Datum: 17.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2022
2 Abstimmung einer gemeinsamen Stellungnahme zum Bahnprojekt Ulm-Augsburg
3 Förderantrag FC Straß
4 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 13.12.2022.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 13.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Abstimmung einer gemeinsamen Stellungnahme zum Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Schwaben und damit auch die Region Neu-Ulm benötigt eine leistungsfähige Anbindung an das Schienennetz. Die Umsetzung des nunmehr mit oberster Priorität im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgeführten Projektes Neu- bzw. Ausbau der Bahnstrecke zwischen Ulm, Neu-Ulm und Augsburg ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen.

Dieses Bahnprojekt ist auf der einen Seite eine große Herausforderung in Bezug auf Flächenverbrauch, Natur- und Lärmschutz, bietet auf der anderen Seite aber ein enormes Potential unsere Region in den Deutschlandtakt einzubinden, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) deutlich auszubauen und mehr Güterverkehr auf die Schiene zu bringen. Neben den Vorteilen für den Fernverkehr sind es eben gerade die erheblichen Vorteile für die gesamte Region und den Nahverkehr und zeigt Möglichkeiten auf, die Schiene als umweltfreundliche Alternative zur Straße zu nutzen und gleichzeitig den gesamten Wirtschaftsraum zu stärken.

Für ein Projekt in dieser Größenordnung sind jedoch aufwändige Vorarbeiten und Planungsschritte nötig. Grundlage für die Realisierung der Aus- bzw. Neubaustrecke sind der Bundesverkehrswegeplan und der Deutschlandtakt. Gleichzeitig bedeutet ein Projekt dieser Größenordnung aber auch, einen möglichst breiten Konsens aller Beteiligten zu erreichen. Die beteiligten Landkreise, Städte und Kommunen werden hier offensiv mit eingebunden. Auch der Öffentlichkeit stehen umfassende Informationsmöglichkeiten (digitale Medien, Flyer, Info-Mobil Bahn, etc.) zur Verfügung.

Nach derzeitigem Stand gibt es vier Streckenvarianten (siehe Link Bahnprojekt Ulm–Augsburg (yourweb.de)), die den Anforderungen und damit dem Projektziel grundsätzlich entsprechen. Die Vertreter der DB haben den Gemeinderat Nersingen am 20.07.2022 sowie am 18.10.2022 jeweils über den aktuellen Sachstand informiert und standen nicht nur dem Gemeinderat, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern für Fragen zu Verfügung.

Bereits im Herbst 2022 fand in Augsburg eine Konferenz mit allen Mandatsträgern der betroffenen Gebietskörperschaften statt. Im Rahmen dieser Konferenz (an der für die Gemeinde Nersingen der 2. Bürgermeister Gerhard Jehle teilgenommen hat) wurden folgende vier Kernforderungen an die Verantwortlichen von Bahn und Bundesverkehrsministerium formuliert:

  1. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Ausbau- bzw. Neubaustrecke Ulm – Augsburg müssen die Knotenbahnhöfe Ulm, Neu-Ulm und Augsburg so ertüchtigt sein, dass dort neben den geplanten Fern- und Güterverkehren der schon lange von den Regionen geforderte 15-Minuten-Grundtakt auf allen von Augsburg ausgehenden Nahverkehrsachsen gefahren werden kann. Ebenso wird eine Vertaktung mit allen geplanten Zügen des Regio-S-Bahn-Konzepts im Raum Ulm/Neu-Ulm (Ziel: mind. 30-Minuten-Takt) ermöglicht.

  1. Dazu ist es notwendig, dass die Ergebnisse der von der DB-Netz in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium dafür in Auftrag gegebenen Studien zeitnah zur Verfügung stehen, damit sie in die Bundesbedarfsplanüberprüfung bis Ende 2023 einfließen können.

  1. Die derzeit vorliegenden vier Trassenvarianten sowie weitere mögliche Alternativen in Bezug auf diese müssen gleichwertig optimiert und geplant werden.

