Datum: 26.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 08.03.2022
2 Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis Neu-Ulm
3 Formale Beschlussfassung über den Fraktionswechsel von Tim Lachmann sowie dazugehörige Neubesetzung der Ausschüsse
4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
5 Antrag der FW-Gemeinderatsfraktion
6 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Bestätigung der Feuerwehrkommandaten der Freiwilligen Feuerwehr Nersingen
7 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 08.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 08.03.2022

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 08.03.2022

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis Neu-Ulm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Landkreis Neu-Ulm hat auf Wunsch der Kommunen mit einer Rechtsverordnung des Landkreises nach Art. 5 Abs. 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz („Übertragungsverordnung“) verschiedene abfallwirtschaftliche Aufgaben, für die aufgrund Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz i.V.m § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz originär der Landkreis Neu-Ulm zuständig wäre, auf die Kommunen im Landkreis übertragen. Die Übertragungsverordnung wurde zuletzt im Jahr 2016 geändert und regelt im Ergebnis, dass die Kommunen für die Einsammlung von Rest-, Sperr- und Bioabfällen, für den Betrieb der gemeindlichen Wertstoffhöfe sowie für die Verwertung erfasster Bioabfälle und Wertstoffe zuständig sind. Sie erheben hierfür Gebühren gegenüber den Anschlussnehmern auf ihrem Gebiet. Der Landkreis Neu-Ulm bleibt somit u.a. für die Beseitigung erfasster Rest-, Sperr- und Gewerbeabfälle, die die Kommunen am Müllheizkraftwerk des Landkreises anzudienen haben und für die Erfassung und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle sowie für die Aufgaben nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständig. Daneben betreibt der Landkreis einen eigenen Wertstoffhof („Entsorgungs- und Wertstoffhofzentrum“), der allen Anschlussnehmern im Landkreis Neu-Ulm zur Verfügung steht.

Aufgrund der immer komplexer werdenden rechtlichen Anforderungen auf der einen Seite sowie dem zunehmend schwierigen Marktumfeld bei der Vergabe von abfallwirtschaftlichen Leistungen sehen sich die Kommunen – insbesondere die kleineren Gemeinden – zunehmend überfordert, die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß und wirtschaftlich zu erbringen. Der Bayerische Gemeindetag – Kreisverband Neu-Ulm – hat daher im Jahr 2019 den Antrag gestellt, die Möglichkeit der Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben von den Gemeinden an den Landkreis überprüfen und hierzu das entsprechende Interesse der kreisangehörigen Gemeinden abfragen zu lassen. Zudem hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband im Rahmen seiner Pflichtprüfungen der Kommunen ein umsatzsteuerliches Risiko erkannt, wonach die Leistungsbeziehung zwischen den Städten / Gemeinden und Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm im Zuge der Umsetzung des § 2b UStG künftig der Umsatzsteuer zu unterwerfen sein. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat der Werkausschuss des AWB in seiner Sitzung am 02.07.2020 beschlossen eine Erhebung bei den Kommunen im Landkreis Neu-Ulm vorzunehmen, ob diese an einer Rückdelegation der ihnen übertragenen Aufgaben interessiert sind. Insgesamt 14 Städte und Gemeinden stehen einer Rückdelegation offen gegenüber.  Die Städte Neu-Ulm und Vöhringen sowie die Gemeinde Bellenberg nehmen derzeit an dem Projekt nicht teil.

Der AWB wurde daraufhin vom Werkausschuss beauftragt eine entsprechende Konzeption und Wirtschaftlichkeitsanalyse für eine Rückdelegation dieser 14 Kommunen zu erarbeiten. Im Rahmen des Projekts ist ein einheitliches abfallwirtschaftliches Konzept (Rekommunalisierungskonzept) für eine Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Neu-Ulm zu entwickeln. Das kreiseinheitliche Konzept umfasst im Kern die Holsysteme für Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll und die Bringsysteme für Wertstoffe und Grünabfälle, die jeweils allen Bürgern offenstehen sowie ein Gebührensystem, das bedarfsgerecht ausgerichtet ist.

