Datum: 15.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 18:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.10.2022
2 Bauvoranfrage - Nutzungsänderung von Büro-und Lagerräumen in Wohnräume (29 WE), Römerstr. 23, Fl.Nr. 1247/53Gem. Straß, 89278 Nersingen
3 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.11.2022 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 18.10.2022.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 18.10.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauvoranfrage - Nutzungsänderung von Büro-und Lagerräumen in Wohnräume (29 WE), Römerstr. 23, Fl.Nr. 1247/53Gem. Straß, 89278 Nersingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben soll auf der Flurnummer 1247/53 (Römerstr. 23) umgesetzt werden. Das Grundstück befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 10 „Oberes Hoffeld“, der Bereich wurde 1999 als Gewerbegebiet festgesetzt. Der Bebauungsplan ist in sieben Baufelder aufgeteilt wovon drei als Gewerbegebiet und die vier weiteren als Mischgebiet festgesetzt wurden. 

Am 09.02.2021 wurde ein Antrag auf vorhabensbezogene Bebauungsplanänderung durch den Bau- und Umweltausschuss abgelehnt. In diesem Antrag ging es um die Änderung der Nutzung von Gewerbe in ein Mischgebiet, in dem Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt möglich wären.

Am 06.10.2022 ging bei der Bauverwaltung der Antrag auf Bauvoranfrage ein, die zu klärende Frage lautet: Ist die geplante Bebauung an die bereits bestehende Gewerbeeinheit auf diese Weise zulässig? 
Der Bauherr beabsichtigt im bestehenden Gebäude den Einbau von 29 Wohneinheiten. Weiterhin sollen die bestehenden Nutzungen ca. 1.200 m² Lagerfläche, sowie 1.100 m² für Büroflächen erhalten bleiben. Die momentane Einstufung als Gewerbegebiet erlaubt eine Wohnnutzung nur für Betriebsinhaber bzw. absolut notwendiges Aufsichts- und Bereitschaftspersonal. Eine wie im vorliegenden Antrag beabsichtigte Wohnnutzung losgelöst von einem Gewerbetrieb ist hier aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht zulässig und würde die Grundzüge der Planung tangieren.


Insgesamt werden 88 Stellplätze auf dem Grundstück erstellt, hiervon sind 67 Stellplätze für die 29 Wohneinheiten erforderlich, ob die weiteren 21 Stellplätze für die noch bestehenden Gewerbeeinheiten ausreichend sind muss noch abschließend in Verbindung mit dem Landratsamt Neu-Ulm geklärt werden. Nach der derzeitigen Berechnung wären jedoch 116 Stellplätze erforderlich. Der nötige Freiflächengestaltungsplan mit den nach Artenliste festgesetzten Bäumen fehlt ebenfalls im Antrag, aus dem Erdgeschoss-Grundriss ist aber zu entnehmen, dass der Bauherr hier zusätzliche Bäume pflanzen möchte. Da die Voranfrage bei der Fassadengestaltung nicht bestimmt genug ist, können eben diese Punkte des Bebauungsplans nicht abgeprüft werden. 


Da bereits der Einbau von 29 Wohneinheiten ohne Bezug zu einem Gewerbebetrieb die Grundzüge der Planung berührt, kann die Bauvoranfrage nicht positiv beschieden werden. Weitere Details (Stellplätze, Freiflächengestaltung sowie die Fassadengestaltung) müssen dann in den folgenden Verfahrensschritten geklärt werden (evtl. anschließendes Baugesuch).

Beschlussvorschlag

Der Bau-und Umweltausschuss verweigert das gemeindliche Einvernehmen, zur Bauvoranfrage vom 06.10.2022, da die Grundzüge der Planung durch die beabsichtige Nutzung berührt werden. 

Beschluss

Der Bau-und Umweltausschuss verweigert das gemeindliche Einvernehmen, zur Bauvoranfrage vom 06.10.2022, da die Grundzüge der Planung durch die beabsichtige Nutzung berührt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

  

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 22.11.2022 14:26 Uhr