Datum: 15.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Haupt- und Kulturausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses vom 13.09.2022
2 Antrag auf Bezuschussung der Dachsanierung des Vereinsheims des FC Straß
3 Gewährung von Zuschüssen an Vereine und soziale Einrichtungen; Auszahlung der Jugendförderung und Übungsleiterzuschüsse
4 Gewährung von Zuschüssen an soziale und karitative Einrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenhilfe
5 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses vom 13.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Kulturausschuss Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses 15.11.2022 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Kulturausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 13.09.2022. 

Beschluss

Der Haupt- und Kulturausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 13.09.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Bezuschussung der Dachsanierung des Vereinsheims des FC Straß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Kulturausschuss Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses 15.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der FC Straß hat am 02.09.2022 einen Antrag auf Bezuschussung der Dachsanierung seines Vereinsheims gestellt. Die Dachsanierung ist notwendig, weil das alte Eternit-Dach brüchig und undicht ist. Zudem soll durch die Sanierung der Energiebedarf gesenkt werden.

Der Antrag ist diesem Sachvortrag als Anlage beigefügt.

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden sich auf ca. 130.000 € belaufen.
Die Höhe des beantragten Zuschusses beträgt 13.000 €.
Dies entspricht 10 % der Gesamtkosten.
Beim Landkreis Neu-Ulm wurde ein Zuschuss in gleicher Höhe beantragt.

Grundsätzlich sind nach der Nr. 7.1 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen der Gemeinde Nersingen vom 01.09.2016 der Neubau, die Erweiterung und Generalinstandsetzung von Sportanlagen förderfähig. Sollte der Landkreis Neu-Ulm einen Investitionszuschuss gewähren, wird sich die Gemeinde Nersingen in gleicher Höhe beteiligen (maximal jedoch 10 % der Gesamtkosten).
 
Nicht förderfähig sind unter anderem Küchen, Räume mit Gaststättenbetrieb, Lagerräume für Speisen und Getränke und Besprechungs- und Aufenthaltsräume (Nr. 7.3 der Richtlinie). 

Die Sanierung des Dachs des Vereinsheims kann als Generalinstandsetzung angesehen werden, da hier die Dachsubstanz komplett erneuert werden soll. Somit ist die Maßnahme grundsätzlich förderfähig im Sinne der Richtlinie.

Allerdings umfasst die Förderung lediglich den Bereich des Vereinsheims, der dem Sportbetrieb dient. Der Anteil der Kosten, der auf die Vereinsgaststätte entfällt, ist somit nicht förderfähig.

Die prozentuale Aufteilung erfolgt anhand der dem jeweiligen Bereich zugehörigen Flächen. Diese Flächen können den als Anlage zum Sachvortrag beigefügten Grundrissplänen des Vereinsheims (Erdgeschoss und Untergeschoss) entnommen werden.

Demnach beläuft sich die Gesamtfläche des Vereinsheims auf 567,45 m2.
  • Auf den Bereich der Gaststätte entfallen 296,53 m2. Dies entspricht 52,26 % der Gesamtfläche.
  • Auf den Bereich für den Sportbetrieb entfallen 270,92 m2. Dies entspricht 47,74 % der Gesamtfläche.

Somit kann der Zuschuss, unter Berücksichtigung der flächenmäßigen Aufteilung, in Höhe von 47,74 % von 13.000 € = 6.206,20 € gewährt werden.

Beschlussvorschlag

Dem FC Straß wird die Dachsanierung des Vereinsheims für den Teil, der anteilsmäßig auf die Fläche des Bereichs für den Sportbetrieb entfällt, als zuschussfähig anerkannt. Es wird Ihm für diese Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von 6.206,20 € gemäß Nr. 7.1 der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen gewährt. Der Zuschuss wird im Haushaltsjahr 2023 eingeplant und nach Überprüfung und Vorlage der Rechnungen durch die Verwaltung ausbezahlt. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Dirr regt an, die Zuschussfähigkeit der Räumlichkeiten (z.B. Toilettenanlage, Überdachungsbereich) nochmals zu überprüfen, um einen höheren Zuschuss zu generieren.  
Erster Bürgermeister Erich Winkler schlägt vor, in Abstimmung mit dem BLSV die zuschussfähigen Räume abzuklären. 
Der Beschlussvorschlag wird dahingehend angepasst. 