Für die inhaltliche Bearbeitung des Projekts hat der AWB die ECONUM Unternehmensberatung GmbH aus Ludwigsburg beauftragt. Die Projektorganisation sah zudem eine Arbeitsgruppe vor, in der abfallwirtschaftlich verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Verwaltung der teilnehmenden Kommunen vertreten sind, sowie einen Lenkungskreis der aus je einem Vertreter der Kreistagsfraktion besetzt ist. Während die Arbeitsgruppe die Aufgabe hatte in mehreren Workshops die inhaltliche Projektbearbeitung voranzutreiben und dabei insbesondere die Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten abzusichern, kam dem Lenkungskreis die Rolle der Projektsteuerung zu.
Bei der Entwicklung des Rekommunalisierungskonzepts sind für das Einsammel- und Gebührensystem vier Alternativen untersucht worden, die sich bei der Restabfallsammlung in der Ausgestaltung als Regelabfuhrsystem oder als Bedarfsabfuhrsystem und bei der Bioabfallsammlung in der Ausgestaltung mit haushaltsnaher Biotonne oder als Kombinationssystem mit einem Bringsystem als Regelsystem unterscheiden.
Die Projektarbeitsgruppe empfiehlt die Einführung eines entleerungsabhängigen Sammel- und Gebührensystems und damit der Bedarfsabfuhr bei der Restmüllabfallerfassung, da derartige Systeme einen stärkeren Anreiz zur Vermeidung und Trennung von Abfällen setzen. Dabei wird bei den Jahresgebühren eine Abkehr von rein volumenabhängigen Behältertarif und stattdessen die Erhebung einer personenabhängigen Grundstücksgebühr empfohlen. Damit steht die Gebührenstruktur besser im Einklang mit der Kostenstruktur und dem Risiko, dass alleine wegen eines Rückgangs der Bezugsgröße (Restabfallbehältervolumen) infolge des abfallwirtschaftlich gewünschten Nutzerverhaltens eine Erhöhung der Behältergebühr erforderlich wird, wird entgegnet. 

Ebenso empfiehlt die Projektarbeitsgruppe die Einführung einer kreisweiten haushaltsnahen Biotonne mit der Möglichkeit sich als Eigenkompostierer von der Biotonne befreien zu lassen. In diesem System mit Bioabfalltonne als Regelsystem besteht die Möglichkeit, den Kostendeckungsgrad der Gebühren für diese Bioabfalltonnen regelmäßig als Ermessensentscheidung im Rahmen des Beschlusses über die Abfallgebühren festzulegen, aus abfallwirtschaftlichen Gründen wird allerdings eine teilkostendeckende Gebühr empfohlen. Das System steht auch im Einklang mit den abfallrechtlichen Vorgaben, während das jetzige Bringsystem Bioabfälle zum Wertstoffhof Nersingen in naher Zukunft weder den abfallrechtlichen Überlassungspflichten noch den Getrennterfassungspflichten genügt.

Neben den beschriebenen Sammelsystemen für Rest- und Bioabfall sieht das Rekommunalisierungskonzept für alle betrachteten Alternativen die Etablierung eines haushaltsnahen Holsystems für die vier Sperrmüll-Teilfraktionen Altholz, Altmetall, Elektro-Großgeräte und Rest-Sperrmüll vor. Die Ausgestaltung erfolgt als Abrufsammlung, die der Nutzer gegen Gebühr in Anspruch nehmen kann. Das Angebot wird dabei um weitere gebührenpflichtige Service-Leistungen ergänzt (Express-Abfuhr, Vollservice, …).

Neben den Fortbestand der örtlichen Sammlungen sieht das Konzept ergänzend in den Schnittperioden (Frühling, Herbst) jeweils eine Straßensammlung für holzigen Grünschnitt und damit ein grundstücksnahes Entsorgungsangebot vor. Bestehende Sammlungen (z.B. Müllsäcke, Windelsäcke) werden fortgeführt.

Die Ausgestaltung der Bringsysteme mit Wertstoffhöfen und Grüngutsammelplätzen sieht die Übernahme sämtlicher bestehenden Einrichtungen bei den Kommunen durch den Landkreis vor. Das bestehende Angebot soll durch die Etablierung zwei weiterer Entsorgungszentren im Norden und Süden mit erweiterter Annahmepalette und längeren Öffnungszeiten ergänzt werden. Für die bestehenden Wertstoffhöfe sieht das Rekommunalisierungskonzept die Harmonisierung der Annahmepalette sowie eine Ausdehnung der Öffnungszeiten nach einer Größen-Klassifizierung (kleiner, mittlerer oder größerer Wertstoffhof) vor. Für den Wertstoffhof Nersingen ist die Zuordnung als größerer Wertstoffhof vorgeschlagen mit Annahmestunden von 17 Stunden pro Woche. Zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Ausgestaltung ist bei den Bringsystemen eine kontinuierliche Überprüfung der jeweiligen Angebote sowie deren Inanspruchnahme und somit eine regelmäßige Optimierung von Annahmespektrum und Öffnungszeiten vorgesehen. Die Einrichtungen des Bringsystems stehen dabei allen Nutzern kreisweit offen. 

