Datum: 14.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Haupt- und Kulturausschuss
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 18:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses vom 20.03.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Kulturausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses
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14.11.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Kulturausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 20.03.2023.
Beschluss
Der Haupt- und Kulturausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 20.03.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Gewährung von Zuschüssen an Vereine und soziale Einrichtungen; Auszahlung der Jugendförderung und Übungsleiterzuschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Kulturausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses
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14.11.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Gemäß den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen werden folgende Zuschüsse gewährt:
Jugendförderung: 1051 Jgd. a) 6,00 € = 6.306,00 €
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Kath. Pfarramt Nersingen 150,00 €
Kath. Pfarramt Straß 150,00 €
Kath. Pfarramt Oberfahlheim 150,00 €
Evang. Pfarramt Nersingen 150,00 €
Neuapostolische Kirche Straß 150,00 €
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750,00 €
=========
Übungsleiterzuschüsse - Vereinspauschale 2023:
Sportverein Nersingen 3.475,68 €
Fußballclub Straß 2.128,16 €
VfR Unterfahlheim 2.515,52 €
Tennisclub Straß 167,68 €
Schützenverein Oberfahlheim 81,28 €
---------------
8.368,32 €
=========
Chorleiter- und Dirigentenhonorare 2022:
Musikverein Fahlheim 136 ÜL-Std. a) 1,70 € 231,20 €
Musikverein Nersingen 168 ÜL-Std. a) 1,70 € 285,60 €
Jugendkapelle der Musik- 144 ÜL-Std. a) 1,70 € 244,80 €
vereine Nersingen/Fahlheim
Gesangverein Nersingen 52 ÜL-Std. a) 1,70 € 88,40 €
Gospel-and-more Nersingen 37 ÜL-Std. a) 1,70 € 62,90 €
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912,90 €
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Da die Verwaltung gebeten wurde zu prüfen, in welchen Abständen die Zuschüsse angepasst wurden, hat die Verwaltung die Anpassung der Zuschüsse in der Vergangenheit bis in das Jahr 2003 zurückverfolgt. Die Förderbeträge für die Jugendförderung sowie die Kirchen wurden seither in selbiger Höhe ausbezahlt. Die Gewährung dieser Zuschüsse ist in der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen (zuletzt geändert zum 01.01.2018) geregelt.
Diskussionsverlauf
Der Haupt- und Kulturausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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3. Gewährung von Zuschüssen an soziale und karitative Einrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenhilfe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Kulturausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses
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14.11.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Gemäß den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Kirchen und soziale Einrichtungen erhalten die sozialen und karitativen Einrichtungen für jede in der ambulanten Krankenpflege vollbeschäftigten Kraft einen Zuschuss von 500,-- € jährlich.
Das Seniorenzentrum Nersingen erhält einen Pauschalbetrag von 2.000,-- € jährlich.
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
Diakonisches Werk Neu-Ulm 3.070,00 €
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Seniorenzentrum Nersingen 2.000,00 €
=========
Pauschalbeträge jährlich erhalten:
Arbeiterwohlfahrt Straß 225,00 €
Seniorenclub geselliges Nersingen e.V. 150,00 €
----------------
375,00 €
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Diskussionsverlauf
Der Haupt- und Kulturausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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4. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Kulturausschuss (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Haupt- und Kulturausschusses
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14.11.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Epple bezieht sich auf die beiden vorangegangenen Tagesordnungspunkte und beantragt eine Anpassung der Förderrichtlinie hinsichtlich der Zuschüsse für Vereine.
Datenstand vom 17.10.2024 11:23 Uhr