  1. Unabhängig von der Festlegung auf eine Trassenvariante muss ein Mehrwert für die gesamte Region erzielt werden: Hierunter fällt die verbesserte Taktung des Nahverkehrs wie unter 1.beschrieben, der Lärmschutz entlang der Bestandstrasse sowie barrierefreie Bahnhöfe entlang der Bestandstrasse.

In der Zwischenzeit haben sich bereits mehrere Gemeinde- und Stadtratsgremien entlang der möglichen Trassen mit der Thematik befasst und entsprechende Meinungsäußerungen kundgetan.

Mit den Fraktionen im Nersinger Gemeinderat wurde vereinbart, dass sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Januar 2023 mit dem Thema Schnellbahntrasse Ulm – Augsburg befasst und sich auf Grundlage des derzeitigen Sachstandes ggfs. für eine mögliche Trassenvariante im Bereich des Gemeindegebietes Nersingen ausspricht.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat begrüßt die Umsetzung des Bahnprojektes Ulm – Augsburg grundsätzlich. Aufgrund der bisher vorliegenden Informationen und Fakten spricht sich der Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt für die Trassenvariante (Farbe einfügen) im Bereich des Gemeindegebietes Nersingen aus. Diese Aussage bezieht sich ausdrücklich auf den derzeitigen Stand der Kenntnisse. Die Abgabe einer weiteren, ggfs. geänderten Positionierung bleibt vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Das Gremium diskutiert über den favorisierten Streckenverlauf und spricht sich dabei für die violette Variante aus. 
Die Gemeinderäte weisen darauf hin, dass Querungsmöglichkeiten – auch für LKW´s und landwirtschaftliche Maschinen – entsprechend eingeplant werden müssen. Zudem muss es für die Anlieger einen Mehrwert in Sachen Lärmschutz geben. Gemeinderatsmitglied Arbeiter beantragt, dass diese Punkte in einem Beschlussvorschlag für die kommende Gemeinderatssitzung durch Vertreter der Fraktionen und Verwaltung zusammengefasst und beschlossen werden sollen. 

Beschluss 1

Die Verwaltung und Vertreter der Gemeinderatsfraktionen sollen bis zur nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschlussvorschlag für die violette Variante erarbeiten, der die diskutierten Bedingungen beinhaltet.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat begrüßt die Umsetzung des Bahnprojektes Ulm – Augsburg grundsätzlich. Aufgrund der bisher vorliegenden Informationen und Fakten spricht sich der Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt für die Trassenvariante Violett im Bereich des Gemeindegebietes Nersingen aus. Diese Aussage bezieht sich ausdrücklich auf den derzeitigen Stand der Kenntnisse. Die Abgabe einer weiteren, ggfs. geänderten Positionierung bleibt vorbehalten. Die Verwaltung und Vertreter der Fraktionen sollen einen entsprechenden Beschlussvorschlag der violett favorisierten Strecke bis zur nächsten Sitzung vorbereiten, der die diskutierten Bedingungen beinhaltet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Förderantrag FC Straß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der FC Straß hat am 17.08.2022 in einem Schreiben den aktuellen Stand der FC Straß-Sportanlagen und die Überlegungen zur geplanten Erschließung der „Ponderosa“ geschildert. Nach Einholung eines Angebots zur elektrischen Erschließung durch die LEW Verteilnetz GmbH, wurde am 04.10.2022 der Antrag auf Bezuschussung der elektrischen Erschließung der „Ponderosa“ gestellt. Das Schreiben vom 17.08.2022, sowie das Angebot der LEW Verteilnetz GmbH sind diesem Sachvortrag beigefügt.

Der FC Straß beantragt, dass die Gemeinde die Kosten laut Angebot in Höhe von 38.672,62 Euro übernimmt.
Das Angebot sieht eine Leitung bis zu einer Anschlussstelle auf der Höhe des Fliegerheims vor. Diese Anschlussstelle läge auf der Waldseite, direkt am Radweg.
Die anschließende Strecke entlang des Radwegs ist mit ca. 550m der größere Teil des Vorhabens. Diese Leitung würde der FC Straß mit Eigenmitteln und Eigenleistung übernehmen.