Mit dem von der Projektarbeitsgruppe empfohlenen Rekommunalisierungskonzept wird ein modernes zukunftsfähiges abfallwirtschaftliches Angebot beschrieben, das ein hohes Maß an Beeinflussbarkeit der Gebührenbelastung durch den jeweiligen Nutzer entsprechend dessen abfallwirtschaftliches Verhaltens öffnet, das sinnvolle Anreize zur Vermeidung und Trennung von Abfällen schafft und dabei gleichzeitig die bestehenden, im vergangenen Jahr mit der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nochmals verschärften abfallrechtlichen Vorgaben insbesondere zur getrennten Erfassung von Abfällen umsetzt.

Das Rekommunalisierungskonzept bedeutet im Vergleich zum Status quo bei den Kommunen aber auch, dass einerseits sämtliche bestehende Angebote (z.B. Standorte der Wertstoffhöfe und Grüngutsammelplätze, Grünabfallkompostierungsanlagen, Straßensammlungen für Grüngut, Windelsack, Vereinssammlungen etc.) übernommen und fortgeführt werden sowie andererseits ausgeweitet und ergänzt werden, u.a. durch

  • eine kreisweite getrennte Bioabfallerfassung,
  • eine kreisweite Sperrmüllsammlung mit Erfassung der Teilfraktionen Altholz, Altmetall, Elektro-Großgeräte und Sperrmüll,
  • eine kreisweite Grüngut-Straßensammlung,
  • die Etablierung zweier weiterer Entsorgungszentren im Norden und Süden des Kreises,
  • die Ausdehnung der Öffnungszeiten an den Wertstoffhöfen und Grünabfallsammelplätzen,
  • die Etablierung einer strukturierten Abfallberatung mit zielgruppenorientieren Angeboten,
  • die Stärkung der Services mit Etablierung digitaler Möglichkeiten


Das vorgeschlagene Rekommunalisierungskonzept bewahrt insoweit nicht nur die Etablierten, sondern ergänzt das bestehende Angebot in erheblichen Umfang.

Betrachtung Landkreis Neu-Ulm:
Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen führt das vorgeschlagene Rekommunalisierungskonzept (67 € je Einwohner) bei einem Vergleich mit den fortgeschriebenen Gesamtkosten (71 € je Einwohner), d.h. mit der Annahme, dass alle 14 betrachteten Kommunen eine den rechtlichen Anforderungen entsprechende getrennte Bioabfallsammlung anbieten würden, zu einer rechnerischen Kosteneinsparung von ca. 4 € je Einwohner. Bei der Bewertung des Rekommunalisierungskonzepts sind dabei aktuelle Marktpreise bereits berücksichtigt, während diese in den Gebührenkalkulationen der Kommunen noch nicht vollständig berücksichtigt sein dürften. Dies bedeutet, dass die Synergien aus der möglichen Rückübertragung dem Vorschlag entsprechend direkt in eine Verbesserung des Angebots für die Nutzer „investiert“ werden. Durch die Umstellung beim Gebührensystem (personenabhängige Grundstücksgebühr als Jahresgebühr) ist zu dem das Risiko von Gebührensteigerungen infolge eines gewünschten abfallwirtschaftlichen Verhaltens der Nutzer und damit einhergehend eine Reduzierung des Restabfall-Behältervolumens als Bezugsgröße der gegenwärtigen Gebühren bei den Kommunen reduziert.

Betrachtung Gemeinde Nersingen:
In der Vorauskalkulation für die kostenrechnende Abfallbeseitigung der Gemeinde Nersingen für die Jahre 2022 und 2023 errechnete sich ein jährlicher Gebührenbedarf von rd. 650.000 €. Bei 9.529 Einwohner (Stand 31.12.2021) sind dies Kosten von rd. 68 € je Nersinger Einwohner bei deutlich schlechterem Angebot für den Nutzer im Vergleich zum vorgeschlagenen Rekommunalisierungskonzept.

