Datum: 14.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 17.01.2023
2 Stellungnahme des Gemeinderates zum Bahnausbau Ulm - Augsburg
3 Kinderbetreuung in Nersingen; Anpassung der Betreuungsgebühren
4 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 17.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 17.01.2023.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 17.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Stellungnahme des Gemeinderates zum Bahnausbau Ulm - Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2023 wurde über die Umsetzung des Bahnprojektes Ulm – Augsburg beraten. Ziel war, eine gemeinsame Stellungnahme zum Bahnprojekt Ulm – Augsburg von Seiten des Gemeinderates zu erreichen. 

In dieser Sitzung wurde der folgende Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat begrüßt die Umsetzung des Bahnprojektes Ulm – Augsburg grundsätzlich. Aufgrund der bisher vorliegenden Informationen und Fakten spricht sich der Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt für die Trassenvariante „Violett“ im Bereich des Gemeindegebietes Nersingen aus. Diese Aussage bezieht sich ausdrücklich auf den derzeitigen Stand der Kenntnisse. Die Abgabe einer weiteren, ggfs. geänderten Positionierung bleibt vorbehalten. Die Verwaltung und Vertreter der Fraktionen sollen einen entsprechenden Beschlussvorschlag der „violett“ favorisierten Strecke bis zur nächsten Sitzung vorbereiten, der die diskutierten Bedingungen beinhaltet. 

Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung mit den Vertretern der Fraktionen sowie der Verwaltung wurde der oben aufgeführte Beschluss nun konkretisiert.

Beschlussvorschlag

In Ergänzung zum Beschluss vom 17.01.2023 fordert der Gemeinderat der Gemeinde Nersingen die nachfolgenden Maßnahmen, falls es zur Umsetzung der „violett“ favorisierten Trassenvariante kommen sollte. 

  1. Verbesserung der Querungsmöglichkeiten
Beseitigung der bisherigen beschrankten Bahnübergänge. Stattdessen Bahnunter- oder Überführungen in gleicher Anzahl wie bisher Bahnübergänge bestehen. 
Bei einer Änderung der Anzahl der bestehenden Querungshilfen muss der Verkehrsfluss mindestens im gleichen Maß gewährleistet sein wie aktuell. Hierbei ist der land- und forstwirtschaftliche Verkehr mit zu berücksichtigen. Ebenso sind die Auswirkungen auf die anliegende Infrastruktur mittels eines Gutachtens aufzuzeigen. 
Für Ober- und Unterfahlheim ist unter den gleichen Voraussetzungen eine Bahnüber- oder Unterführung erforderlich. 

  1. Verbesserung Lärmschutzmaßnahmen für Anwohner
Für die Anwohner wird eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes gefordert, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Eine mögliche Lärmschutzwand muss sich ins Orts- bzw. Landschaftsbild einfügen.

  1. Verbesserung der Personennahverkehrsanbindung
Mit der Trassenführung ist weiterhin eine Verbesserung der Personennahverkehrsanbindung erforderlich. Die Anbindung des Nersinger Bahnhofs an das regionale Schienennetz muss nicht nur erhalten, sondern deutlich verbessert werden. Die Prüfung eines Haltepunktes in Unterfahlheim an das Schienennetz muss erfolgen.
Im Zuge des Projekts sind die SPNV-Stationen im Gemeindegebiet barrierefrei auszubauen. 

  1. Beeinträchtigungen während der Bauphase
Beeinträchtigungen während der Bauphase müssen mit der Gemeinde frühzeitig besprochen werden, um bestmögliche Lösungen für die Anwohner zu erreichen. 

Beschluss

In Ergänzung zum Beschluss vom 17.01.2023 fordert der Gemeinderat der Gemeinde Nersingen die nachfolgenden Maßnahmen, falls es zur Umsetzung der „violett“ favorisierten Trassenvariante kommen sollte. 

  1. Verbesserung der Querungsmöglichkeiten
Beseitigung der bisherigen beschrankten Bahnübergänge. Stattdessen Bahnunter- oder Überführungen in gleicher Anzahl wie bisher Bahnübergänge bestehen. 
Bei einer Änderung der Anzahl der bestehenden Querungshilfen muss der Verkehrsfluss mindestens im gleichen Maß gewährleistet sein wie aktuell. Hierbei ist der land- und forstwirtschaftliche Verkehr mit zu berücksichtigen. Ebenso sind die Auswirkungen auf die anliegende Infrastruktur mittels eines Gutachtens aufzuzeigen. 
Für Ober- und Unterfahlheim ist unter den gleichen Voraussetzungen eine Bahnüber- oder Unterführung erforderlich. 