Beschluss

Dem FC Straß wird die Dachsanierung des Vereinsheims für den Teil, der anteilsmäßig auf die Fläche des Bereichs für den Sportbetrieb entfällt, als grundsätzlich zuschussfähig anerkannt. Es wird Ihm für diese Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von mindestens 6.206,20 € gemäß Nr. 7.1 der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen gewährt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein höherer Betrag zustande kommen kann. Der Zuschuss wird im Haushaltsjahr 2023 eingeplant und nach Überprüfung und Vorlage der Rechnungen durch die Verwaltung ausbezahlt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Gewährung von Zuschüssen an Vereine und soziale Einrichtungen; Auszahlung der Jugendförderung und Übungsleiterzuschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Kulturausschuss Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses 15.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen werden folgende Zuschüsse gewährt:

Jugendförderung:        995 Jgd. a) 6,00 € =        5.970,00 €
               ==========


Kath. Pfarramt Nersingen                150,00 €
Kath. Pfarramt Straß                150,00 €
Kath. Pfarramt Oberfahlheim                150,00 €
Evang. Pfarramt Nersingen                150,00 €
Neuapostolische Kirche Straß        150,00 €
               -----------------
               750,00 €
               ==========


Übungsleiterzuschüsse - Vereinspauschale 2022:
Sportverein Nersingen                3.569,76 €
Fußballclub Straß                2.411,20 €
VfR Unterfahlheim                981,44 €
Tennisclub Straß                223,84 €
Schützenverein Oberfahlheim                140,32 €        
                                                                                                                   ----------------
                                                7.326,56 €
               ==========


Chorleiter- und Dirigentenhonorare 2021:
Musikverein Fahlheim        200 ÜL-Std. a)  1,70 €        340,00 €
       100 ÜL-Std. a)  1,10 €        110,00 €
Musikverein Nersingen        179 ÜL-Std. a)  1,70 €        304,30 €
Jugendkapelle der Musik-        224 ÜL-Std. a)  1,70 €        380,80 €
vereine Nersingen/Fahlheim        35 ÜL-Std. a)  1,10 €                                  38,50 €
Gesangverein Nersingen        86 ÜL-Std. a)  1,70 €        146,20 €
Gospel-and-more Nersingen        32 ÜL-Std. a)  1,70 €                                  54,40 €        
               -----------------
               1.374,20 €
               ==========

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Kaimer schlägt vor, die Beträge anzupassen. 

Die Verwaltung soll prüfen, in welchen zeitlichen Abständen in der Vergangenheit die Beträge angepasst wurden. 

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4. Gewährung von Zuschüssen an soziale und karitative Einrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenhilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Kulturausschuss Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses 15.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Gemäß den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen erhalten die sozialen und karitativen Einrichtungen für jede in der ambulanten Krankenpflege vollbeschäftigten Kraft einen Zuschuss von 500,-- € jährlich.

Das Seniorenzentrum Nersingen erhält einen Pauschalbetrag von 2.000,-- € jährlich.

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

Diakonisches Werk Neu-Ulm        2.530,00 €
       ==========
Seniorenzentrum Nersingen        2.000,00 €
       ==========
Pauschalbeträge jährlich erhalten:

Arbeiterwohlfahrt Straß        225,00 €
Seniorenclub geselliges Nersingen e.V.        150,00 €
                                                                                                                -----------------
       375,00 €
                                                                                                                ==========

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5. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Kulturausschuss Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses 15.11.2022 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wurden keine Anfragen gestellt. 

Datenstand vom 22.11.2022 14:25 Uhr