Zeitplan
Beschluss Werkausschuss zur Abfrage bei den Kommunen                08.03.2022
Beschluss Kommunen zur Rückdelegation                                        bis 30.05.2022
Information Werkausschuss                                                        31.05.2022
Beschluss Werkausschuss zur Rückdelegation                                14.07.2022
Beschluss Kreistag zur Rückdelegation                                        18.07.2022
Beginn bauliche Maßnahmen und Organisationsentwicklung                 ab 2. HJ 2022 
frühestmöglicher Termin Rückdelegation an den Landkreis                01.01.2025


Herr Moritz (AWB Neu-Ulm) und Herr Petschel (ECONUM Unternehmensberatung GmbH) werden in der Gemeinderatssitzung das Rekommunalisierungskonzept vorstellen und auftretende Fragen beantworten.
.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Nersingen steht dem vorgestellten Rekommunalisierungskonzept positiv gegenüber und stimmt einer Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den Landkreis Neu-Ulm zu.

Diskussionsverlauf

Herr Moritz vom AWB und Herr Petschel von der Firma ECONUM Unternehmensberatung GmbH stellen das Rekommunalisierungskonzept vor und beantworten anschließend Fragen. 

Beschluss

Die Gemeinde Nersingen steht dem vorgestellten Rekommunalisierungskonzept positiv gegenüber und stimmt einer Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den Landkreis Neu-Ulm zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

zum Seitenanfang

3. Formale Beschlussfassung über den Fraktionswechsel von Tim Lachmann sowie dazugehörige Neubesetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Tim Lachmann hat mit Schreiben vom 13.04.2022 seinen Wechsel von der FW-Gemeinderatsfraktion zur CSU-Gemeinderatsfraktion mitgeteilt. 

Der Fraktionswechsel bringt keine Änderung des Stärkeverhältnisses in den Ausschüssen mit sich, allerdings müssen die Ausschusssitze entsprechend neu besetzt werden. 

Tim Lachmann ist aktuell Mitglied im Haupt- und Kulturausschuss sowie als stellvertretendes Mitglied für Herrn Dieter Wegerer im Bau- und Umweltausschuss.

Eine Änderung im Rechnungsprüfungsausschuss ergibt sich durch den Wechsel nicht. 

Die Fraktionen haben die geänderte Ausschussbesetzung bereits mitgeteilt. 

Tim Lachmann soll für die CSU-Fraktion künftig anstatt Wolfgang Wall die Vertretung von Anja Mayer-Ley im Haupt- und Kulturausschuss übernehmen. Zudem wird er anstatt Peter Saal künftig Gerhard Jehle im Bauausschuss vertreten.

Für die Freien Wähler wird Frau Heike Ritter die Vertretung von Herrn Dieter Wegerer im Bau- und Umweltausschuss übernehmen. 
Im Haupt- und Kulturausschuss soll Herr Theodor Dirr den freiwerdenden Ausschusssitz übernehmen.

Eine aktualisierte Aufstellung aller Besetzungen befindet sich im Anhang. 
Die Aktualisierung im Ratsinformationssystem und auf der Homepage erfolgt nach der offiziellen Neubesetzung. 

Die Neubesetzung muss formell beschlossen werden. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die im Sachvortrag beschriebene Änderung der Ausschussbesetzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Sachvortrag beschriebene Änderung der Ausschussbesetzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 mit den entsprechenden Anlagen wurde jedem Gemeinderat zugestellt.

Am 05.04.2022 hat der Bau- u. Umweltausschuss die Positionen des Haushaltsplanes 2022 und das Investitionsprogramm zum Finanzplan 2021 – 2025, entsprechend seiner Zuständigkeit, vorberaten.

Der Bau- u. Umweltausschuss empfiehlt die Annahme des Haushaltsplanes 2022 und des Investitionsprogramms zum Finanzplan 2021 – 2025, entsprechend seiner Zuständigkeit.
 
Am 07.04.2022 hat der Haupt- u. Kulturausschuss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 mit den Anlagen Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm zum Finanzplan 2021 – 2025 vorberaten.

Der Haupt- und Kulturausschuss empfiehlt die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 mit Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm zum Finanzplan 2021 – 2025.

