Datum: 14.11.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 24.10.2023
2 Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer bei der Landratswahl am 14.01.2024
3 Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Nersingen (Abfallgebührensatzung)
4 Neukalkulation der Verbrauchsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Nersingen und Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
5 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 24.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 24.10.2023.

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2. Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer bei der Landratswahl am 14.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am Sonntag, 14.01.2024 findet im Landkreis Neu-Ulm die Landratswahl statt. Eine evtl. Stichwahl ist für den 28.01.2024 festgesetzt. Gemäß den Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann die Gemeinde für alle am Wahltag eingesetzten Wahlhelfer/Innen eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen.

Gemäß Nr. 10.2 der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) vom 15.11.2012, zuletzt geändert am 19.08.2013, obliegt dem Gemeinderat als zuständigem Gremium die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden „Erfrischungsgeldes“.

Im Hinblick auf die Höhe dieses „Erfrischungsgeldes“ bietet es sich an, sich an den in der Vergangenheit bezahlten Beträgen zu orientieren. Bei den vergangenen Wahlen erhielten die Wahlhelfer von der Gemeinde Nersingen folgende Aufwandsentschädigungen:


Landtags- und Bezirkswahl 2023:                        80,00 €/Person
Bundestagswahl 2021:                                60,00 €/Person
Europawahl 2019:                                        50,00 €/Person


Die Kosten werden vom Landkreis größtenteils erstattet. Der genaue Pauschalbetrag steht noch nicht fest.

In Anbetracht der Tatsache, dass es für die Kommunen immer schwieriger wird, ehrenamtliche Wahlhelfer zu gewinnen, erscheint ein die gesetzliche Aufwandsentschädigung übersteigendes „Erfrischungsgeld“ sachgerecht und angemessen.
In Anlehnung an die Stadt Neu-Ulm, die ihren Wahlhelfer 60,00 € bezahlt, schlägt die Verwaltung vor, analog zu verfahren und den Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €/Person/Wahltag zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern der Gemeinde Nersingen für ihren Wahldienst anlässlich der Landratswahl am 14.01.2024 und einer evtl. erforderlichen Stichwahl am 28.01.2024 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 60,00 €/Person/Wahltag zu gewähren.

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3.  Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Nersingen (Abfallgebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach Ablauf des letzten Kalkulationszeitraums vom 01.01.2020 bis 31.12.2023, wurden die Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Nersingen durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband neu kalkuliert. Die vorliegende Kalkulation erstreckt sich auf den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027.
 
Die Kalkulation der Gebühren hat ergeben, dass die Gebühren wie folgt angepasst werden müssen:

       bisher        neu

  • Mülltonne mit 60 Liter        11,40 €        14,00 €        
  • Mülltonne mit 80 Liter        15,20 €        18,70 €
  • Mülltonne mit 120 Liter        22,80 €        28,00 €
  • Müllgroßbehälter mit 240 Liter        45,60 €        56,00 €
  • Müllgroßbehälter mit 1,1 m³        209,00 €        257,90 €
  • Sperrmüll je Kilogramm        1,70 €        1,70 €
  • Abfallsack        6,00 €        7,50 €

Leider hat die Nachkalkulation für die Jahre 2019 bis 2023 eine Unterdeckung in Höhe von rd. 242.000 Euro ergeben. In den Ergebnissen ist eine vorgetragene Überdeckung zum 01.01.2019 von rd. 82.000 € aus dem vorhergehenden Kalkulationszeitraum berücksichtigt. Die Unterdeckung von rd. 242.000 € wird auf den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2027 vorgetragen, verzinst und ausgeglichen, wodurch sich der Gebührenbedarf erhöht.

Analyse der Ergebnisse/der Unterdeckungen:

Ab dem Jahr 2021 erhöhte der AWB Neu-Ulm die Verbrennungsentgelte von vorher 100 €/Tonne auf dann 134 €/Tonne. 2023 wurden diese für den Zeitraum 2023 – 2025 leicht auf 130 €/Tonne gesenkt. In der Vorkalkulation wurden gleichbleibende Entgelte angenommen. Die Abfuhrkosten für Rest- und Biomüll sind genauso wie die Personalkosten für den Wertstoffhof ebenfalls im Vergleich zur Annahme in der Vorkalkulation gestiegen. Die höheren Abschreibungen und Zinsen durch die Inbetriebnahme des neuen Wertstoffhofs waren in der Vorauskalkulation bereits berücksichtigt.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum steigen die Gebühren für die Abfallentsorgung deutlich an. Betrachtet man jedoch die Entwicklung am Beispiel einer 60 Liter Mülltonne über einen längeren Zeitraum, so wird jedoch deutlich, dass sich die Gebühren unter dem Niveau des Zeitraums der Jahre 2005 bzw. 2006 bewegen: 

bis 31.12.2005:         15,60 €/mtl.
ab 01.01.2006:         14,70 €/mtl.
ab 01.01.2007:         11,70 €/mtl.
ab 01.01.2008:          9,90 €/mtl.
ab 01.01.2016:            7,08 €/mtl.
ab 01.01.2020:          11,40 €/mtl.
ab 01.01.2024:         14,00 €/mtl.

Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung wurde entsprechend abgeändert und liegt dem Sachvortrag als Anlage bei. Das Gutachten über die Ermittlung der Gebührensätze für die Abfallentsorgungseinrichtung der Gemeinde Nersingen sowie eine Präsentation zur Erklärung liegt dem Sachvortrag ebenfalls als Anlage bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation für die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Nersingen zu. Der Gemeinderat beschließt die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Nersingen (Abfallgebührensatzung) entsprechend der Anlage. Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. 

Dokumente
Download Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Nersingen (Abfallgebührensatzung) mit Anpassungen.pdf

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4. Neukalkulation der Verbrauchsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Nersingen und Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Ablauf des letzten Kalkulationszeitraums vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 wurden die Verbrauchsgebühren für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Nersingen durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 neu kalkuliert. Die Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Nersingen liegen diesem Sachvortrag als Anlage bei.


Die Kalkulation der Verbrauchsgebühren hat ergeben, dass die Verbrauchsgebühren in Höhe von derzeit 2,46 € pro m³ auf 2,90 € pro m³ erhöht werden müssen. Die Niederschlagswassergebühr kann von derzeit 0,31 € pro m² befestigter Grundstücksfläche auf 0,28 € pro m² gesenkt werden.

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nersingen (BGS/EWS) wurde entsprechend abgeändert und liegt diesem Sachvortrag als Anlage bei. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Nersingen zu. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) entsprechend der Anlage.

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5. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 5
Datenstand vom 12.11.2023 10:14 Uhr