Datum: 15.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2022
2 Kalkulation der Gebühren für die Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen sowie Neufassung der 1. Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) und der 2. Satzung der Gemeinde Nersingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)
3 Bestellung der weiteren Bürgermeister zu Standesbeamten
4 Sicherheitswacht in der Gemeinde Nersingen
5 Energiethematik in der Gemeinde Nersingen; Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion auf Abschaltung der Straßenbeleuchtung in definierten Zeiträumen sowie Vorstellung weiterer Energiesparmaßnahmen
6 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 18.10.2022.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 18.10.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Kalkulation der Gebühren für die Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen sowie Neufassung der 1. Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) und der 2. Satzung der Gemeinde Nersingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die derzeit geltenden Friedhofsgebühren wurden zuletzt für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.12.2021 kalkuliert.  Die für Ende des Jahres 2021 geplante Neukalkulation wurde auf das Jahr 2022 verschoben. Für die Neukalkulation wurde der Bestattungsvertrag 2022 neu ausgeschrieben und in der Gemeinderatssitzung vom 18. Oktober 2022 erneut an die Fa. Bestattungsdienst Baar GmbH vergeben.

Frau Egger vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) hat die Friedhofsgebühren ab 01.01.2023 neu kalkuliert, eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebühren ist als Anlage beigefügt.
Hierbei empfiehlt sie uns, es anderen vergleichbaren Gemeinden gleichzutun, die ebenfalls bei den Grabnutzungsgebühren „nur“ eine Kostendeckung von ca. 80 % anstreben. Alternativ hat sie auch die Gebühren bei einer 100 %igen Kostendeckung mit aufgeführt.

Im Zuge der Neukalkulation der Gebühren ist eine Neufassung der Satzung der Gemeinde Nersingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) notwendig.

Da mittlerweile rund 75 % der Bestattungen Urnenbeisetzungen sind, wurde uns seitens des BKPV empfohlen, die Ruhezeit von 20 auf 15 Jahre zu reduzieren. 
Dadurch wird vor allem dem Wunsch der Bürger entsprochen, dass die Ruhezeit der Urnengräber reduziert wird und sich damit die Gebühren entsprechend reduzieren. 

Im Zuge der Reduzierung der Ruhezeit der Urnengräber von 20 auf 15 Jahre ist eine Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen (Friedhofs- und Bestattungssatzung), insbesondere § 29 Ruhezeiten, notwendig.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:        Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Gebühren für die Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 mit einer zu erwartenden Kostendeckung in Höhe von ca. 80 % zu. 
Beschluss 2:        Der Gemeinderat erlässt die Satzung der Gemeinde Nersingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) – gültig ab 01.01.2023. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss 3:         Der Gemeinderat erlässt die Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) – gültig ab 01.01.2023. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Gebühren für die Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 mit einer zu erwartenden Kostendeckung in Höhe von ca. 80 % zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

       Der Gemeinderat erlässt die Satzung der Gemeinde Nersingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) – gültig ab 01.01.2023. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat erlässt die Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Nersingen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) – gültig ab 01.01.2023. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Bestellung der weiteren Bürgermeister zu Standesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Standesamt sind derzeit mit Frau Schneid, Frau Hörmann und Frau Fraidel drei Standesbeamtinnen bestellt. 
Zusätzlich kann Herr Winkler als Erster Bürgermeister nach § 2 Abs. 3 AVPStG ausschließlich Eheschließungen vornehmen. Er ist befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.

Im Sommer 2022 kam es aufgrund der Urlaubszeit und Krankheitsfällen zu einem kompletten Ausfall aller Standesbeamten. 
Standesbeamte aus anderen Gemeinden dürfen im Standesamtsbezirk Nersingen keine Eheschließungen vornehmen.

Die Standesamtsaufsicht im Landratsamt Neu-Ulm hat unseren Vorschlag, den Zweiten und die Dritte Bürgermeisterin ebenfalls zu Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen befürwortet, um solch einem Ausfall künftig entgegenzuwirken.

