Datum: 31.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ratsbegehren über die zukünftige Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen; Beschlussfassung über den Abstimmungszettel, die Fragestellung und den Abstimmungstermin
2 Bestellung eines zweiten Stellvertreters beim Bürgerentscheid über die zukünftige Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen
3 Aufwandsentschädigung für Abstimmungshelfer beim Bürgerentscheid am 31.07.2022

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1. Ratsbegehren über die zukünftige Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen; Beschlussfassung über den Abstimmungszettel, die Fragestellung und den Abstimmungstermin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Antrag vom 17.11.2021 hat die CSU-Gemeinderatsfraktion ein Ratsbegehren über die zukünftige Ausrichtung der Grundschullandschaft in Nersingen beantragt. Dieser Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 30.11.2021 beschlossen.

Im Rahmen der Vorbereitung zur Umsetzung dieses Ratsbegehrens stand im Vordergrund, dass eine möglichst einvernehmliche Lösung, insbesondere was die Formulierung der Fragestellung anbelangt, zwischen der Gemeinde und der Bürgerinitiative gefunden wird.

Ein erster vorgelegter Formulierungsvorschlag fand keine beidseitige Zustimmung, so dass weitere Abstimmungsgespräche notwendig wurden. Ziel dieser Abstimmungsgespräche war es, die Fragestellung so zu formulieren, dass diese rechtlich nicht zu beanstanden ist und dem Antrag des Ratsbegehrens dennoch gerecht wird. Gleichzeitig sollte die Fragestellung auch möglichst gut verständlich sein, was jedoch aufgrund der rechtlichen Anforderungen und der Komplexität des Sachverhalts nur schwer möglich ist.

Bei einer Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden bzw. Vertretern der Fraktionen am 23.05.2022 verständigten sich diese auf eine gemeinsame Fragestellung, die dem Rechtsanwalt zur rechtlichen Prüfung vorgelegt wurde. Gleichzeitig soll aufgrund der komplexen Thematik im Zusammenhang mit der Fragestellung und dem Wunsch der Bürgerinitiative auf Verzicht einer Begründung zum Ratsbegehren nach Auffassung der Fraktionsvorsitzenden, eine Erläuterung seitens der Gemeindeverwaltung in geeigneter Form (Mitteilungsblatt, Presse etc.) veröffentlicht werden. Ein entsprechender Vorschlag hierzu wird dem Gremium in Kürze vorgelegt.

Nach rechtlicher Prüfung der mit den Fraktionsvorsitzenden besprochenen Fragestellung, stehen jetzt schlussendlich die beiden folgenden Formulierungen im Raum:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Nersingen ihre Sachaufwandsträgerschaft auf die Schulgebäude in Nersingen und Straß beschränkt und daher die Sachaufwandsträgerschaft für das Schulgebäude in Oberfahlheim mittelfristig beendet?“

bzw.

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Nersingen ihre Sachaufwandsträgerschaft auf die Schulgebäude in Nersingen und Straß beschränkt, d.h. die Sachaufwandsträgerschaft für das Schulgebäude in Oberfahlheim mittelfristig beendet?“

Diese beiden Fragestellungen wurden dem Anwalt der Bürgerinitiative ebenfalls vorgelegt. Eine Rückmeldung hierzu steht aktuell noch aus.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die Form des Stimmzettels zum Bürgerentscheid am 31.07.2022 gemäß der Anlage zum Sachvortrag.

  1. Die Fragestellung soll wie folgt lauten: 

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Nersingen ihre Sachaufwandsträgerschaft auf die Schulgebäude in Nersingen und Straß beschränkt und daher die Sachaufwandsträgerschaft für das Schulgebäude in Oberfahlheim mittelfristig beendet?

  1. Als Termin der Abstimmung wird der 31.07.2022 festgelegt. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Form des Stimmzettels zum Bürgerentscheid am 31.07.2022 gemäß der Anlage zum Sachvortrag.

  1. Die Fragestellung soll wie folgt lauten: 

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Nersingen ihre Sachaufwandsträgerschaft auf die Schulgebäude in Nersingen und Straß beschränkt und daher die Sachaufwandsträgerschaft für das Schulgebäude in Oberfahlheim mittelfristig beendet?

  1. Als Termin der Abstimmung wird der 31.07.2022 festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bestellung eines zweiten Stellvertreters beim Bürgerentscheid über die zukünftige Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß des Gemeinderatsbeschlusses vom 08.03.2022 wurde für die Abstimmungsleitung des am 31.07.2022 stattfindenden Bürgerentscheids über die zukünftige Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS) Frau Martina Fraidel zur Abstimmungsleiterin und Herr Fabian Sniatecki zu ihrem Stellvertreter bestellt.

Aufgrund der Abwesenheit von Herrn Sniatecki am 31.07.2022 ist ein zweiter Stellvertreter zu bestellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden Herrn Michael Ott zum zweiten Stellvertreter der Abstimmungsleiterin.

Dieser Beschluss tritt am 01.06.2022 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden Herrn Michael Ott zum zweiten Stellvertreter der Abstimmungsleiterin.

Dieser Beschluss tritt am 01.06.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Aufwandsentschädigung für Abstimmungshelfer beim Bürgerentscheid am 31.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am Sonntag, 31.07.2022 findet aufgrund eines Ratsbegehrens der Bürgerentscheid zur zukünftigen Ausrichtung der Grundschullandschaft in der Gemeinde Nersingen statt. Analog der Vorschriften der Kommunalwahlordnung, die besagt, dass allen am Wahltag eingesetzten Wahlhelfern/Innen ein sog. „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung für ihren ehrenamtlichen Wahldienst zusteht, ist es angebracht, auch den Abstimmungshelfern beim Bürgerentscheid ein „Erfrischungsgeld“ zu bezahlen.

In analoger Anwendung von Nr. 10.2 der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) vom 15.11.2012, zuletzt geändert am 19.08.2013, obliegt dem Gemeinderat als zuständigem Gremium die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden „Erfrischungsgeldes“.

Im Hinblick auf die Höhe dieses „Erfrischungsgeldes“ bietet es sich an, sich an den in der Vergangenheit bezahlten Beträgen zu orientieren. Bei den vergangenen Wahlen erhielten die Wahlhelfer/Innen von der Gemeinde Nersingen folgende Aufwandsentschädigungen:



Bundestagswahl 2021:          60,00 €/Person
Kommunalwahl 2020:                100,00 €/Person
Europawahl 2019:                  50,00 €/Person



In Anbetracht der Tatsache, dass es für die Kommunen bei den vergangenen Wahlen immer schwieriger wurde, ehrenamtliche Wahlhelfer/Innen zu gewinnen und es aufgrund des gewählten Abstimmungstages zu Beginn der Sommerferien  noch schwieriger werden wird, erscheint der Verwaltung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €/Person sachgerecht und angemessen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Abstimmungshelfer/Innen der Gemeinde Nersingen für ihren Dienst anlässlich des Bürgerentscheides am 31.07.2022 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 50,00 €/Person zu gewähren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Abstimmungshelfer/Innen der Gemeinde Nersingen für ihren Dienst anlässlich des Bürgerentscheides am 31.07.2022 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 50,00 €/Person zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 14:07 Uhr