Datum: 30.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:17 Uhr bis 18:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 28.09.2021
2 Bebauungsplanänderung Nr. 12 "Kreuzeck 3.Änderung" - Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplanänderung und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
3 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/1 Gemarkung Nersingen, Ulmer Str. 27, 89278 Nersingen
4 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 28.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.11.2021 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 28.09.2021.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 28.09.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bebauungsplanänderung Nr. 12 "Kreuzeck 3.Änderung" - Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplanänderung und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

I.        Ausgangslage, Anlass der Planung

Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplan "Kreuzeck, 1. Änderung " mit Stand vom 20.05.2015. Die Art der baulichen Nutzung ist darin als Gewerbegebiet mit differenzierten flächenbezogenen Schallleistungspegeln festgesetzt.

Für die Gewerbegebiete 1b und 1c liegt der Gemeinde Nersingen eine Anfrage zur Ansiedlung von örtlichen Gewerbebetrieben vor, welche jedoch ergänzend eine Betriebsleiterwohnung benötigen.

Zur planungsrechtlichen Sicherung der gewünschten Betriebsleiterwohnungen ist es notwendig die bisher festgesetzten Zulässigkeiten der Art der baulichen Nutzung in den Gewerbegebieten 1b und 1c entsprechend zu ändern.

Il.        Angaben zum Bestand

Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Ortsteils Straß in Verlängerung der Gewerbegebiete entlang der Römerstraße.

Direkt angrenzend an das Plangebiet bestehen im Süden die Flächen des ehemaligen MUNA-Geländes. Im Norden und Osten grenzen weitere Acker- und Wiesenflächen an. Westlich besteht ein ehemaliger metallverarbeitender Betrieb sowie die Wohnbebauung der Schiersiedlung.

Der östliche Teil des Plangebietes wird bereits gewerblich genutzt. Auch die Erschließung wurde hergestellt. Die Gewerbeflächen 1b/c stehen der gewerblichen Nutzung noch zur Verfügung.

Unmittelbar durch den Geltungsbereich umgeben besteht die Moschee des Türkisch-Islamischen Vereins. Das Grundstück der Moschee wurde aus der Bebauungsplanänderung ausgespart, da dieses von der geänderten Art der baulichen Nutzung nicht betroffen ist.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Teilflächen der Grundstücke Fl.st. Nr. 73, 73/2, 73/3, 74, 74/2, 74/3, 74/4, 75, 75/1, 75/2, 75/3, 75/6, 75/7, 75/8, sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 49/2 (Römerstraße) und 88/2 (Landwirtschaftlicher Weg) der Gemarkung Unterfahlheim und weist insgesamt eine Fläche von ca. 5,4 ha auf.

Ill.        Vorgesehene Änderung

Die Art der baulichen Nutzung wird in Anlehnung an die bereits vorhandenen und vor-gesehenen Nutzungen als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lager und Lagerplätze, sowie Geschäfts-, Büro und Verwaltungsgebäude. Hingegen sind keine Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke und Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten, die an letzte Verbraucher verkaufen, erlaubt.

Die unter § 8 Abs. 3 BauNVO aufgeführten Ausnahmen sind für die Gewerbegebiete 1a und 1d nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

Für die Gewerbegebiete 1b und 1c ist die unter § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO aufgeführte Ausnahme (Wohnungen für Aufsicht - und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) zulässig.

Für die Gewerbegebiete 1b und 1c sind die unter § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 aufgeführten Ausnahmen nach nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, Vergnügungsstätten) Mit dem Ausschluss von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, sowie Vergnügungsstätten, soll erreicht werden, dass die schützenswerte Nutzung (Wohnen im GE) nur auf die Grundstücke reduziert wird, für die konkrete Anfragen vorhanden sind.

Mit den getroffenen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung kann sichergestellt werden, dass die vorgesehenen baulichen Anlagen und Nutzungen realisiert werden können.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Maß der baulichen Nutzung, zu überbaubaren Grundstücksflächen, zur Bauweise, sowie zur Verkehrserschließung und zum Grün bleiben unverändert und entsprechen dem rechtskräftigen Bebauungsplan "Kreuzeck, 1. Änderung" mit Stand vom 20.05.2015.

IV.                 Art der Verfahrensbetreuung

Die Bebauungsplanänderung kann gemäß § 13 BauGB als Bebauungsplan im Vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die vorgegebenen Kriterien des § 13 BauGB, dass eine Änderung oder Ergänzung des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berühren darf, werden eingehalten.

Maß der baulichen Nutzung/ Überbaubare Grundstücksflächen,
Bauweise / Verkehrserschließung / Grün

Durch die Bebauungsplanänderung werden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zu Überbaubaren Grundstücksflächen, zur Verkehrserschließung, als auch zu den grünordnerischen Festsetzungen nicht geändert und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.