Beschlussvorschlag

  1. Herr Gerhard Jehle wird in seiner Funktion als Zweiter Bürgermeister mit Wirkung vom 15. November 2022 zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt.

  1. Frau Sabine Krätschmer wird in ihrer Funktion als Dritte Bürgermeisterin mit Wirkung vom 15. November zur Eheschließungsstandesbeamtin bestellt.

Beschluss

  1. Herr Gerhard Jehle wird in seiner Funktion als Zweiter Bürgermeister mit Wirkung vom 15. November 2022 zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt.

  1. Frau Sabine Krätschmer wird in ihrer Funktion als Dritte Bürgermeisterin mit Wirkung vom 15. November zur Eheschließungsstandesbeamtin bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Sicherheitswacht in der Gemeinde Nersingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Polizeiinspektion Neu-Ulm ist auf die Gemeinde Nersingen mit der Frage herangetreten, ob die Sicherheitswacht im Gemeindegebiet Nersingen bei entsprechenden Lagen/Sicherheitsstörungen bedarfsgerecht eingesetzt werden darf. 

Die Bayerische Sicherheitswacht ist sichtbares und ansprechbares Bindeglied zwischen der Bevölkerung und der Polizei. Die Ehrenamtlichen auf Streife sind zusätzliche Augen und Ohren der Polizei im Dienste der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Hierbei halten sie stets Kontakt zur Polizei und sorgen so dafür, dass schnell und gezielt professionelle Hilfe in Notlagen oder Gefahrensituationen alarmiert und geleistet werden kann. Die Sicherheitswacht ergänzt auf diese Weise die Polizeiarbeit. Ein Ersatz für die Polizei kann und soll sie aber nicht sein.


Was ist die Sicherheitswacht?

Mit der Sicherheitswacht werden Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingebunden. Sie ist nicht als Entlastung oder Ersatz für die Polizei gedacht. Vielmehr soll Sie zusätzliche Sicherheit durch Präsenz und Weitergabe von Informationen an die Polizei sorgen

Was macht die Sicherheitswacht?

Die Sicherheitswacht soll vor allem in Gebieten Streife gehen, für die sich die Bürgerinnen und Bürger selbst mehr Präsenz wünschen, z. B. in größeren Wohnsiedlungen, in öffentlichen Parks und Anlagen, in Fußgängerzonen oder Einkaufsmeilen, in Naherholungsgebieten oder touristisch stark frequentierten Bereichen, bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sowie im Umfeld von Unterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge.

Die Ehrenamtlichen auf Streife stärken mit ihrer zusätzlichen sichtbaren Anwesenheit in der Öffentlichkeit das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und schrecken zugleich potentielle Straftäter oder Störenfriede im öffentlichen Raum alleine durch ihre „uniformierte“ sowie aufmerksame und wachsame Präsenz ab.

Welchen Nutzen und Mehrwert bringt die Sicherheitswacht einer Kommune?

Die Mitglieder der Sicherheitswacht erhalten für ihre Dienste eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro in der Stunde. Diese und alle anderen Kosten für die Errichtung, den Betrieb und den Unterhalt werden komplett durch den Freistaat Bayern übernommen. Auf die Kommunen mit eingerichteter Sicherheitswacht kommen somit keinerlei Ausgaben zu.

Auch um die Aus- und Fortbildung der Sicherheitswachtangehörigen sowie um deren Ausstattung brauchen sich die Gemeinden und Städte nicht kümmern. Dies übernimmt vollumfänglich die Polizei. Somit entstehen keine Aufwände oder Belastungen für die Kommunen.

Was darf die Sicherheitswacht?

Die Sicherheitswacht ist keine Hilfspolizei. Sie kann und soll die Arbeit der Polizei nicht ersetzen, sondern ergänzen. Sie ist auch keine "Bürgerwehr". Die Sicherheitswacht ist die bessere und rechtstaatliche Alternative.

