Datum: 18.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 22.03.2023
2 Planung einer Pumptrack-Anlage; Information zum aktuellen Stand
3 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Bestätigung der Feuerwehrkommandaten der Freiwilligen Feuerwehr Straß
4 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 22.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2023

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2023

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download GRS 22.03.2023 öffentlich.pdf

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2. Planung einer Pumptrack-Anlage; Information zum aktuellen Stand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Auf Grundlage des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom 15.02.2022, dass der Gemeinderat den vorgestellten Planungen positiv gegenübersteht, das Projekt auf der vorgestellten Fläche weiterverfolgt und die entsprechenden Haushaltsmittel in die Planung aufgenommen werden sollen, sind wir in unseren Vorplanungen mehrere Schritte weiter.


Unser Kontakt mit LEADER der Regionalentwicklung des Landkreises Neu-Ulm

Wie bereits berichtet hat im Dezember 2021 der erste telefonische Kontakt mit dem Büro für Regionalentwicklung des Landkreises Neu-Ulm stattgefunden.
Dieser Erstkontakt war sehr positiv und die Idee eine Pumptrack-Anlage fördern zu lassen, ist auf großes Interesse gestoßen.

Für das weitere Vorgehen, wurde uns vom damaligen LEADER-Ansprechpartner eine Entwurfs- bzw. Ideenskizze empfohlen.

Diese wurde von Seiten der Verwaltung in die Wege geleitet.

Wie bereits berichtet ist der Bau einer Pumptrack-Strecke aufgrund der Neigungen und Radien sehr komplex, so dass Planung und Ausführung eng miteinander verknüpft sind. Infolgedessen wurden Angebote zur Planung und Herstellung einer Pumptrack-Anlage auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung bei unterschiedlichen Unternehmen angefragt.

Das Hauptaugenmerk bei der Ausschreibung lag neben den wirtschaftlichen Aspekten (Budget-Obergrenze von 120.000,00 Euro), vor allem bei der Einhaltung der zur Verfügung stehenden Fläche, die Einpassung in die Umgebung und Zugänglichkeit, ein funktionsfähiges Wassermanagement, dem nachhaltigen Umgang mit dem Bestand, durch ggf. Wiederverwendung des Asphaltbelags als Recyclingmaterial für den Unterbau sowie eine generationsübergreifende Nutzbarkeit für alle Rollsportarten und Zielgruppen.

Danach war aufgrund häufig wechselnder Vertretungssituationen bei der Regionalentwicklung der Kontakt teilweise sehr langatmig und nicht ganz leicht.

Mittlerweile ist die Stelle wieder voll besetzt und wir wissen nun, dass wir leider in eine Übergangszeit fallen. An der äußerst positiven Grundstimmung eine Pumptrack als Mehrgenerationen-Anlage für alle Rollsportarten zu bauen und hier bei uns in der Region, auch als „touristische Weiterentwicklung“ anzubieten, hat sich nichts verändert.

Es wurde die Lokale Entwicklungsstrategie für die Jahre 2023 bis 2027 beschlossen und mit dieser Strategie bewirbt sich die LAG Regionalentwicklung Neu-Ulm für die neue LEADER-Förderphase 2023 – 2027.

Sollte die Bewerbung des Landkreises Neu-Ulm für die nächste Förderphase Berücksichtigung finden, wovon ausgegangen wird, werden frühestens im Sommer 2023 die nächsten Auswahlverfahren beginnen. Sollte unser Antrag Erfolg haben, könnte im Optimalfall frühestens mit einer Bewilligung im Herbst/Spätherbst 2023 gerechnet werden.

Neben mehreren Telefonaten, hat ein Besprechungstermin im Rathaus sowie eine Telefonkonferenz mit dem LEADER-Koordinator unserer Region stattgefunden. Bei dieser Telefonkonferenz wurden uns folgende Punkte als Voraussetzung für eine Bewerbung bei LEADER mitgeteilt:

  • Die Finanzmittel müssen im HH 2023 zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Gemeinderat stimmt einem Bau- und Finanzierungsbeschluss zu.
  • Förderlich wäre eine Vorab-Info an die Bürger (Öffentlichkeitsarbeit/ Bürgerbeteiligung).
  • Der Antrag bei der Regionalentwicklung Neu-Ulm kann gestellt werden.

Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit wurde unter Einbeziehung der Jugendbeauftragten ein Flyer erstellt (siehe Anlage), welcher über die Schulen, Kindergärten und Sportvereine in Umlauf gebracht wird. Die Kinder und Jugendlichen werden hierbei aufgefordert, sich mit ihren Wünschen, Anregungen und Ideen daran zu beteiligen. 

Außerdem wurde anhand der Ideenskizze das Bauvorhaben bei der Naturschutzbehörde angefragt. Von Seiten der Naturschutzbehörde haben wir im Vorfeld das Einverständnis zur Umsetzung des Vorhabens schriftlich erhalten.

In einer möglichen Vorplanung könnte die Pumptrack-Strecke vertieft gebaut werden, so dass die Aufenthaltsfläche(n) sowie die Kurvenkronen sich auf 0,00 m (Geländeniveau) befinden und die Wellen- bzw. Kurventäler vertieft (Oberkante - 0,70 m) situiert sind.

Lediglich ein kleiner Sprung liegt mit +0,30 m oberhalb des Geländeniveaus.


Mit dieser Vorplanung werden wir das weitere Vorgehen wie zuvor beschrieben weiterverfolgen und vorantreiben.

Eine Beauftragung der ausführenden Firma mit dem Bau der Anlage wird entsprechend infolge des LEADER-Prozesses erfolgen. Der Gemeinderat wird im Rahmen der Vergabe wie üblich beteiligt.

Wie kann man sich eine Pumptrackstrecke vorstellen?
Um eine gewisse Vorstellung zu bekommen, was eine Pumptrack-Anlage ist und wie diese genutzt werden kann, wird Herr Podlesny, ein Experte für die Planung und den Bau von Trendsportanlagen, dies kurz vorstellen.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung kann durch Sponsoren erfolgen, wie es beispielsweise auf der Internetseite der Pumptrack bei der Stadt Füssen der Fall ist/war.
Durch Anschreiben an Firmen/Unternehmen aus unserer Region wird auf das Projekt im Nersinger Naherholungsgebiet für das Sponsoring bzw. diese einmalige Spende und somit der Beteiligung an diesem Projekt aufmerksam gemacht.

Als „Dankeschön“ erhalten die Spender einen Platz auf einer möglichen Info-Spendentafel:


Je nach Spendengröße kann dies ein einfacher Schriftzug oder ein Logo-Platz in entsprechender Größe sein.

Natürlich ist es auch denkbar sich an einer ganzen Kurve, einer Geraden oder einem Jump zu beteiligen. Das Dankeschön würde sich dann beispielsweise in einem direkt angebrachten Schriftzug in der Kurve o.ä. widerspiegeln.

Einmalige Chance für unsere Kinder und Jugendlichen
 
Aus Sicht der Verwaltung sollte - gerade in schwierigen Zeiten mit Corona, Krieg und Energiekrise - unabhängig von irgendwelchen Fördermitteln, an unsere jüngsten Mitbürger gedacht werden und der generationsübergreifende Mehrwert für die Kinder und Jugendlichen unserer Gemeinde im Vordergrund stehen.

Durch die Pumptrack steigern wir nicht nur die Attraktivität unserer Gemeinde und dem Naherholungsgebiet, sondern bieten die Chance und motivieren Kinder und Jugendliche dazu, nach draußen zu gehen, die Natur zu erleben und sich sportlich zu betätigen, sich zu bewegen und etwas für ihre Gesundheit und ihr soziales Umfeld zu tun.

Grundlegend sind folgende Szenarien vorstellbar:
  1. Der Ansatz mit LEADER wird mit einem Bau- und Finanzierungsbeschluss weiterverfolgt und es kommt frühestens ab November 2023 zu einer Ausführung.

  1. Der Ansatz mit LEADER sowie Spenden-/Sponsorengelder wird mit einem Bau- und Finanzierungsbeschluss weiterverfolgt und es kommt frühestens ab November 2023 zu einer Ausführung.

