Datum: 18.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 30.11.2021
2 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren – Umnutzung eines Kellers in Wohnraum, Annastr. 5, Fl.Nr. 316/3 Gem. Ners.
3 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 30.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2022 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 30.11.2021

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 30.11.2021

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren – Umnutzung eines Kellers in Wohnraum, Annastr. 5, Fl.Nr. 316/3 Gem. Ners.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8 „Obere Tafeläcker“ – Nersingen. Der Bebauungsplan sieht im Bereich der Fl.Nr. 316/3, Gemarkung Nersingen ein Allgemeines Wohngebiet mit max. eingeschossiger Bebauung vor (Dachgeschoss ausbaubar). Im Plangebiet sind für Hauptgebäude nur Dächer mit einer Dachneigung von 27 - 38 Grad zulässig. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,4 (40% der Grundstücksfläche überbaubar) und die Geschossflächenzahl auf 0,5 (50% der Grundstücksfläche ist als Wohnfläche auf allen Stockwerken zulässig) festgelegt. 

Im Bestandgebäude Annastr. 5 sind keine Umbaumaßnahmen geplant, im Keller existiert bereits eine separate Wohneinheit, die aber noch als Keller genutzt wird. Die Bauherren möchten die Wohnung jedoch vermieten und planen daher die Umnutzung. Im Gebäude sind derzeit bereits 2 Wohnungen vorhanden. Jeder Wohneinheit bleibt auch weiterhin ein Kellerraum als Abstellmöglichkeit zugordnet. Da keine Umbaumaßnahmen stattfinden und eine zusätzliche Wohneinheit auch den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, kann dies als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgen. 

Da die Bauherren aber die vorhandenen Stellplätze nutzen möchten, wurde hier eine Ausnahme von der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Nersingen beantragt. Wie aus dem Lageplan ersichtlich wurden die teilweise gefangenen Stellplätze jeweils einer Wohnung zugeordnet, so dass eine Absprache nur innerhalb einer WE erfolgen muss. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Ausnahme von der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung und stimmt dem Bauvorhaben zu. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Ausnahme von der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung und stimmt dem Bauvorhaben zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

  

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Josef Klein erkundigt sich, ob das gemeindeeigene Gebäude in der Römerstraße bereits in die DiWoG integriert wurde.
Gemeinderatsmitglied Riedl erläutert, dass es hinsichtlich der Bewertung des Gebäudes noch Klärungsbedarf gibt. 
Erster Bürgermeister Erich Winkler ergänzt, dass diesbezüglich nachgefragt werden soll. 

Datenstand vom 02.02.2022 10:08 Uhr