Die Ehrenamtlichen im Dienste des Gemeinwohls haben zunächst die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger auch. So dürfen sie beispielsweise einen auf frischer Tat angetroffenen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten; zudem dürfen sie in Notwehr und Nothilfe für die Mitmenschen handeln.

Darüber hinaus gibt ihnen ein eigenes Gesetz folgende spezielle Befugnisse zur Gefahrenabwehr:

  •    Durchführung von Befragungen und Identitätsfeststellungen von Personen
  •    Übermittlung von personenbezogenen Daten an Polizei und Gemeinden
  •    Erteilung von Platzverweisen

Zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags erhalten Mitglieder der Sicherheitswacht eine besondere Ausstattung, die sie im Dienst mitführen. Es handelt sich hierbei um ein Digitalfunkgerät, eine Taschenlampe, ein Reizstoffsprühgerät und ein Erste-Hilfe-Set.


In Anbetracht immer häufiger vorkommenden Vandalismus schlägt die Verwaltung vor, in Abstimmung mit der Polizeiinspektion Neu-Ulm bei entsprechenden Lagen / Sicherheitsstörungen eine Sicherheitswacht bedarfsgerecht einzusetzen. 

Eine „feste“ Einrichtung einer Sicherheitswacht für das Gemeindegebiet Nersingen ist aus polizeilicher Sicht derzeit nicht Gegenstand der Anfrage. 

Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob eine Einrichtung von temporären Einsätzen einer Sicherheitswacht im Gemeindegebiet erfolgen soll.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung von temporären Einsätzen einer Sicherheitswacht im Gemeindegebiet Nersingen zu. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung von temporären Einsätzen einer Sicherheitswacht im Gemeindegebiet Nersingen zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

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5. Energiethematik in der Gemeinde Nersingen; Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion auf Abschaltung der Straßenbeleuchtung in definierten Zeiträumen sowie Vorstellung weiterer Energiesparmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Zuge der Energiekrise ist auch die Gemeinde Nersingen zum Energiesparen angehalten. In diesem Zusammenhang hat die SPD-Gemeinderatsfraktion einen Antrag auf temporäre Abschaltung der Straßenbeleuchtung gestellt. 

In der Sitzung werden neben dem Antrag der SPD-Fraktion weitere Möglichkeiten zur Energieeinsparung aufgezeigt und die damit verbundenen Vor- und Nachteile sowie der Kostenaspekt erläutert. 


Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat mit Schreiben vom 03.09.2022 einen Antrag auf Abschaltung der Straßenbeleuchtung in definierten Zeiträumen gestellt. Konkret wird die Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Zeit von Sonntag bis Donnerstag zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr sowie freitags und samstags in der Zeit von 0.00 Uhr bis 06.00 Uhr beantragt. Der gesamte Antrag befindet sich als Anlage im Anhang.

Mit dem zuständigen Mitarbeiter der im Antrag erwähnten Stadt Regensburg wurde Kontakt aufgenommen. Dieser erläuterte, dass eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung in Regensburg aus sicherheitsrechtlichen Aspekten nicht erfolgt. Da es die technische Ausstattung der Beleuchtung jedoch zulässt, wird diese lediglich gedimmt. 

Rechtlicher Aspekt einer temporären Abschaltung:

Nach Art. 51 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz haben die Gemeinden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften (insbesondere der Verkehrssicherungspflicht) hierzu verpflichtet sind.

Da Beleuchtungspflichten anderer nur im Einzelfall bestehen, erfolgt die Straßenbeleuchtung in der Regel durch die Gemeinden. Die gemeindliche Verpflichtung besteht in diesem Fall für alle innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen, auch für die Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen.

Die Beleuchtung im Verkehrsraum soll für den Verkehrsteilnehmer, besonders für den Fußgänger, die Möglichkeit schaffen, den Verlauf und die Begrenzung der Straßen, der Wege, von Plätzen und Zugängen, sowie Gefahrenstellen und Hindernisse leicht und rechtzeitig zu erkennen. Die sog. dringende Erforderlichkeit lässt sich aus dieser Schilderung ableiten. 

