Datum: 21.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 18:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 17.05.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.06.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2022
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2022
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Baugesuch, Neubau eines Doppelhauses, Fl.Nr. 173/9, Gemarkung Oberfahlheim, Kastanienweg 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.06.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Befreiungen:
- Dachneigung (Hauptgebäude) 45° = 27°- 32° (im Bebauungsplan festgesetzt)
- Kniestock 1,20 m = 0,60 m
- 2. Vollgeschosse = 1. Vollgeschoss
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2 „Südlich der B10“ – Oberfahlheim. Der Bebauungsplan sieht im Bereich der Flurstück Nr. 173/9, Gemarkung Oberfahlheim ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit max. eingeschossiger Bebauung vor. Im Plangebiet sind Dächer mit Satteldach und einer Dachneigung zwischen 27 und 32 Grad zulässig. Um ein abgerundetes Ortsbild zu erhalten wurde der Kniestock und verschiedene weitere Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan festgesetzt.
Um das Vorhaben in der geplanten Form umsetzen zu können beantragte der Bauherr drei Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2 „Südlich der B10“ – Oberfahlheim. Die Dachneigung weicht um ca. 15 Grad vom Bebauungsplan ab. Der Kniestock wurde im gesamten Bereich auf max. 60 cm begrenzt, das Bauvorhaben überschreitet diesen um 60 cm, zusätzlich ergibt sich dadurch ein 2. Vollgeschoss.
Auf dem Nachbargrundstück im Westen wurde bereits 2003 ein zweigeschossiger Anbau für Wohnraumerweiterung genehmigt. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass im Bebauungsplan von 28.04.1978 auf den umliegenden Grundstücken eine Bebauung mit 1+D oder 2 Vollgeschossen festgesetzt ist. Im Bereich der Fl.Nr. 173/9 ist laut Bebauungsplan eine Bebauung mit 1 Vollgeschoss erlaubt. In der Begründung des Bebauungsplanes ist aber keine nachvollziehbare Erklärung ersichtlich, weshalb nur eine eingeschossige Bebauung festgesetzt wurde. Ein Haus wurde in diesem abgegrenzten Bereich bereits vor Rechtskraft des Bebauungsplanes errichtet. Isoliert betrachtet ist diese Überschreitung nicht unbedingt störend, da in der Umgebung bereits mehrere Häuser mit 2. Vollgeschossen vorhanden sind. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar, betreffen keine Grundzüge der Planung und nachbarrechtliche Interessen werden ebenfalls nicht berührt. Im Bebauungsplangebiet wurden bereits Befreiungen in ähnlicher Form genehmigt.
Alle anderen Festsetzungen und Vorschriften werden eingehalten.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Gesamtvorhaben zu und erteilt die benötigten Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2 – Südlich der B10– Oberfahlheim.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Gesamtvorhaben zu und erteilt die benötigten Befreiungen vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2 – Südlich der B10– Oberfahlheim.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.06.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Diskussionsverlauf
Aus der Mitte des Gremiums wurden keine Anfragen gestellt.
Datenstand vom 09.11.2022 14:06 Uhr