Datum: 13.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 18:01 Uhr bis 18:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.06.2021
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2 |
Straßenneubenennung der Erschließungsstraßen in den Neubaugebieten „Kirchweg“ und „Pfannenstiel 2“
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3 |
Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 689 Gem. Unterfahlheim, Birkenweg 3, 89278 Nersingen, GT Unterfahlheim
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4 |
Bauantrag - Ausnahme von der Stellplatzsatzung - Umbau und Erweiterung eines Zweifamilienhauses, Fl.Nr. 27/22 Gem. Leibi, Unterer Flurweg 17, 89278 Nersingen, GT Leibi
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5 |
Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.06.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.07.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 15.06.2021.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 15.06.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Straßenneubenennung der Erschließungsstraßen in den Neubaugebieten „Kirchweg“ und „Pfannenstiel 2“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.07.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Bauarbeiten zur Erschließung des Neubaugebietes „Kirchweg“ in Oberfahlheim beginnen am 05.07.2021 und sollen bis Anfang Dezember 2021 abgeschlossen werden. Die Erschließungsmaßnahmen im „Pfannenstiel 2“ in Nersingen sind für Anfang September geplant und werden vermutlich im Frühjahr 2022 beendet. Da beide Baugebiete mit einer sog. Ringstraße erschlossen werden und diese im Sinne des Erschließungsrechts auch eigenständige Erschließungsanlagen darstellen, hält es die Verwaltung für nötig hier Straßennamen zu vergeben.
Im Arbeitskreis Baulandausweisung wurde diese Thematik bereits angesprochen und Vorschläge für den Bau- und Umweltausschuss erarbeitet.
Da sich das Baugebiet „Pfannenstiel 2“ an ein bestehendes Wohngebiet anfügt, in dem sämtliche Straßen mit Eigennamen bezeichnet wurden (Karlstraße, Ottostraße etc.) wurde hier der Vorschlag „Emmastraße“ eingebracht. Ein weiterer Vorschlag bezieht sich auf die Flurbezeichnung „Pfannenstiel“ und den gleichnamigen Bebauungsplan, hier würde die Bezeichnung dann „Im Pfannenstiel“ lauten.
Da sich der Gemeinderat bei der letzten Straßenbenennung in der Gemeinde Nersingen im Gewerbegebiet Muna (GT Straß) auf den Namen „Bgm.-Seißler-Str.“ geeinigt hat, wurde auch bei der anstehenden Straßenbenennung im Wohngebiet „Kirchweg“, der Name eines verstorbenen Bürgermeisters vorgeschlagen. Der Vorschlag für die Ringstraße im Neubaugebiet „Kirchweg“ lautet daher „Bgm.-Häußler-Str.“.
Beschlussvorschlag
Die Straßenbezeichnung für die Erschließungsstraße im Neubaugebiet „Kirchweg“ im Ortsteil Oberfahlheim wird auf den Namen „Bgm.-Häußler-Str.“ festgelegt.
Die Bezeichnung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet „Pfannenstiel 2“, wird auf den Namen „……………….“ festgelegt.
Beschluss 1
Die Straßenbezeichnung für die Erschließungsstraße im Neubaugebiet „Kirchweg“ im Ortsteil Oberfahlheim wird auf den Namen „Bgm.-Häußler-Str.“ festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Bezeichnung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet „Pfannenstiel 2“, wird auf den Namen „Emmastraße“ festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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3. Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 689 Gem. Unterfahlheim, Birkenweg 3, 89278 Nersingen, GT Unterfahlheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.07.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen (einfachen) Bebauungsplans Nr. 1 – Gebiet am nördlichen Ortsrand – Unterfahlheim. Das Grundstück Fl.Nr. 698 Gemarkung Unterfahlheim befindet sich innerhalb der geschlossenen Bebauung.
Der einfache Bebauungsplan sieht im Bereich der Fl.Nr. 698 Gemarkung Unterfahlheim ein allgemeines Wohngebiet mit max. zweigeschossiger offener Bebauung vor. Im Plangebiet sind für Hauptgebäude mit einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 47 – 52 Grad zulässig, für Hauptgebäude mit zwei Vollgeschossen muss das Satteldach eine Neigung zwischen 27 – 32 Grad aufweisen. Das Maß der Bebauung ist nicht durch eine GRZ und oder GFZ definiert sondern nur über die festgesetzten Geschosse.
Die Bauherren beabsichtigen auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus mit den erforderlichen drei Stellplätzen zu errichten. Um das Gebäude, wie geplant errichten zu können, werden drei bzw. vier Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nötig. Das Gebäude soll mit einem
Satteldach und einer Dachneigung von 40 Grad errichtet werden, im Bebauungsplan sind Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 27 – 32 Grad zugelassen.
Für Einfamilienhäuser ist im Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 600 m² vorgesehen, da das Grundstück nur 1073 m² groß ist, wird die Mindestfläche um jeweils 63,5 m² (pro Grundstücksteil) unterschritten.