Beschlussvorschlag

Die Haushaltssatzung 2022 wird mit dem Haushaltsplan und den Anlagen (Verpflichtungsermächtigungen, Schulden, Rücklagen), dem Stellenplan, dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm zum Finanzplan 2021 – 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung 2022 wird erlassen und zum 1. Januar 2022 rückwirkend in Kraft gesetzt.

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2022 wird mit dem Haushaltsplan und den Anlagen (Verpflichtungsermächtigungen, Schulden, Rücklagen), dem Stellenplan, dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm zum Finanzplan 2021 – 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung 2022 wird erlassen und zum 1. Januar 2022 rückwirkend in Kraft gesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag der FW-Gemeinderatsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die FW-Gemeinderatsfraktion stellte in einem Schreiben vom 15.02.2022 einen Antrag zum Thema Bahnausbau Ulm/Augsburg.

Da es sich bei diesem Projekt um ein Bundesprojekt handelt, wird die Gemeinde Nersingen nur insoweit tangiert, als dass sie als betroffene Gemeinde durch den Streckenverlauf tangiert wird. 

Die folgenden Fragen können nach derzeitigem Stand wie folgt beantwortet werden:

Wie bewertet die Gemeinde Nersingen die bisher bekannten vier Trassen für den Neubau der Bahnverbindung Neu-Ulm/Augsburg unter ökologischen, ökonomischen und sonstigen Aspekten?

Hier stellt sich die Frage, wer mit „Gemeinde Nersingen“ gemeint ist. Da die Gemeinde Nersingen durch den Gemeinderat vertreten wird, muss eine letztendliche Bewertung der Fakten durch dieses Gremium erfolgen. Sofern die Gemeinde Nersingen in eine mögliche Entscheidungsfindung mit einbezogen wird, müssen diese Entscheidungen ebenfalls vom Gemeinderat getroffen werden. 

Sofern mit „Gemeinde Nersingen“ die Gemeindeverwaltung gemeint sein sollte, sieht sich diese mangels Fachwissens nicht in der Lage, eine entsprechende Bewertung im Sinne der o.g. Frage abzugeben. Im Übrigen dürfte eine derartige Bewertung beim jetzigen Verfahrensstand auch von kompetenten Fachkräften kaum bzw. nur sehr schwer möglich sein.

Ist die Variante (Herr König, Verkehrsverbund Augsburg) mit dem 3-gleisigen Ausbau öffentlich gemacht und ein Thema im Gremium der Bürgermeister?

Die Idee von Herrn König ist in den Medien vorgestellt worden und war auch Thema im Dialogforum zum Bahnprojekt. In den Gremien, in denen Herr Bürgermeister Winkler vertreten ist, war der genannte Sachverhalt kein Thema.

Wie stellt die Verwaltung im Hinblick auf die einzelnen Varianten den Landverbrauch bezogen auf das Gemeindegebiet Nersingen dar?

Um diese Frage zu beantworten müsste ein entsprechendes Fachbüro eingeschaltet werden. Dies dürfte zum jetzigen Planungszeitpunkt kaum Sinn machen und würde darüber hinaus einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand darstellen.

Welche unterschiedlichen Auswirkungen (Immisionen, usw.) sind auf die einzelnen Ortsteile (Bewohner) zu erwarten?

Eine Rückfrage bei der Bahn ergab, dass durch den Gesetzgeber ist das Bahnprojekt Ulm-Augsburg verpflichtet ist, den bestmöglichen Schallschutz nach gesetzlicher Grundlage bei den beiden neuen Gleisen umzusetzen. Die gesetzlichen Grenzwerte müssten sicher eingehalten werden, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu wahren.

Zu dem zeitnahen Bericht im Gemeinderat wird ein Vertreter/in der Deutschen Bahn eingeladen.


Des Weiteren beauftragen wir die Verwaltung, zu diesem Thema eine Informationsveranstaltung im Frühjahr 2022 in der Gemeindehalle für alle Ortsteile durchzuführen.

Die Rücksprache mit der Bahn ergab, dass es seit Oktober 2021 keine Neuigkeiten zu dem Projekt gibt und diese bereits mehrfach in verschiedenen Formaten vorgestellt wurden. Unabhängig hiervon wurde vereinbart, dass ein kompetenter Vertreter der Bahn in der Gemeinderatssitzung am 18.10.2022 nochmals aktuell informiert und dem Gemeinderat für Fragen zur Verfügung steht. 

