Datum: 13.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 18:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.06.2022
2 Grundsatzentscheidung gefangene Stellplätze - anhand BV Fl.Nr. 255/2, Gem. Oberfahlheim
3 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2022 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2022

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2022

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Grundsatzentscheidung gefangene Stellplätze - anhand BV Fl.Nr. 255/2, Gem. Oberfahlheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bei der Gemeinde wurden in letzter Zeit immer wieder Anfragen zur Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung beantragt. In der gemeindlichen Stellplatzsatzung wurde geregelt, dass Stellplätze ungehindert und unabhängig voneinander befahrbar und nutzbar sein müssen.

Anhand des vorliegenden Bauantrags ist zu sehen, dass die beiden Stellplätze hintereinander auf dem Grundstück errichtet werden sollen. Somit handelt es sich um keine unabhängigen Stellplätze mehr. Jedoch gehören die Stellplätze zu einer gemeinsamen Wohnung. Dadurch wird es zu keiner Problematik beim Ein - und Ausfahren kommen. Auf dem Gebiet der Gemeinde Nersingen, wurden bereits mehrfach gleiche Vorhaben realisiert und genehmigt. Zunächst sollte mit dieser Anfrage geklärt werden, ob im vorliegenden Fall der Errichtung von diesen gefangen Stellplätzen zugestimmt wird. 

Des Weiteren soll geklärt werden, ob gefangene Stellplätze die einer Wohnung zugeteilt werden in sämtlichen Gebieten der Gemeinde realisiert werden dürfen, und somit eine Ausnahme von § 4 Absatz (7) der gemeindlichen Stellplatzsatzung erteilt werden kann. Durch die Grundsatzentscheidung werden die Bearbeitungszeiten für den Bauherrn verringert und der Bau- und Umweltausschuss entlastet. Bauvorhaben, die eine grundsätzliche Bedeutung haben, werden selbstverständlich weiterhin in den zuständigen Gremien behandelt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung von den gefangenen Stellplätzen im vorliegenden Bauantrag zu.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der grundsätzlichen Möglichkeit gefangene Stellplätze zu errichten zu.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung von den gefangenen Stellplätzen im vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der grundsätzlichen Möglichkeit gefangene Stellplätze zu errichten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

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3. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

  

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wurden keine Anfragen gestellt. 

Datenstand vom 09.11.2022 14:02 Uhr