Eine allgemeine Regel für den Umfang und die Dauer der Straßenbeleuchtung lässt sich aber nicht aufstellen. Das Maß der Beleuchtungspflicht ist abhängig von den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Bedeutung der jeweiligen Straße für den Verkehr, aber auch von der Größe der Gemeinde und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Auch die Lage der jeweiligen Straße im Gemeindegebiet spielt eine Rolle. Vor diesem Hintergrund kann im Einzelfall auch eine stundenweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht in Betracht kommen. Gemeinden haben dann die Straßenlaternen innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht die ganze Nacht brennen, mit einem roten Ring zu kennzeichnen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion auf Abschaltung der Straßenbeleuchtung in den definierten Zeiten (zu/nicht zu). 

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Erich Winkler beantragt, falls dem Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion nicht zugestimmt werden sollte, dass unabhängig der Zeiten grundsätzlich über eine Abschaltung der Straßenlaternen entschieden werden soll.

Gemeinderatsmitglied Merkle betont die Wichtigkeit des Umrüstens auf LED-Beleuchtung. Die Gemeindeverwaltung soll den LED-Ausbau massiv vorantreiben.

Gemeinderatsmitglied Tim Lachmann ergänzt, dass die energieintensiven Straßenleuchten sofort umgerüstet werden sollten. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion auf Abschaltung der Straßenbeleuchtung in den definierten Zeiten zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich für eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung in definierten Zeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 14

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6. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Erich Winkler informiert über den Stand in Sachen Grundschule Oberfahlheim und teilt mit, dass die ersten Begehungen durch Fachleute stattgefunden haben. Die entsprechenden Stellungnahmen werden demnächst erwartet, sodass der Gemeinderat am 29.11.2022 informiert und die weitere Vorgehensweise besprochen werden kann. 

Gemeinderatsmitglied Krätschmer spricht die Verkehrssituation in der Ortsstraße in Straß an und bittet um Prüfung, ob zwischen Schule und Tankstelle eine 30er-Zone eingerichtet werden kann.
Erster Bürgermeister Erich Winkler sagt eine Prüfung zu.

Gemeinderatsmitglied Wegerer spricht sich für eine Klausurtagung im Frühjahr 2023 aus. Weiterhin erkundigt er sich hinsichtlich des Sachstands zum Neubau Kindergarten Nersingen. Erster Bürgermeister Erich Winkler informiert, dass positive Gespräche mit einem potentiellen Träger geführt wurden und sich hieraus verschiedene Lösungsmöglichkeiten ergeben haben. 

Gemeinderatsmitglied Dirr spricht die Beschilderung der Straßensperrung bei der Silheimer Straße an. Diese könnte optimiert werden, insbesondere im Hinblick auf die gegebene Erreichbarkeit des Gewerbe- bzw. Industriegebietes. 
Erster Bürgermeister Erich Winkler sagt eine Weitergabe des Hinweises an die zuständige Stelle zu. 

Gemeinderatsmitglied Merkle verweist auf den schlechten Zustand des Radweges im Bereich des Kreisverkehrs beim Gewerbegebiet an der A7.
Das Straßenbauamt soll hierrüber informiert werden. 

Gemeinderatsmitglied Merkle weist darauf hin, dass die Laternen am Radweg zwischen Nersingen und Fahlheim zwischenzeitlich zugewachsen sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zugewachsenen Laternen freizuschneiden. 

Gemeinderatsmitglied Wall verweist auf einen schlechten Weg am Nersinger Friedhof hinter dem Soldatendenkmal.
Der Weg soll überprüft werden.

Er verweist weiterhin auf die Landstraße zwischen Nersingen und Straß. Hier seien die Hecken zwischenzeitlich sehr hoch, weshalb die Sicht für querende Landmaschinen sehr schlecht ist. 
Eine Kontrolle und ein eventueller Rückschnitt der Hecken wird geprüft.




  

Datenstand vom 22.11.2022 14:24 Uhr