  1. Auf eine LEADER-Förderung wird verzichtet und man versucht wie beschrieben über Spenden- bzw. Sponsorengelder Unterstützung zu finden.

  1. Der Bau wird komplett mit den im HH 2023 eingestellten Mitteln finanziert. Der Baubeginn könnte somit zeitnah im Jahr 2023 erfolgen.


Die Verwaltung würde nun die für die LEADER-Förderung nötigen Schritte in die Wege leiten. Sobald sich hinsichtlich der Förderung bzw. Sponsorengelder ein Ergebnis abzeichnet, wird der Gemeinderat im Rahmen einer endgültigen Beschlussfassung nochmals beteiligt.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zum Erreichen einer LEADER-Förderung in die Wege zu leiten sowie eventuelle Spenden zu generieren.

Der Gemeinderat steht dem ganzen Projekt und den vorgestellten Planungen weiterhin positiv gegenüber und beschließt den Bau- und Finanzierungsvorschlag wie im Haushalt 2023 dafür vorgesehen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zum Erreichen einer LEADER-Förderung in die Wege zu leiten sowie eventuelle Spenden zu generieren.

Der Gemeinderat steht dem ganzen Projekt und den vorgestellten Planungen weiterhin positiv gegenüber und beschließt den Bau- und Finanzierungsvorschlag wie im Haushalt 2023 dafür vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Pumptrack.pdf

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3. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Bestätigung der Feuerwehrkommandaten der Freiwilligen Feuerwehr Straß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen die gewählten Feuerwehrkommandanten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Gemäß Art. 8 Abs. 5 BayFwG gilt Art 8 Abs. 4 BayFwG für die Stellvertreter der Feuerwehrkommandanten entsprechend. Die Bestätigung ist zu versagen, sollten die gewählten Kommandanten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen für das Amt ungeeignet sein (Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG). Die Bestätigung der Kommandanten ist keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Zuständig hierfür ist nach Art. 29 und 30 der Gemeindeordnung (GO) der Gemeinderat.

Am 04.03.2023 wurde für die Freiwillige Feuerwehr Straß die Kommandantenwahl nach den geltenden Durchführungsbestimmungen abgehalten.

Gewählt wurden
zum Kommandanten: Herr Steffen Hofmann
zum Stellvertretenden Kommandanten: Herr Marc Vetter-Gindele

Die Amtszeit des neu gewählten Kommandanten und dessen Stellvertreters beginnt mit der Zustellung des Bestätigungsschreibens durch die Gemeinde an die gewählte Person und dauert sechs Jahre (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG).

Die fachlichen Voraussetzungen des Kommandanten und dessen Stellvertreter sind durch das Landratsamt Neu-Ulm mit Schreiben vom 09.03.2023 bestätigt worden. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt den gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Straß, Herrn Steffen Hofmann, und den gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Straß, Herrn Marc Vetter-Gindele, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren Ämtern.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt den gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Straß, Herrn Steffen Hofmann, und den gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Straß, Herrn Marc Vetter-Gindele, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren Ämtern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Peter Saal bezieht sich beim Radweg am Neubaugebiet Kirchweg auf das fehlende „Radweg Ende“ Schild und die fehlenden Glaswände.
Erster Bürgermeister Erich Winkler sagt zu, die Beschilderung überprüfen zu lassen. Die fehlenden Glaswände sind bereits bestellt.

Gemeinderatsmitglied Dirr fragt, ob der Bauhof inkl. Fuhrpark und Maschinen vom Gemeinderat besichtigt werden können. 
Erster Bürgermeister Erich Winkler lässt nach einem geeigneten Termin suchen. 

Gemeinderatsmitglied Huber regt die Ertüchtigung des Feldwegs zwischen Eisenbahnbrücke und Leibibrücke an. 

Gemeinderatsmitglied Wäsnig erkundigt sich nach der Putzete und fragt, ob hier jeder mitmachen kann. Herr Ertle bejaht dies. Im nächsten Boten sollen weitere Informationen folgen. 

Datenstand vom 11.09.2023 08:39 Uhr