  1. Verbesserung Lärmschutzmaßnahmen für Anwohner
Für die Anwohner wird eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes gefordert, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Eine mögliche Lärmschutzwand muss sich ins Orts- bzw. Landschaftsbild einfügen.

  1. Verbesserung der Personennahverkehrsanbindung
Mit der Trassenführung ist weiterhin eine Verbesserung der Personennahverkehrsanbindung erforderlich. Die Anbindung des Nersinger Bahnhofs an das regionale Schienennetz muss nicht nur erhalten, sondern deutlich verbessert werden. Die Prüfung eines Haltepunktes in Unterfahlheim an das Schienennetz muss erfolgen.
Im Zuge des Projekts sind die SPNV-Stationen im Gemeindegebiet barrierefrei auszubauen. 

  1. Beeinträchtigungen während der Bauphase
Beeinträchtigungen während der Bauphase müssen mit der Gemeinde frühzeitig besprochen werden, um bestmögliche Lösungen für die Anwohner zu erreichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Kinderbetreuung in Nersingen; Anpassung der Betreuungsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gebühren für die Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Nersingen wurden zuletzt zum 01.09.2020 angepasst. Während der Corona-Pandemie wurde von einer Erhöhung abgesehen, sodass die Beiträge nun jedoch zum 01.09.2023 erneut angepasst werden sollen. 

Mit der Katholischen Pfarrgemeinschaft Nersingen sowie der Evangelischen Kirchengemeinde Steinheim-Nersingen wurde über eine Anpassung der Betreuungsgebühren für Kinderkrippen und Kindergärten beraten. In gegenseitigem Einverständnis hat man sich auf die in der Anlage festgesetzten Beiträge geeinigt, welche zum 01.09.2023 in Kraft treten sollen. Gemäß den Defizitvereinbarungen bedarf die Festsetzung der Beiträge der Zustimmung des Gemeinderates. Die Träger werden den Vorschlag in ihren jeweiligen Gremien ebenfalls zur Beschlussfassung vorlegen. 

Seit 1. April 2019 werden bereits alle drei Kindergartenjahre durch den Freistaat Bayern mit einem Betrag von 100,- Euro bezuschusst.
Mit Wirkung vom 01.01.2020 hat der Freistaat Bayern zudem das sog. Krippengeld eingeführt. Dieses sieht eine Bezuschussung der Betreuungsgebühren mit ebenfalls 100,- Euro für Eltern vor, deren Kinder nach dem 1. Januar 2017 geboren wurden und bereits ein Jahr alt sind. Das Krippengeld ist einkommensabhängig und wird bis zu einer gemeinsamen, jährlichen Einkommensgrenze von 60.000,- € gezahlt. Entgegen dem Zuschuss bei den Kindergartengebühren wird das Krippengeld direkt an die Eltern ausbezahlt und auf Antrag der Eltern gewährt. 

Im Rahmen der Beratungen über die Gebühren hat man sich auf eine Neuregelung der Geschwisterkindregelung verständigt. Bisher hat man für das zweite Kind die Hälfte der Gebühren und für jedes weitere Kind keine Gebühren mehr bezahlt. Die neue Regelung sieht für das zweite Kind noch 75% der Gebühren und für jedes weitere Kind 50% der regulären Gebühren vor.   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die geänderten Betreuungsgebühren sowie die Geschwisterkindregelung für die Kinderbetreuung zum 01.09.2023 gemäß der beigefügten Anlage unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Träger.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die geänderten Betreuungsgebühren sowie die Geschwisterkindregelung für die Kinderbetreuung zum 01.09.2023 gemäß der beigefügten Anlage unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Träger.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Erich Winkler erläutert den aktuellen Sachstand hinsichtlich der Sanierung der Grundschule Oberfahlheim.

Gemeinderatsmitglied Fabian Kaimer bezieht sich auf den Jahresbericht der Jugendbücherei und lobt das Angebot und das Engagement der Mitarbeiter. 

Gemeinderatsmitglied Josef Klein reicht der Verwaltung einen Zeitungsartikel hinsichtlich der Förderung von Ganztagsangeboten.
Weiterhin bezieht er sich auf das LKW-Fahrverbot auf der Verbindungsstraße Straß-Steinheim und bittet um Prüfung, ob dieses auch auf den Busverkehr ausgeweitet werden kann, nachdem die B10 nun fertig ausgebaut ist.  

Gemeinderatsmitglied Andre Lachmann fragt nach dem aktuellen Stand in Sachen Pumptrack. Hauptamtsleiter Fabian Sniatecki erläutert den Stand. 

Datenstand vom 12.04.2023 13:25 Uhr