde Nersingen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 ö beschließend 7

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1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 beschließend 1
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2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2021 beschließend 2
Datenstand vom 18.01.2021 10:12 Uhr