Datum: 18.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20.04.2020
2 Bauvoranfrage - Bebauung des Grundstücks Rosenweg 5, Nersingen mit einem drei geschossigen Mehrfamilienhaus
3 Grundsatzentscheidung-Wohnraumerweiterung außerhalb der bebaubaren Flächen
4 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 20.04.2020.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 20.04.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauvoranfrage - Bebauung des Grundstücks Rosenweg 5, Nersingen mit einem drei geschossigen Mehrfamilienhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 45/2 (Rosenweg 5) befindet sich nicht im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, die Bebauung muss sich somit nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung einfügen (§34 BauGB). Der Bereich Rosenweg erfüllt den Kriterienkatalog des § 5 BauNVO und ist somit als Dorfgebiet einzustufen, in dem die Wohnnutzung uneingeschränkt möglich ist.
Die Bauherren beabsichtigen auf dem Grundstück das bestehende Gebäude abzureißen und ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten zu errichten, das Gebäude soll 3 Vollgeschosse aufweisen und als Flachdachbau ausgeführt werden. Das Mehrfamilienhaus fügt sich von der GRZ (0,43) und der GFZ (0,81) problemlos in die Umgebung ein. Die Umgebung wird von 2 stöckigen Wohngebäuden dominiert, das Gebäude Rosenweg 3 weißt aufgrund der großen Dachgauben jedoch drei Vollgeschosse nach der Bayrischen Bauordnung auf. Das zu errichtende Mehrfamilienhaus soll ebenfalls mit drei Vollgeschossen errichtet werden, aufgrund der fehlenden Dachneigung wird das Gebäude jedoch einen wesentlich massiveren Eindruck machen, als das bestehende drei geschossige Satteldachgebäude. Da die Dachform allerdings eine sog. Gestaltungsvorschrift ist und das Einfügen in die Umgebungsbebauung rein auf das Art und das Maß der Bebauung abzustellen ist, muss auch hier festgehalten werden, dass sich das Gebäude mit drei Vollgeschossen durchaus in die bestehende Bebauung einfügt.  Auf einen Keller wird laut Bauvoranfrage verzichtet, die Abstellräume sind in die Wohnungen integriert. Alle Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt (die Unterschriften auf dem EG Grundriss/Stellplatznachweis werden nachgereicht).
Die drei Wohneinheiten benötigen insgesamt 9 Stellplätze die auf dem Grundstück herzustellen sind. Laut der aktuellen Stellplatzsatzung müssen Stellplätze ungehindert und unabhängig voneinander befahrbar und nutzbar sein (§4 Abs. 7 Stellplatzsatzung), hier beantragt der Bauherr eine Ausnahme von der Stellplatzsatzung, da zwei Stellplätze direkt hintereinander angeordnet werden müssen. Der Bauherr begründet dies mit dem ungünstigen Grundstückszuschnitt und ordnet gleichzeitig die beiden betroffenen Stellplätze einer Wohnung zu, so dass ein unkompliziertes aus und einparken ermöglicht wird. Aus Sicht der Verwaltung kann eine derartige Ausnahme von der Stellplatzsatzung zugelassen werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Ausnahme zur aktuellen Stellplatzsatzung zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Ausnahme zur aktuellen Stellplatzsatzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Grundsatzentscheidung-Wohnraumerweiterung außerhalb der bebaubaren Flächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Um den allgemeinen Flächenfraß der Gemeinden und Städte abzuschwächen, bevorzugt der Gesetzgeber die allgemeine Nachverdichtung der bestehenden Bebauung. Das Ziel innerhalb der bestehenden Siedlungsstruktur, mehr Flächen für Wohnen und Gewerbe zu mobilisieren, manifestiert sich auch in der Novelle der Bayerischen Bauordnung. Dort wurden die Abstandsflächen von 1,0h auf 0,4h reduziert und die Vorgaben für ein mögliches Freistellungsverfahren auch auf die § 34 BauGB (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - ohne Bebauungsplan) Gebiete ausgeweitet.

Grundsätzlich soll mit dieser Anfrage geklärt werden, ob Anbauten zum Zwecke der Wohnraumerweiterung (einzelne Zimmer, Wintergärten, etc.), komplett außerhalb der bebaubaren Fläche, in sämtlichen Bebauungsplangebieten der Gemeinde, realisiert werden dürfen. Da für die Regierung von Schwaben die Nachverdichtung als städtebauliches Instrument immer gewichtiger wird, muss dies auch in den Städten und Gemeinden mit einfließen. Mit dieser Entscheidung legt die Gemeinde Nersingen den Grundstein für eine effektive und unkomplizierte Nachverdichtung der Wohnbebauung innerhalb der bereits bebauten Ortsteile. Auf dem Gebiet der Gemeinde Nersingen wurden bereits mehrfach vergleichbare Vorhaben realisiert und durch den Bau- und Umweltausschuss genehmigt. Durch die Grundsatzentscheidung werden die Bearbeitungszeiten für den Bauherrn verringert und der Bau- und Umweltausschuss entlastet. Bauvorhaben, die eine grundsätzliche Bedeutung haben, werden selbstverständlich weiterhin in den zuständigen Gremien behandelt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der grundsätzlichen Wohnraumerweiterung durch Anbauten außerhalb der überbaubaren Flächen (Baufeld, Baugrenze) zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der grundsätzlichen Wohnraumerweiterung durch Anbauten außerhalb der überbaubaren Flächen (Baufeld, Baugrenze) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

  

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wurden keine Anfragen gestellt. 

Datenstand vom 05.01.2022 10:42 Uhr