Datum: 18.07.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 13.06.2023
2 Neubau eines Kindergartens in Nersingen; Vorstellung des aktuellen Planungsstandes
3 Erlass einer Sondernutzungssatzung und einer Sondernutzungsgebührensatzung
4 Anschaffung von Hundekotbeutelspendern
5 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 13.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 13.06.2023

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2. Neubau eines Kindergartens in Nersingen; Vorstellung des aktuellen Planungsstandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Architekt des Kindergartens im Pfannenstil II, Herr Gerhard Mach, wird an der Sitzung den aktuellen Planungsstand vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. 

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3. Erlass einer Sondernutzungssatzung und einer Sondernutzungsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung hat bei der vergangenen Kommunalwahl die Erfahrung gemacht, dass nicht alle politischen Gruppierungen ihre Wahlplakate nach der Wahl entfernt haben. Auch trotz mehrfacher Aufforderung wurde dem nicht nachgekommen.

Der Gemeindeverwaltung fehlte es bislang an einer einschlägigen Rechtsgrundlage, die Kosten für die Entfernung durch den Bauhof dem Verursacher in Rechnung stellen zu können. Mit dem Erlass einer Sondernutzungssatzung wäre das entsprechend geregelt und man könnte hierfür künftig Kostenersatz fordern. 

Ziel der Überlegung war es, die Plakatierung in einem möglichst offenen Rahmen zu ermöglichen. Es wurde daher bewusst darauf verzichtet, insbesondere die Anzahl der Wahlplakate zu beschränken. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieses Vorgehen in der Vergangenheit gut funktioniert hat. Die Verwaltung hat dennoch die Möglichkeit, die Plakatierung beispielsweise bei Veranstaltungen insoweit einzuschränken, sofern Gefahr besteht, dass das Ortsbild davon beeinträchtigt wird. 

Die Sondernutzungssatzung umfasst dabei jede Nutzung, die über den normalen Gemeingebrauch hinaus geht. Umfasst sind daher auch das Aufstellen von Gerüsten, Bauzäunen, das Lagern von Materialien oder Informationsstände. 

Die Sondernutzungsgebührensatzung ist so gestaltet, dass Parteien und örtliche Vereine – wie bisher auch – unentgeltlich plakatieren können. Für anderweitige Plakatierung fallen Gebühren an. 

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Nersingen (Sondernutzungssatzung -SNS). Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  
  1. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Nersingen (Sondernutzungsgebührensatzung – SNGS). Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 


 

Dokumente
Download Entwurf Sondernutzungsgebührensatzung-SNGS.pdf
Download Entwurf Sondernutzungssatzung-SNS.pdf

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4. Anschaffung von Hundekotbeutelspendern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Vergangenheit war das Aufstellen von Hundekotbeutelspendern in der Gemeinde Nersingen immer wieder ein Thema, zuletzt wurde die Problematik im Sommer 2018 vom Gemeinderat besprochen, letztendlich hat man sich damals dagegen entschieden.
Es gibt sicherlich Argumente für und gegen ein Aufstellen von solchen Spendern. Sofern ein Aufstellen in Frage kommt, hat sich die Verwaltung entsprechende Gedanken gemacht und ca. 30 mögliche Standorte ermittelt. Die Standorte wurden so gewählt, dass vorhandene Mülleimer genutzt werden können, weiterhin wurde die Erreichbarkeit für die Leerung und gewisse gern genutzte „Gassirunden“ berücksichtigt. Hier können weitere Vorschläge oder Streichungen aus dem Rat gerne berücksichtigt werden.

Die Anschaffungskosten für ca. 30 Beutelspender liegen je nach Ausführung bei 7.000,00 – 16.000,00 Euro. Die Gemeinde Elchingen betreibt seit 2012 24 Beutelspender und 12 Mülleimer, bei einer vergleichbaren Anzahl an steuerpflichtigen Hunden fallen hier ca. 1.600,00 Euro jährlich an Kosten für Hundekotbeutel an. Weiterhin werden für die wöchentliche Leerung und Auffüllung der Beutelspender ca. 1.500,00 Euro Kosten im Monat anfallen. Somit entstehen pro Jahr ca. 20.000,00 Euro an Kosten für den Betrieb der Hundetoiletten. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat wird um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

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5. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 18.07.2023 ö beschließend 5
Datenstand vom 11.07.2023 11:27 Uhr