Datum: 15.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Haupt- und Kulturausschuss
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses vom 13.09.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Kulturausschuss (Gemeinde Nersingen)
|
Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses
|
15.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Kulturausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 13.09.2022.
Beschluss
Der Haupt- und Kulturausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 13.09.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Antrag auf Bezuschussung der Dachsanierung des Vereinsheims des FC Straß
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Kulturausschuss (Gemeinde Nersingen)
|
Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses
|
15.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Der FC Straß hat am 02.09.2022 einen Antrag auf Bezuschussung der Dachsanierung seines Vereinsheims gestellt. Die Dachsanierung ist notwendig, weil das alte Eternit-Dach brüchig und undicht ist. Zudem soll durch die Sanierung der Energiebedarf gesenkt werden.
Der Antrag ist diesem Sachvortrag als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden sich auf ca. 130.000 € belaufen.
Die Höhe des beantragten Zuschusses beträgt 13.000 €.
Dies entspricht 10 % der Gesamtkosten.
Beim Landkreis Neu-Ulm wurde ein Zuschuss in gleicher Höhe beantragt.
Grundsätzlich sind nach der Nr. 7.1 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen der Gemeinde Nersingen vom 01.09.2016 der Neubau, die Erweiterung und Generalinstandsetzung von Sportanlagen förderfähig. Sollte der Landkreis Neu-Ulm einen Investitionszuschuss gewähren, wird sich die Gemeinde Nersingen in gleicher Höhe beteiligen (maximal jedoch 10 % der Gesamtkosten).
Nicht förderfähig sind unter anderem Küchen, Räume mit Gaststättenbetrieb, Lagerräume für Speisen und Getränke und Besprechungs- und Aufenthaltsräume (Nr. 7.3 der Richtlinie).
Die Sanierung des Dachs des Vereinsheims kann als Generalinstandsetzung angesehen werden, da hier die Dachsubstanz komplett erneuert werden soll. Somit ist die Maßnahme grundsätzlich förderfähig im Sinne der Richtlinie.
Allerdings umfasst die Förderung lediglich den Bereich des Vereinsheims, der dem Sportbetrieb dient. Der Anteil der Kosten, der auf die Vereinsgaststätte entfällt, ist somit nicht förderfähig.
Die prozentuale Aufteilung erfolgt anhand der dem jeweiligen Bereich zugehörigen Flächen. Diese Flächen können den als Anlage zum Sachvortrag beigefügten Grundrissplänen des Vereinsheims (Erdgeschoss und Untergeschoss) entnommen werden.
Demnach beläuft sich die Gesamtfläche des Vereinsheims auf 567,45 m2.
- Auf den Bereich der Gaststätte entfallen 296,53 m2. Dies entspricht 52,26 % der Gesamtfläche.
Auf den Bereich für den Sportbetrieb entfallen 270,92 m2. Dies entspricht 47,74 % der Gesamtfläche.
Somit kann der Zuschuss, unter Berücksichtigung der flächenmäßigen Aufteilung, in Höhe von 47,74 % von 13.000 € = 6.206,20 € gewährt werden.
Beschlussvorschlag
Dem FC Straß wird die Dachsanierung des Vereinsheims für den Teil, der anteilsmäßig auf die Fläche des Bereichs für den Sportbetrieb entfällt, als zuschussfähig anerkannt. Es wird Ihm für diese Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von 6.206,20 € gemäß Nr. 7.1 der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen gewährt. Der Zuschuss wird im Haushaltsjahr 2023 eingeplant und nach Überprüfung und Vorlage der Rechnungen durch die Verwaltung ausbezahlt.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Dirr regt an, die Zuschussfähigkeit der Räumlichkeiten (z.B. Toilettenanlage, Überdachungsbereich) nochmals zu überprüfen, um einen höheren Zuschuss zu generieren.
Erster Bürgermeister Erich Winkler schlägt vor, in Abstimmung mit dem BLSV die zuschussfähigen Räume abzuklären.
Der Beschlussvorschlag wird dahingehend angepasst.
Beschluss
Dem FC Straß wird die Dachsanierung des Vereinsheims für den Teil, der anteilsmäßig auf die Fläche des Bereichs für den Sportbetrieb entfällt, als grundsätzlich zuschussfähig anerkannt. Es wird Ihm für diese Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von mindestens 6.206,20 € gemäß Nr. 7.1 der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen gewährt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein höherer Betrag zustande kommen kann. Der Zuschuss wird im Haushaltsjahr 2023 eingeplant und nach Überprüfung und Vorlage der Rechnungen durch die Verwaltung ausbezahlt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Gewährung von Zuschüssen an Vereine und soziale Einrichtungen; Auszahlung der Jugendförderung und Übungsleiterzuschüsse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Kulturausschuss (Gemeinde Nersingen)
|
Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses
|
15.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Gemäß den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen werden folgende Zuschüsse gewährt:
Jugendförderung: 995 Jgd. a) 6,00 € = 5.970,00 €
==========
Kath. Pfarramt Nersingen 150,00 €
Kath. Pfarramt Straß 150,00 €
Kath. Pfarramt Oberfahlheim 150,00 €
Evang. Pfarramt Nersingen 150,00 €
Neuapostolische Kirche Straß 150,00 €
-----------------
750,00 €
==========
Übungsleiterzuschüsse - Vereinspauschale 2022:
Sportverein Nersingen 3.569,76 €
Fußballclub Straß 2.411,20 €
VfR Unterfahlheim 981,44 €
Tennisclub Straß 223,84 €
Schützenverein Oberfahlheim 140,32 €
----------------
7.326,56 €
==========
Chorleiter- und Dirigentenhonorare 2021:
Musikverein Fahlheim 200 ÜL-Std. a) 1,70 € 340,00 €
100 ÜL-Std. a) 1,10 € 110,00 €
Musikverein Nersingen 179 ÜL-Std. a) 1,70 € 304,30 €
Jugendkapelle der Musik- 224 ÜL-Std. a) 1,70 € 380,80 €
vereine Nersingen/Fahlheim 35 ÜL-Std. a) 1,10 € 38,50 €
Gesangverein Nersingen 86 ÜL-Std. a) 1,70 € 146,20 €
Gospel-and-more Nersingen 32 ÜL-Std. a) 1,70 € 54,40 €
-----------------
1.374,20 €
==========
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Kaimer schlägt vor, die Beträge anzupassen.
Die Verwaltung soll prüfen, in welchen zeitlichen Abständen in der Vergangenheit die Beträge angepasst wurden.
zum Seitenanfang
4. Gewährung von Zuschüssen an soziale und karitative Einrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenhilfe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Kulturausschuss (Gemeinde Nersingen)
|
Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses
|
15.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Gemäß den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen erhalten die sozialen und karitativen Einrichtungen für jede in der ambulanten Krankenpflege vollbeschäftigten Kraft einen Zuschuss von 500,-- € jährlich.
Das Seniorenzentrum Nersingen erhält einen Pauschalbetrag von 2.000,-- € jährlich.
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
Diakonisches Werk Neu-Ulm 2.530,00 €
==========
Seniorenzentrum Nersingen 2.000,00 €
==========
Pauschalbeträge jährlich erhalten:
Arbeiterwohlfahrt Straß 225,00 €
Seniorenclub geselliges Nersingen e.V. 150,00 €
-----------------
375,00 €
==========
zum Seitenanfang
5. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Kulturausschuss (Gemeinde Nersingen)
|
Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses
|
15.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Diskussionsverlauf
Aus der Mitte des Gremiums wurden keine Anfragen gestellt.
Datenstand vom 22.11.2022 14:25 Uhr