V.        Immissionsschutz

Im Zuge des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes wurde die schalltechnische Untersuchung der Firma ACCON GmbH vom 12.02.2015 mit der Berichts-Nr. ACB-0115-6836/02 angefertigt, um für die geänderten Gewerbegebietsflächen die an der umliegenden, schützenswerten Wohnnachbarschaft zulässigen Lärmimmissionen quantifizieren zu können.
Hierzu wurden den Gewerbegebietsflächen sog. Emissionskontingente LEK und teilweise Zusatzkontingente LEK, jeweils in dB(A) pro Quadratmeter Grundstücksfläche zugewiesen.

Auf Grund dessen, dass auf den Gewerbeflächen 1b und 1c eine Wohnnutzung hinzu-kommt, wurde im Rahmen der zweiten Bebauungsplanänderung von der Firma igi Consult GmbH eine Lärmtechnische Stellungnahme vom 02.09.2021 erstellt.
Dies ist Bestandteil der Bebauungsplanänderung „Kreuzeck, 2. Änderung".

Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass durch die neu hinzukommende schützenswerte Nutzung (Wohnen im GE) keine Einschränkungen für die bestehenden und geplanten gewerblichen Nutzungen ausgehen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung der Bebauungsplanänderung „Kreuzeck, 3.Änderung“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

  1. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der aufgeführten Sachdarstellung.

Diskussionsverlauf

Herr Häußler stellt den Sachverhalt vor. Die Gemeinderäte nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. 

Beschluss

  1. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung der Bebauungsplanänderung „Kreuzeck, 3.Änderung“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

  1. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der aufgeführten Sachdarstellung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/1 Gemarkung Nersingen, Ulmer Str. 27, 89278 Nersingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben soll auf der Fl.Nr. 96/1 Gemarkung Nersingen, innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Im Riedle“ umgesetzt werden, der Bereich ist als Mischgebiet ausgewiesen. Für das gesamte Gebiet setzt der Bebauungsplan ein Vollgeschoss plus Dachgeschoss fest, zulässig sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 27 und 35 Grad. Der Kniestock wurde auf 100 cm begrenzt, zu Dachaufbauten trifft der Bebauungsplan keine Aussagen. Die GFZ wurde auf 0,5 und die GRZ auf 0,4 beschränkt. Sämtliche Gebäude in diesem Bereich der Ulmer Straße waren laut Zeichnung und Legende zum Bebauungsplan bereits vor Aufstellung des Plans vorhanden und genießen somit Bestandsschutz nach dem BauGB.

Der Bauherr möchte das Bestandsgebäude (Einfamilienhaus) Ulmer Str. 27 abbrechen und ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten und Tiefgarage realisieren. Um das Vorhaben in dieser Form genehmigen zu können, müssen insgesamt drei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden. 
Der Bauherr möchte das Mehrfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) errichten und bezieht sich auf die bestehende Nachbarbebauung in der Ulmer Str. 21/23. Bei diesem Gebäude wurden ebenfalls zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss allerdings ohne Kniestock umgesetzt. Das Gebäude wurde wie bereits erwähnt noch vor Aufstellung des rechtskräftigen BPlans erstellt.  Durch die Hanglage und die Tiefgarage mit neun Stellplätzen, Abstellräumen und Fahrradraum wirkt das Gebäude auf der Nord-West Seite durchaus dreigeschossig, von der Südansicht/Ulmer Straße ist dies nicht so massiv. Das rückwärtige Gebäude weißt zwei Vollgeschosse (eines im Dach) auf, wie im restlichen Mischgebiet festgesetzt wurde.
Aus dieser Vollgeschossüberschreitung resultiert letztendlich auch die Überschreitung der Geschossflächenzahl um ein Drittel, diese beträgt 0,75. 
Bei diesem Projekt sollen 3 Wohnungen bis 60 m², sowie 6 Wohnungen bis 120 m² entstehen. Die hierfür benötigten 15 PKW-Stellplätze entstehen teilweise in der Tiefgarage mit neun Plätzen sowie sechs oberirdischen Stellplätzen. Durch die benötigten Stellplätze außerhalb der Tiefgarage sowie die restlichen Versorgungsanlage wird die GRZ 2 (Grundflächenzahl für Nebenanlagen nach BauNVO 0,5 der GRZ) um 0,15 überschritten. Die GRZ für das Hauptgebäude wird mit 0,37 eingehalten.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden nicht abgefragt.

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert über das Vorhaben und formuliert einen Beschluss.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben nicht zu. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Gespräche mit dem Bauherrn zu führen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

  

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wurden keine Anfragen gestellt. 

Datenstand vom 09.11.2022 14:16 Uhr