Die komplett eigene Finanzierung des gesamten Projekts vom Trafo bis zur Anschlussstelle (Angebot LVN), und von der Anschlussstelle bis zum Sportplatz (Eigenleistung) ist für den FC Straß alleine nicht realisierbar, da mit den Sanierungsmaßnahmen am Sportheim andere große Investitionen bevorstehen.

Grundsätzlich sind nach der Nr. 7.1 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen der Gemeinde Nersingen vom 01.01.2018 der Neubau, die Erweiterung und Generalinstandsetzung von Sportanlagen förderfähig. Sollte der Landkreis Neu-Ulm einen Investitionszuschuss gewähren, wird sich die Gemeinde Nersingen in gleicher Höhe beteiligen (maximal jedoch 10 % der Gesamtkosten).
 
Nicht förderfähig sind unter anderem Grunderwerb und Erschließung (Nr. 7.3 der Richtlinie). 

Da es sich bei dem Teil der geplanten Maßnahme, für welchen der Zuschuss bzw. die Kostenübernahme beantragt wird, um eine Erschließungsmaßnahme handelt, ist die Maßnahme gem. Nr. 7.3 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen der Gemeinde Nersingen vom 01.01.2018 nicht förderfähig.

Gemäß der Geschäftsordnung wäre dieses Thema isoliert betrachtet im Haupt- und Kulturausschuss zu behandeln.
Wie jedoch in verschiedenen Vorgesprächen und auch an der vergangenen Gemeinderatssitzung schon angedeutet wurde, bestehen Aspekte, die bei vollständiger Betrachtung über die reine Antragstellung des FC Straß hinausgehen. Damit auch das Thema Förderrichtlinie allgemein betrachtet werden kann und auch über eine Anpassung der Richtlinie diskutiert werden kann, erfolgt die Behandlung in diesem Fall im Gemeinderat.  

Beschlussvorschlag

Gemäß Ziffer 7.3, Spiegelstrich 1 der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen sind die Kosten für die elektrische Erschließung der „Ponderosa“ nicht förderfähig. Insofern kann eine Kostenübernahme durch die Gemeinde nicht erfolgen. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Tim Lachmann ist dritter Vorstand des FC Straß und laut Vereinssatzung vertretungsberechtigt.

Gemeinderatsmitglied Wegerer bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die Gemeinde Nersingen als Grundstücksbesitzer die Erschließungskosten tragen muss. 

Beschluss 1

Gemeinderatsmitglied Tim Lachmann wird als vertretungsberechtigter dritter Vorstand des FC Straß als persönlich beteiligt erklärt und von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemäß Ziffer 7.3, Spiegelstrich 1 der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen sind die Kosten für die elektrische Erschließung der „Ponderosa“ nicht förderfähig. Insofern kann eine Kostenübernahme durch die Gemeinde nicht erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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4. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Wegerer fragt, ob für die Grundschule Oberfahlheim zwischenzeitlich ein Generalplaner gefunden wurde.
Erster Bürgermeister Erich Winkler erläutert den aktuellen Stand.

Gemeinderatsmitglied Dirr fragt nach dem Stand im Ausbau des Radweges Pfaffenhofen – Straß.
Erster Bürgermeister Erich Winkler gibt den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen wieder.
Weiterhin merkt Gemeinderatsmitglied Dirr an, dass die Trainingsmöglichkeiten für Vereine aufgrund der aktuellen Hallensituation schwierig sind. 

Gemeinderatsmitglied Wall fragt, ob es möglich ist, am Buschelbergsee einen Rettungsring mit Stahlseil, wie es sie bereits bei anderen Badeseen auch gibt, zu installieren.
Erster Bürgermeister Erich Winkler sagt eine Prüfung zu.

Datenstand vom 15.03.2023 07:42 Uhr