Nach Beendigung des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung und vor Beginn des nichtöffentlichen Teils – also außerhalb der Gemeinderatssitzung – steht die Bahn auch für Fragen des anwesenden Publikums zur Verfügung.

Mit der geplanten Vorgehensweise lässt sich der gewünschte „Bericht“ an den Gemeinderat und die „Informationsveranstaltung“ für die Bürger sehr gut verbinden.

Ein von der Verwaltung früher vorgesehener Termin war aus der Sicht der Bahn leider nicht möglich. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass eine Informationsveranstaltung für die Bürger nur Sinn macht, wenn Vertreter der Bahn anwesend sind.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Vertreter der Deutschen Bahn in die öffentliche Gemeinderatssitzung am 18.10.2022 einzuladen und den Bürgern zwischen dem öffentlichen und dem nichtöffentlichen Teil die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Vertreter der Deutschen Bahn zu stellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Vertreter der Deutschen Bahn in die öffentliche Gemeinderatssitzung am 18.10.2022 einzuladen und den Bürgern zwischen dem öffentlichen und dem nichtöffentlichen Teil die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Vertreter der Deutschen Bahn zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Bestätigung der Feuerwehrkommandaten der Freiwilligen Feuerwehr Nersingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen die gewählten Feuerwehrkommandanten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Gemäß Art. 8 Abs. 5 BayFwG gilt Art 8 Abs. 4 BayFwG für die Stellvertreter der Feuerwehrkommandanten entsprechend. Die Bestätigung ist zu versagen, sollten die gewählten Kommandanten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen für das Amt ungeeignet sein (Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG). Die Bestätigung der Kommandanten ist keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Zuständig hierfür ist nach Art. 29 und 30 der Gemeindeordnung (GO) der Gemeinderat.

Am 14.04.2022 wurde für die Freiwillige Feuerwehr Nersingen die Kommandantenwahl nach den geltenden Durchführungsbestimmungen abgehalten.

Gewählt wurden
zum Kommandanten: Herr Andreas Uhl
zum Stellvertretenden Kommandanten: Herr Frank Blöck

Die Amtszeit des neu gewählten Kommandanten und dessen Stellvertreters beginnt mit der Zustellung des Bestätigungsschreibens durch die Gemeinde an die gewählte Person und dauert sechs Jahre (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG).

Die fachlichen Voraussetzungen des Kommandanten und dessen Stellvertreter sind durch das Landratsamt Neu-Ulm bestätigt worden. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt den gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nersingen, Herrn Andreas Uhl, und den gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nersingen, Herrn Frank Blöck, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren Ämtern.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt den gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nersingen, Herrn Andreas Uhl, und den gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nersingen, Herrn Frank Blöck, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren Ämtern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 7

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Erich Winkler verlässt die Sitzung. Zweiter Bürgermeister Gerhard Jehle übernimmt die Sitzungsleitung.
Gemeinderatsmitglied Ritter verlässt den Sitzungssaal.

Gemeinderatsmitglied Krätschmer fragt, ob am Friedhof in Straß die Bank, die im Zuge der Umgestaltung für Behindertenparkplätze entfallen ist, ersetzt werden kann.
Zweiter Bürgermeister Gerhard Jehle sagt eine Prüfung zu.

Weiterhin bittet Frau Krätschmer, das Geschwindigkeitsmessgerät in Straß an der Hauptstraße nach dem Sportplatz aufzustellen. 

Gemeinderatsmitglied Dirr fragt, ob es Anzeichen für eine Grundwasserknappheit gibt und ob die mögliche Bahnstrecke Auswirkungen auf das Grundwasser hat. 
Herr Uhl erläutert, dass derzeit im Zuge der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes Messungen stattfinden. Diese lassen bislang keinen Mangel an Grundwasser erkennen. Hinsichtlich der Frage zur Bahntrasse lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen treffen.

Gemeinderatsmitglied Epple fragt, ob Hundekotbehälter entlang der Feldwege aufgestellt werden können.
Zweiter Bürgermeister Gerhard Jehle erläutert, dass dies bereits mehrfach im Gemeinderat diskutiert wurde und es derzeit keine Planungen in dieser Hinsicht gibt. 

Datenstand vom 10.05.2022 14:46 Uhr