Datum: 30.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021
2 Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion auf Durchführung eines Ratsbegehrens hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen
3 Neubau Feuerwehrgerätehaus Fahlheim
4 Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges Typ LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim
5 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2021 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 09.11.2021

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 09.11.2021

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion auf Durchführung eines Ratsbegehrens hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der nachfolgende Sachvortrag wird evtl. noch ergänzt bzw. angepasst. Der Gemeinderat wird hierüber informiert.

30.11.2021, 14:50 Uhr: 
Der Sachvortrag wurde an den rot bzw. fett markierten Stellen angepasst. Die Sitzungsvorlage wird zur heutigen Sitzung zusätzlich als Tischvorlage ausgelegt.  

Die CSU-Gemeinderatsfraktion hat mit Schreiben vom 17.11.2021 einen Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens bzgl. der zukünftigen Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen gestellt. Dieser ist nach Rücksprache der Verwaltung mit der CSU-Fraktion so zu verstehen, dass das Ratsbegehren die Differenzierung gemäß der Judikatur des VG Ansbach (Beschluss vom 11.11.2016, Az. AN E 16.01861, dort insbesondere Rn. 37 und 38) einhält, d.h. die Bürger sollen über die weitere Zurverfügungstellung des Schulgebäudes durch die Gemeinde Nersingen als Schulaufwandsträger abstimmen, wobei jedoch in der Begründung des Ratsbegehrens die Stimmberechtigten darauf hingewiesen werden sollen, dass verwaltungstechnisch zwei Ebenen zu unterscheiden sind, da Aufwand und Erhalt des Schulgebäudes nicht automatisch einen dort (weiter) stattfindenden Schulbetrieb implizieren. Denn die organisatorische Zuweisung von Schülern in bestimmte Schulen ist der staatlichen Schulaufsicht, die nicht Teil des Wirkungskreises der Gemeinde ist, zuzuordnen. 

Bei einem Ratsbegehren handelt es sich um die Einleitung eines Bürgerentscheids durch den Gemeinderat. 

Der Antrag der CSU-Fraktion und der Beschluss des VG Ansbach liegen dem Sachvortrag als Anlage bei. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Einleitung eines Ratsbegehrens gemäß dem Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion vom 16.11.2021.

Diskussionsverlauf

Die Gemeinderatsmitglieder diskutieren über die Durchführung des Ratsbegehrens. Gemeinderatsmitglied Wegerer stellt einen Antrag auf namentliche Abstimmung. 

Beschluss:

Die Abstimmung über die Durchführung des Ratsbegehrens soll namentlich erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Beschluss: 6                        Gegen den Beschluss: 13


Gemeinderatsmitglied Wegerer fordert, dass sein Abstimmungsverhalten in der Niederschrift festgehalten wird. Er hat bei der nachfolgenden Beschlussfassung über die Durchführung eines Ratsbegehrens gegen den Beschluss gestimmt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einleitung eines Ratsbegehrens gemäß dem Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion vom 16.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

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3. Neubau Feuerwehrgerätehaus Fahlheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim bestehen derzeit an zwei Standorten Feuerwehrgerätehäuser. Laut Feuerwehrbedarfsplan ist die bauliche Funktion des Feuerwehrgerätehauses Oberfahlheim zwar ausreichend, die des Feuerwehrgerätehauses Unterfahlheim jedoch nicht. In der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans vom 12.01.2021 wurde der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses an einem gemeinsamen Standort für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim zwischen Unter- und Oberfahlheim als Maßnahme festgehalten. 

Nachdem der Mietvertrag für das Feuerwehrgerätehaus in Oberfahlheim durch den Eigentümer fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt wurde (Verlängerung bis 31.12.2023 wurde mündlich in Aussicht gestellt), musste schnellst möglich ein geeignetes Grundstück für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses erworben werden. Der Kauf des an der ehemaligen B 10 zwischen Ober- und Unterfahlheim mit der Flurnummer 271 und 271/2 der Gemarkung Oberfahlheim belegenen Grundstücks wurde durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 28.09.2021 beschlossen und inzwischen auch vollzogen. 

