Datum: 15.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 18:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.01.2022
2 Bauantrag – Ausnahme von der Stellplatzsatzung - Anbau eines Wintergartens an eine bestehende Doppelhaushälfte, Fl.Nr. 130/4, Egerlandstr. 2, 89278 Nersingen, GT Leibi
3 Bauantrag – Umplanung - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/1 Gemarkung Nersingen, Ulmer Str. 27, 89278 Nersingen
4 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2022

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2022

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauantrag – Ausnahme von der Stellplatzsatzung - Anbau eines Wintergartens an eine bestehende Doppelhaushälfte, Fl.Nr. 130/4, Egerlandstr. 2, 89278 Nersingen, GT Leibi

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 17 „Westliches Oberes Äule“ – Leibi. Der Bebauungsplan sieht im Bereich der Fl.Nr. 130/4, Gemarkung Leibi ein Allgemeines Wohngebiet mit max. zweigeschossiger Bebauung vor (Dachgeschoss ausbaubar). Im Plangebiet sind für Hauptgebäude nur Dächer mit einer Dachneigung ab 25 Grad zulässig. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,4 (40% der Grundstücksfläche überbaubar) und die Geschossflächenzahl auf 0,6 (60% der Grundstücksfläche ist als Wohnfläche auf allen Stockwerken zulässig) festgelegt. 
Am Bestandgebäude Egerlandstr. 2 soll an der süd-westlichen Fassade ein Wintergarten mit 19,2 m² Fläche angebaut werden. Es werden keine Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan benötigt. Bezüglich der Abstandsflächenregelungen beantragen die Bauherren hier anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen Brandwand ein Brandschutzfenster der Klasse F60, diese Abweichung muss durch die untere Bauaufsichtsbehörde beurteilt werden. Da es sich hier um eine Doppelhaushälfte handelt, sind auf der gemeinsamen Grenze auch Wohnräume zulässig. 
Da der Wintergarten voll als Wohnfläche gerechnet wird, ergibt sich inkl. Wintergarten eine Wohnfläche von 121,93 m² und somit ein zusätzlicher Stellplatz. Auf dem Grundstück ist eine Einzelgarage und ein nicht überdachter Stellplatz vorhanden. 
Die Bauherren argumentieren, dass Sie keinen zusätzlichen Stellplatz benötigen würden, da nur zwei Autos vorhanden sind. Ein weiterer gefangener Stellplatz wäre vor der Garage vorhanden. Zudem hat eines der Kinder einen Bauplatz im Neubaugebiet Kirchweg zugeteilt bekommen und wird folglich in den nächsten Jahren ausziehen, daher beantragen die Bauherren eine Ausnahme von der gemeindlichen Stellplatzsatzung. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Ausnahme von der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Merkle verweist darauf, dass es sich bei der vorliegenden Fallkonstellation um eine Ausnahme handelt und dadurch kein Präzedenzfall geschaffen werden soll. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Ausnahme von der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bauantrag – Umplanung - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/1 Gemarkung Nersingen, Ulmer Str. 27, 89278 Nersingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau– und Umweltausschusses vom 30.11.2021 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals einstimmig versagt, da der gesamte Baukörper als zu massiv beurteilt wurde. Der Bauherr hat nun den Baukörper in der Länge um ca. 2 Meter und in der Breite um ca. 3,5 Meter verkleinert, an der Geschossigkeit und der Gesamthöhe wurde trotz entsprechender Beratung durch die Verwaltung keine Änderungen vorgenommen. Weiterhin sollen neun Wohnungen im Gebäude integriert werden. 

Der Neubau soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 96/1 Gemarkung Nersingen, innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Im Riedle“ umgesetzt werden, der Bereich ist als Mischgebiet ausgewiesen. Für das gesamte Gebiet setzt der Bebauungsplan ein Vollgeschoss plus Dachgeschoss fest, zulässig sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 27 und 35 Grad. Der Kniestock wurde auf 100 cm begrenzt, zu Dachaufbauten trifft der Bebauungsplan keine Aussagen. Die GFZ wurde auf 0,5 und die GRZ auf 0,4 beschränkt. Sämtliche Gebäude in diesem Bereich der Ulmer Straße waren laut Zeichnung und Legende zum Bebauungsplan bereits vor Aufstellung des Plans vorhanden und genießen somit Bestandsschutz nach dem BauGB.

Der Bauherr möchte das Bestandsgebäude (Einfamilienhaus) Ulmer Str. 27 abbrechen und ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten und Tiefgarage realisieren. Um das Vorhaben in dieser Form genehmigen zu können, müssen insgesamt drei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden. 
Der Bauherr möchte das Mehrfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) errichten und bezieht sich auf die bestehende Nachbarbebauung in der Ulmer Str. 21/23. Bei diesem Gebäude wurden ebenfalls zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss allerdings ohne Kniestock umgesetzt. Das Gebäude wurde wie bereits erwähnt noch vor Aufstellung des rechtskräftigen BPlans erstellt.  Durch die Hanglage und die Tiefgarage mit acht Stellplätzen, Abstellräumen und Fahrradraum wirkt das Gebäude auf der Nord-West Seite durchaus dreigeschossig, von der Südansicht/Ulmer Straße ist dies nicht so massiv. Das rückwärtige Gebäude weißt zwei Vollgeschosse (eines im Dach) auf, wie im restlichen Mischgebiet festgesetzt wurde.
Aus dieser Vollgeschossüberschreitung resultiert letztendlich auch die Überschreitung der Geschossflächenzahl, gegenüber dem ersten Antrag beträgt diese nicht mehr 0,75 sondern konnte aufgrund der verkleinerten Kubatur auf 0,67 gedrückt werden. 
Die GRZ 2 (Grundflächenzahl für Nebenanlagen nach BauNVO 0,5 der GRZ) wird hingegen wie im vorherigen Antrag um 0,15 überschritten, da sich der Stellplatzbedarf nicht geändert hat. Die GRZ für das Hauptgebäude wird mit 0,34 eingehalten, in der Sitzung vom 30.11.2021 hatte die GRZ noch 0,37. Im Gebäude sollen sechs Dreizimmerwohnungen und drei Zweizimmerwohnungen entstehen. Insgesamt werden die benötigten 15 Stellplätze errichtet, hiervon befinden sich acht in der Tiefgarage. Im Untergeschoss befinden sich weiterhin die nötigen Abstellräume und der Fahrradkeller. 
Der Bauherr hat die Nachbarn über das Vorhaben informiert, die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.

Der Bauherr bietet auch eine Umplanung der Wohnungen an, falls dies vom Ausschuss gewünscht wird. Hier würden zwei oder drei Wohnungen, anstatt mit drei Zimmer mit vier Zimmer errichtet und würden somit Wohnraum für Familien schaffen.

Beschlussvorschlag

Der Bau – und Umweltausschuss   stimmt dem geplanten Vorhaben nicht zu und verweigert das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Bau – und Umweltausschuss   stimmt dem geplanten Vorhaben nicht zu und verweigert das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

  

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 28.03.2022 16:27 Uhr