Datum: 17.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:19 Uhr bis 18:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.03.2022 und 05.04.2022
2 Bauantrag - Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 36 Wohneinheiten, Fl.Nr. 79,79/1 und 79/2 Gem.Nersingen, Waldstraße, 89278 Nersingen
3 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.03.2022 und 05.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.05.2022 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzungen vom 08.03.2022 und 05.04.2022.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzungen vom 08.03.2022 und 05.04.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauantrag - Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 36 Wohneinheiten, Fl.Nr. 79,79/1 und 79/2 Gem.Nersingen, Waldstraße, 89278 Nersingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben soll auf den Flurnummern 79, 79/1 und 79/2 Gemarkung Nersingen (derzeit Waldstraße 4 - 8, 89278 Nersingen) umgesetzt werden. Die drei vorhanden Bestandsgebäude sollen abgebrochen und durch drei Mehrfamilienhäuser inkl. Tiefgarage ersetzt werden. Die Flurnummern 79 und 79/2 befinden sich innerhalb des rechtskräftigen qualifzierten Bebauungsplans „Straßenüberführung“, die Fl.Nr. 79/1 befindet sich in einem Gebiet, dass baurechtlich nach § 34 BauGB zu behandeln ist (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile), hier muss sich die Bebauung in den Bestand einfügen. Der Bebauungsplan „Straßenüberführung“ sieht hier ein Mischgebiet mit max. 2 geschossiger Bebauung vor. Weiterhin wurde eine GRZ von 0,4 (40% der Grundstücksfläche überbaubar) und eine GFZ von 0,8 (80% der Grundstücksfläche   auf allen Geschossen) festgesetzt. Die Gebäude müssen in offener Bauweise (Gebäudefronten max. 50 Meter) und mit einem Satteldach, dass eine Dachneigung zwischen 27 und 38 Grad aufweist, errichtet werden. 


Der Bauherr möchte auf der genannten Fläche eine Wohnanlage mit drei Mehrfamilienhäusern und insgesamt 36 Wohneinheiten zwischen 60m² und 100m² errichten, um den nötigen Stellplatzbedarf bebauungsplankonform auszuweisen, wird eine Tiefgarage (Großgarage) mit 72 Stellplätzen geplant. Die Häuser sollen zwei Vollgeschosse und ausgebautes Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) aufweisen und mit Aufzügen ausgestattet werden. Die erforderlichen Abstellräume werden in der Tiefgarage untergebracht. Auf dem Gelände sollen weiterhin Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern und ein Spielplatz errichtet werden. Um das Vorhaben in dieser Form genehmigen zu können, müssen insgesamt zwei Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans erteilt werden. 
Kniestöcke dürfen nicht höher sein, als der Dachüberstand an der Traufe breit ist, der höchst zulässige Kniestock beträgt 75 cm. Die Gebäude werden ohne Dachüberstand geplant und der Kniestock soll 50 cm betragen.
Die Baugrenze wird von Gebäude 1 im westlichen und nördlichen Bereich überschritten und von Haus 2 im Westen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Ausfahrt bzw. Einfahrt der Tiefgarage zwischen den Gebäuden angelegt wurde um diese einfach und zentral in den Komplex einzufügen.
Der Bauherr begründet die Anzahl der notwendigen Befreiungen mit dem allgemeinen Wandel der Baukultur und einer optisch ansprechenden Gestaltung der gesamten Anlage. Die beiden Befreiungen würden aus Sicht der Verwaltung die Grundzüge der Planung und nachbarschaftliche Interessen nicht berühren, städtebaulich wäre das Vorhaben ebenfalls vertretbar, daher könnten die beiden Befreiungen erteilt werden.
Das Gebäude 3 fügt sich nach Meinung der Verwaltung in Art und Maß in die vorhandene Bebauung ein. Der Bereich wird von zweigeschossigen Satteldachgebäuden dominiert. Da im Bereich auch noch große landwirtschaftliche Gebäude vorhanden sind, wirkt das Mehrfamilienhaus nicht zu massiv, zumal auch die vorhandenen Gebäude keine Obergrenze für das Maß der Bebauung darstellen. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Gesamtvorhaben zu und erteilt die benötigten Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 14 – Straßenüberführung– Nersingen.

Diskussionsverlauf

Im Zuge der Diskussion über Besucherparkplätze erläutert Erster Bürgermeister Erich Winkler, dass der Bauherr bereit wäre, 8 bis 10 Plätze einzurichten. Der Beschluss soll dahingehend angepasst werden. 

In die Stellungnahme an das Landratsamt soll zudem die Prüfung der Situation hinsichtlich des Grundwassers aufgenommen werden. 
Weiterhin soll ein Hinweis erfolgen, dass sich in unmittelbarer Nähe ein landwirtschaftlicher Betrieb befindet, von dem eine Geruchsbelästigung ausgehen könnte. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Gesamtvorhaben vorbehaltlich der zusätzlichen Errichtung von 8 bis 10 Besucherparkplätzen zu und erteilt die benötigten Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 14 – Straßenüberführung– Nersingen.
Die Gemeinde weißt explizit auf das in unmittelbarer Nähe befindliche landwirtschaftliche Anwesen und die Grundwasserthematik hin und bittet um entsprechende Prüfung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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3. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

  

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 09.11.2022 13:54 Uhr