Um eine Ermittlung der zu erwartenden Kosten, und die entsprechenden staatlichen Zuwendungen beantragen zu können, ist es erforderlich, dass durch den Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Fahlheim gefasst wird. 
Um die Höhe der staatlichen Zuwendungen ermitteln und beantragen zu können, ist in diesem Zusammenhang die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Fahlheim grundsätzlich zu und beschließt die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Fahlheim grundsätzlich zu und beschließt die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges Typ LF10 für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Haushaltsplan 2021 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 450.000 € für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim eingestellt. Der zu beschaffende Fahrzeugtyp wurde durch die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes ermittelt, und die Ersatzbeschaffung für das TSF der Feuerwehr Fahlheim als notwendige und dringliche Maßnahme festgelegt.
 
Als Fahrzeugtyp für die Ersatzbeschaffung standen ein LF 20 KatS und ein LF 10 zur Diskussion. Durch die Feuerwehr Fahlheim wurde mit Schreiben vom 04.11.2020 die Beschaffung eines LF 10 als Ersatz für das TSF bevorzugt. Gleichzeitig wurden Richtpreisangebote für die genauere Planung der Kosten eingeholt. Hierbei zeigte sich, dass sich die Kosten für die Beschaffung eines LF 10 voraussichtlich auf ca. 450.000 € belaufen werden. Die Mittel für die Beschaffung des LF 10 wurden dementsprechend in den Haushaltsplan 2021 eingestellt. Die Höhe der Zuwendung für die Beschaffung eines LF 10 beläuft sich grundsätzlich auf 70.000 €.

Am 16.07.2021 wurde durch den KBR Dr. Bernhard Schmid angefragt, ob Interesse an einer interkommunalen Beschaffung mit der Freiwilligen Feuerwehr Wiedergeltingen besteht. Diese führt zu einer Erhöhung des Zuschusses um 10%. Die Kosten des Planungsbüros für die Ausschreibung könnten auf beide Kommunen aufgeteilt werden, was für jede Kommune zu einer Minderung der Gesamtkosten um ca. 10.000 € führen könnte.
 
Durch das Innenministerium wurde festgelegt, welche Ausstattungs- und Beladungspunkte bei gemeinsamen Beschaffungen baugleich sein müssen. Die Arbeitskreise der Freiwilligen Feuerwehren aus Fahlheim und Wiedergeltingen haben sich am 28.09.2021 auf eine gemeinsame Fahrzeugbeschaffung geeinigt. Die Freiwillige Feuerwehr Wiedergeltingen beabsichtigt, die Ausschreibung noch im Haushaltsjahr 2021 zu starten.

Aufgrund der Kündigung des Mietvertrags für das Feuerwehrgerätehaus in Oberfahlheim zum 31.12.2022 (Verlängerung bis 31.12.2023 wurde mündlich in Aussicht gestellt), kann aktuell nicht garantiert werden, dass das neue Fahrzeug bei Auslieferung (ca. 24 bis 36 Monate nach Auftragserteilung) auf einem genormten Stellplatz untergestellt werden kann, solange der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Fahlheim noch nicht fertiggestellt ist.

Laut Auskunft der Regierung von Schwaben ist ein vorübergehender Stellplatz, der nicht der gültigen Norm entspricht, für die Gewährung des Zuschusses zwar nicht schädlich, allerdings muss in einem annehmbaren Zeitraum (ca. 3-5 Jahre) ein genormter Stellplatz für das neue Fahrzeug zur Verfügung stehen.

Für die Auftragsvergabe und die Beantragung der Zuwendung ist es erforderlich, dass durch den Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss über die Beschaffung gefasst wird.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der interkommunalen Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim als Ersatz für das TSF grundsätzlich zu.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Josef Klein fragt, ob das Feuerwehrauto nicht zu groß für die derzeit vorhandenen Garagen sei.

Erster Bürgermeister Erich Winkler bestätigt dies mit Verweis auf die Sitzungsvorlage. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der interkommunalen Beschaffung eines LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Fahlheim als Ersatz für das TSF grundsätzlich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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5. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.11.2021 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Josef Klein wurde von einem Bürger gefragt, welche Auflagen für die Eröffnung einer PCR-Teststation erforderlich sind.
Erster Bürgermeister Erich Winkler verweist an das zuständige Landratsamt Neu-Ulm. 

Datenstand vom 09.11.2022 14:17 Uhr