Das Gebäude soll komplett außerhalb der Baugrenzen errichtet werden, diese Befreiung wurde bereits im Birkenweg 7 (jetzt Birkenweg 7 und 7a) erteilt.
Ein strittiger Punkt ist auch die Anzahl der Vollgeschosse, wie aus dem BPlan ersichtlich ist, sind die Gebäude Birkenweg 1-9 alle mit 1+D (2 Vollgeschosse wobei das 2te Vollgeschoss im Dach liegen muss) festgesetzt, für die Häuser Weidenweg 1-3 und Eichenweg 5-9 wurden 2 Vollgeschosse und ein Dach festgesetzt. Wie der eigentlich nicht bebaubare Bereich zwischen den Häuserzeilen nun bezüglich der Geschossigkeit bewertet werden muss ist strittig, aus Sicht der Verwaltung wäre eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen und Satteldach durchaus denkbar und würde sich auch in die vorhandene Bebauung einfügen, diese Einschätzung stützt sich auch auf die Geschossigkeit der benachbarten BPläne (siehe Anlage) und der Tatsache, dass es sich hier nicht mehr um eine Ortsrandlage handelt.
Zwar werden 3 bzw. 4 Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nötig, jedoch entsprechen diese Befreiungen dem Wunsch der Regierung von Schwaben, die Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen zu fördern. Sämtliche Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, da sich die gesamte städtebauliche Situation seit Aufstellung des Bebauungsplans im Jahre 1962 geändert hat. Das Vorhaben ist auch städtebaulich verträglich, da das geplante Gebäude aus dem natürlichen Betrachtungswinkel von den öffentlichen Verkehrsflächen kaum einsichtig ist.
Da es sich beim Bebauungsplan Nr. 1 „Gebiet am nördlichen Ortsrand“ um einen einfachen Bplan handelt, muss auch das Einfügungsgebot des § 34 BauGB berücksichtigt werden, nach Meinung der Verwaltung ist auch dieser Punkt gegeben und das Vorhaben fügt sich in die bestehende Bebauung ein.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bauantrag - Ausnahme von der Stellplatzsatzung - Umbau und Erweiterung eines Zweifamilienhauses, Fl.Nr. 27/22 Gem. Leibi, Unterer Flurweg 17, 89278 Nersingen, GT Leibi
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.07.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1 – Unteres Äule – Leibi. Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht im Bereich der Fl.Nr. 27/22 Gemarkung Leibi ein allgemeines Wohngebiet mit max. zweigeschossiger offener Bebauung vor.
Die Bauherren beabsichtigen auf dem Grundstück den Abbruch der bestehenden Fertiggaragen um dort einen neuen zweigeschossigen Anbau realisieren zu können. Im Erdgeschoss soll eine Doppelgarage entstehen, im ersten Obergeschoss ein Arbeitszimmer und ein Kinderzimmer. Um das Gebäude, wie geplant errichten zu können, wird eine Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nötig, zudem wird eine Ausnahme von der Stellplatzsatzung beantragt.
Das Gebäude überschreitet an der östlichen Grenze die Baugrenze um ca. 350 cm (siehe Stellplatzplan, blau-gestrichelte Linie), diese Befreiung wurde im Planbereich bereits mehrfach erteilt und ist aus Sicht der Verwaltung problemlos zu erteilen.
Zwei der Fünf nötigen Stellplätze sind laut Stellplatzplan hintereinander angeordnet und gelten somit als „gefangene Stellplätze“, diese Ausnahme von der Stellplatzsatzung kann ebenfalls erteilt werden, da die Wohnungen nur durch Familienangehörige bewohnt werden und die Stellplätze einer Wohnung zugeordnet werden. Eine gleichartige Ausnahme wurde durch den Bau-und Umweltausschuss bereits im Rosenweg genehmigt.
Beschlussvorschlag
Der Bau-und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Beschluss
Der Bau-und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.07.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Klein erkundigt sich nach dem Stand der Umgestaltung des Bahnhofsgelände.
Eine entsprechende Information soll ins Beschlusscontrolling aufgenommen werden.
Gemeinderatsmitglied Arbeiter bezieht sich auf den Radweg zwischen Nersingen und Straß. Hier gäbe es, obwohl der Radweg noch recht neu ist, Wurzeldurchbrüche und es sammle sich Wasser an. Hier solle eine Reklamation geprüft werden.
Gemeinderatsmitglied Krätschmer fragt, wie die Gemeindeverwaltung hinsichtlich der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten vorgehen will.
Hauptamtsleiter Fabian Sniatecki informiert über die Meinung der Gemeindeverwaltung. Über das Thema soll in der kommenden Gemeinderatssitzung nochmals kurz informiert werden.
Datenstand vom 05.01.2022 10:52 Uhr